Falsch vermessen: Haus überragt Grundstücksgrenze um ein bis zwei Meter

Falsch vermessen: Haus überragt Grundstücksgrenze um ein bis zwei Meter
Rechts das Haus, das „falsch“ gebaut wurde. Auf der anderen Seite ist man auch dabei, zu bauen.

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In Niederfeulen liegt ein Baugrundstück brach. Es ist angeblich nicht mehr bebaubar. Der Grund: Der Nachbar hat sein Haus zwei Meter in das fremde Grundstück hineingebaut. Erklärungen.

Es ist eine verzwickte Lage, in der sich die Familie Joldic-Civic aus Pommerloch befindet. Vor etwa zwei Jahren, im Dezember 2015, erwarb sie für 201.000 Euro ein Grundstück in einem Neubaugebiet in Niederfeulen. Sie wollte auf dem 3,35 Ar großen Areal ein Haus bauen, kontaktierte einen Architekten und beantragte eine Baugenehmigung bei der Gemeinde. Sie bekam das O.k. am 23. Februar 2016 und wollte mit den Arbeiten beginnen. Umso größer war aber dann ihre Überraschung, als sie feststellte, dass ihr Grundstück „amputiert“ worden war.

Was war passiert? Als die Familie Joldic-Civic ihr Grundstück erwarb, war das Nebengelände noch unbebaut. Im Frühjahr 2016 errichtete eine Immobiliengesellschaft dort aber ein Haus im Auftrag einer anderen Familie. Der Techniker des Projektentwicklers und Bauträgers beging aber einen schwerwiegenden Fehler. Er hatte sich beim Ausmessen geirrt, sodass das Haus nun zwischen einem und zwei Meter in das Nachbargrundstück hineinragt.

Katasteramt deckt Baufehler auf

Der Gemeinde war das Missgeschick zuerst nicht aufgefallen. Der Gemeindetechniker hatte, so wie das Reglement es vorsieht, die Grenzen der Grundstücke gekennzeichnet. Er sollte nach Abschluss der Vorbereitung der Baustelle die Lage noch einmal unter die Lupe nehmen, wurde aber angeblich nie gerufen. Normalerweise hätte der Bauherr dies tun müssen.

Auf dem Katasterplan auf „geoportail“ ist klar zu sehen, dass das Haus teilweise auf dem Nachbargrundstück gebaut wurde.

Dem Katasteramt fiel schließlich bei einer Ausmessung der Fehler auf. Die Behörde wies die Gemeinde auf das Problem hin. Der Bürgermeister schickte daraufhin einen Brief an alle betroffenen Parteien, in dem er klar unterstrich, dass die bestehenden Maße, Grenzen und Regelungen einzuhalten seien.

Ein Treffen fand statt, bei dem ankündigt wurde, eine Lösung für das Problem finden zu wollen. Es wurde u.a. angeblich über einen Grundstückswechsel gesprochen – der aber nie zustande kam.

„Projekt noch möglich“

Bürgermeister Fernand Mergen zufolge ist es jedoch nach wie vor möglich, ein Bauprojekt auf dem Areal zu verwirklichen. „Wir beteiligen uns nicht am Streit. Es ist immer schade, wenn solche Sachen über die Gerichte gelöst werden müssen“. Die Gemeinde bleibe auf jeden Fall hilfs- und gesprächsbereit. Man sei in diesem Zusammenhang sogar bereit, über eine Ausnahmeregelung zu reden, was die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Baugrundstücken betrifft. Dafür müsste aber ein neuer Plan gezeichnet werden und eine neue Baugenehmigung beantragt werden. Das will die Familie aus Pommerloch aber verständlicherweise nicht tun, zumal sie Zweifel daran hegt, dass ihr Nachbar auf der anderen Seite eine solche Ausnahme akzeptiert.

Die Eheleute Joldic-Civic stützen sich vor allem auf ein Gerichtsurteil von Dezember 2017. Sie hatten nämlich Klage gegen ihre Nachbarn und die Baufirma eingereicht. Das Polizeigericht verurteilte damals die Besitzer des illegal gebauten Nachbarhauses sowie die Immobilienfirma zu einer Geldstrafe und der Zurückführung des Geländes in den sogenannten „Pristine-Zustand“ (ursprünglichen Zustand vor dem Bau). Das aber lehnen die Hausbesitzer ab, denn das würde ja bedeuten, dass sie das eben fertiggestellte Haus wieder abreißen müssten. Ihre Anwältin plädiert für eine andere Lösung und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie fordert u.a. eine Expertise, um herauszufinden, ob das Grundstück weiterhin bebaubar ist oder nicht.

Das Bauprojekt der Familie Joldic-Civic kann nicht umgesetzt werden. Es fehlt der Platz.

Keine Lösung in Sicht

Seither ist es aber ruhig geworden im Dossier. Weder die Gemeinde noch die Familie Joldic-Civic wurden eigenen Aussagen zufolge kontaktiert, um über eine Lösung des Problems zu diskutieren. Das Grundstück liegt brach. Daneben ist inzwischen eine andere Familie dabei, ein Haus zu bauen.

Der Immobilienmakler will sich indes nicht zu der Angelegenheit äußern.
Für Erstaunen dürfte dann aber eine Anzeige auf einem bekannten Luxemburger Immobilienportal sorgen. Dort wirbt die Immobiliengesellschaft nämlich für ein Bauprojekt in Niederfeulen. Es soll laut Katasternummer auf dem Grundstück Joldic-Civic realisiert werden – das dem Unternehmen gar nicht gehört. Diese Vorgehensweise wird denn auch heftig von der Gegenseite kritisiert. „Wir sind bereit zu einem Kompromiss, aber niemand außer uns scheint daran interessiert zu sein“, so Amira Civic.

In der Zwischenzeit müsse man aber den Kredit, der für das Bauvorhaben aufgenommen wurde, abzahlen, ohne dass jedoch etwas Konkretes auf dem Grundstück passiert, bedauert die Frau. Das sei traurig und mache sie wütend, so Amira Civic. „Sie sollen uns das Gelände zu einem fairen Preis abkaufen, dann können sie darauf machen, was sie wollen“, so Amira Civic zum Tageblatt. Dann hätten sie und ihr Mann die Gelegenheit, ein neues Baugrundstück zu erwerben und dort ihren Wunsch nach einem neuen Eigenheim endlich Wirklichkeit werden zu lassen.

 



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Liliane Schmit
1. März 2018 - 20.11

Jojo Feelen Mir gengen gären en Grondstéck verkaafen vun baal 8 Aar An nee dat geht net do mussen dei aner 6 dei drun leien och matmachen , Jidderen mit eng Infrastruktur machen vir hiren Terrain , ma 2 wellen awer net , an wat lo , majo et bleift alles leien , wat hun mir Gesetzer , All Haus vun der ganzer Stross geht vun der Haptstross an hier Garagen oder Haus , ne bei eisem geht dat net , dobei hun mir 22 meter Strossenfrond , Also können mir net machen wei mir geplangt hun am Alter , alles verkaafen an eis verklengeren , Ma dei Hären dei Gesetzer machen hun jo Geld genuch dei brauchen no neicht ze kukken. . An dann heiert en emmer op RTL dass se Grondstécker brauchen vir dei vill Leit dei an eis Land kommen ? Jo wat ass da lo , virwat machen se sou blöd Gesetzen Sinn sou rosen dat ech mol net mei kann op Gemeng kann goen , Sorry vir dei vill Feeler , ma schreiwen net oft ,

Paul Faber
1. März 2018 - 10.04

Wo ist das Problem? Die betroffene Familie hat doch anscheinend ein Gerichtsurteil vorliegen, dass die Verursacher rückbauen müssen, so aufwendig und teuer das auch sein mag (für sie). Also wird entweder das Urteil vollstreckt, oder die Verursacher-Nachbarn zeigen sich angesichts des Aufwands und der Kosten auf einmal SEHR kooperativ und erlauben z.B. direkten Anbau oder kaufen das Grundstück zu einem fairen Preis ab, oder...

Serenissima en Escher Jong
27. Februar 2018 - 20.33

Schilda lässt grüssen kann een nemmen do soen.....

Masters of U
27. Februar 2018 - 16.20

Leider können sich die "Baulöwen " so manches erlauben, sitzen am längeren Hebel und sind durch eine starke Lobby vertreten. Habe auch erlebt, dass die "Justiz" und viele "Vertreter "in dem Sinne "verbogen " werden, es wird nicht so genau nachgeschaut, Prozesse werden dann in die Länge getrieben, Opfer werden finanziell ausgesagt mit der Hoffnung dass die dann aufgeben und das Projekt für "einen Apfel und ein Stück Brot" verkaufen. Ross und Reiter könnten genannt werden...

Grober Jean-Paul
27. Februar 2018 - 12.19

“Projekt noch möglich” Projekt nët méi méiglech! Wann ech richteg moossen, waren 12 m Fassade virgesin. 12 - 2 = 10. 10 -3 = 7 m déi bleiwen. Dat ass nach genuch fir een Pärdsstall. Git der Famill d'Souen zréck!

Nomi
27. Februar 2018 - 11.27

Wann schons virum Nei'bau schons menschlech Problemer mam Nooper bestinn, dann wellt ech keen Liewenlaang bei deem Nooper wunnen !!!!!! Dat faengt mat Kamei'di un an haellt nie op !!!!

Jemp
27. Februar 2018 - 9.15

Eis Gemenge-päpp a Mamme ginn emmer immens gudd eens mat esou Baupromoteuren, besonnesch am Norde vum Land. Wouru soll dat leien ? Wann z.B. e Privatmann a sengem Gaart, mat Genehmegung, e Gardenhäische baut, da kommen se ganz secher nomoosse, och wann se net geruff ginn. Do huelen se esouguer d'Initiativ fir e puer Mol ze telefonéieren an nozefroen ob se endlech nomoosse kéinte kommen. A passt gudd op, datt dir Iech net em 5 cm geiert hudd, soss gett ofgerappt!

René Charles
27. Februar 2018 - 8.37

Wann den Noper eng Mauer op säin Terrain baut, op Pol a Mol, därf ech un déi Mauer ubauen oder souguer eng derniewt setzen. Ech därf awer weder ee sténkecht nach geféierlecht Gebei ubauen, also kee Schwéngestall an och keen Dépot/Lager vu brennbarem Material. LO STEET D'MAUER op mengem Terrain, an do därf ech och ubauen. Sou ee compromis misst méiglech sin. Um Plang gesäit een dass do maisons-jumelés virgesin sin, ODER souguer obligatoresch. Dat heescht: op der Grondstécksgrenz sin déi 2 Heiser quasi uneneegebaut, a Wirklechkeet huet all Haus säin eegent Fundament an t'as 1-2 Zentimeter Dämm/Trenn-Material tëschent béide Maueren. Wann do keng bornéiert Leit ënnerwee sin, sondern op alle Säiten gudde Wëllen as, brauch een do kee Riichter. Baut 'jumelé', an den Noper soll déi puer m2 guttwëllech bezuelen: hien huet bjo souvill Gréngfläch méi durch deen "onméiglechen" Iertum. Wetten dass......

Christiane Wagner
27. Februar 2018 - 7.58

Gudden Artikel!