KriminalitätFahndungserfolg in Spanien: Luxemburgs meistgesuchter Verbrecher ist gefasst 

Kriminalität / Fahndungserfolg in Spanien: Luxemburgs meistgesuchter Verbrecher ist gefasst 
Jean-Marc Kiesch wird an seinem 18. Geburtstag von der Polizei verhaftet. Als 19-Jähriger wird er wegen Totschlags einer 69-jährigen Frau aus Befort zu 20 Jahren Haft verurteilt. Foto: Europol

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Die Luxemburger Behörden dürfen sich über einen Fahndungserfolg freuen: Nach 16 Jahren auf der Flucht wurde Jean-Marc Sirichai Kiesch am Montagabend in einem spanischen Badeort, nur wenige Kilometer östlich der portugiesischen Grenze von den Behörden aufgegriffen. Kiesch stand seit 2016 auf Europols Liste der meistgesuchten Verbrecher Europas. Ein Auslieferungsverfahren wurde bereits in die Wege geleitet.

Er war der meistgesuchte Verbrecher Luxemburgs: Nach 16 Jahren auf der Flucht wurde am Montagabend der verurteilte Mörder Jean-Marc Sirichai Kiesch von den spanischen Behörden aufgegriffen. Er soll nun im Rahmen eines europäischen Haftbefehls rasch ans Großherzogtum ausgeliefert werden. Das hat die Luxemburger Staatsanwaltschaft am Dienstag bestätigt.

Mit der Festnahme geht eine der wohl ungewöhnlichsten Odysseen der Luxemburger Kriminalgeschichte zu Ende. Wegen Totschlags und versuchter Brandstiftung wird Jean-Marc Sirichai Kiesch am 26. Oktober 2000 vom Bezirksgericht Diekirch zu 20 Jahren Haft verurteilt, fünf davon auf Bewährung. Die ersten Jahre sitzt Kiesch im Gefängnis von Schrassig ab. Im Oktober 2004 aber nutzt er nach guter Führung seinen ersten Hafturlaub, um sich ins Ausland abzusetzen.

In den Folgejahren wird weltweit nach dem heute 39-Jährigen gefahndet, unter anderem auch in seinem Geburtsland Thailand, das der Adoptivsohn luxemburgischer Eltern als Kleinkind verlassen hatte. Vielversprechende Spuren aber werden in all diesen Jahren nicht gefunden.

2016 wird der verurteilte Mörder sogar auf die Liste der meistgesuchten Verbrecher Europas aufgenommen. Allerdings sollten noch vier weitere Jahre vergehen, bis Kiesch in Punta Umbria, einem kleinen spanischen Badeort knapp 40 Kilometer östlich der portugiesischen Grenze, von einheimischen Fahndern aufgegriffen werden konnte.

Zurück nach Luxemburg

Wie die Behörden dem heute 39-Jährigen letztlich auf die Spur kamen, geht nicht aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft hervor. Die Behörden halten sich zunächst noch bedeckt, was die Einzelheiten der Aktion am Montagabend angeht. Nur so viel sei gewusst: Laut Staatsanwaltschaft hat die „Cellule fugitifs“ der Luxemburger Kriminalpolizei in den letzten Tagen eng mit dem „Fugitive Active Search Team“ (FAST) der spanischen Polizei zusammengearbeitet, um den langjährigen Flüchtigen aus Luxemburg aufzuspüren und dingfest zu machen.

Man stehe in engem Austausch mit den spanischen Behörden, so ein Sprecher der Luxemburger Staatsanwaltschaft im Gespräch mit dem Tageblatt. Ein Auslieferungsverfahren soll nun dafür sorgen, dass Kiesch den Rest seiner Strafe doch noch in Luxemburg absitzt. Erste Schritte seien bereits auf Basis eines europäischen Auslieferungsverfahrens eingeleitet worden.

Die Flucht an sich ist im Prinzip nicht strafbar. Luxemburg gehört zu jenen Ländern, die den Freiheitsdrang des Menschen anerkennen und die Flucht aus dem Strafvollzug nicht unter Strafe stellen. Den Rest seiner im Oktober 2000 verhängten Gefängnisstrafe muss Kiesch dennoch ordnungsgemäß absitzen. In dieser Hinsicht dürfte sich die Justiz lediglich mit der Frage beschäftigen, ob die Bewährung bestehen bleibt oder aufgrund der Flucht nun hinfällig geworden ist.

Tat läuft aus dem Ruder

Zurück geht die Affäre Kiesch auf den 4. Januar 1999. An diesem Abend dringt der noch minderjährige Jean-Marc Kiesch am Ortsrand von Befort in das Haus einer 69-Jährigen ein, um die Frau auszurauben. Der bis dahin recht unscheinbare Jugendliche leidet nämlich unter den Hänseleien seiner Altersgenossen, will sich mit der Beute ins Ausland absetzen. Seine asiatische Abstammung und die Adoption durch Luxemburger Eltern soll dabei keine unwesentliche Rolle gespielt haben.

Begleiten soll ihn eine Gleichaltrige, die er nur wenige Wochen zuvor auf der Eisbahn von Befort kennengelernt hatte. Die beiden fassen gleich Vertrauen zueinander, schmieden gemeinsame Fluchtpläne. Jedoch fehlt es ihnen an den nötigen finanziellen Mitteln. Abhilfe soll deshalb die Rente einer älteren Dame aus dem Umfeld des Mädchens schaffen.

Die 69-Jährige lebt alleine am Ortsrand von Befort, wo sich Kiesch am Abend des 4. Januar 1999 auf die Lauer legt. Doch plötzlich läuft alles aus dem Ruder: Am Morgen dringt Kiesch ins Schlafzimmer der Frau ein, um nach dem Geld zu suchen. Dabei wird er von der 69-Jährigen auf frischer Tat ertappt. Sie greift nach einer Art Haken, will den Eindringling festhalten. Kiesch jedoch gerät in Panik und schlägt die Frau mit einem Holzhammer nieder. Das Opfer wird etwas später am eigenen Blut ersticken.

Als Bekannte die Leiche der Frau am späten Nachmittag entdecken, fällt der Verdacht zunächst auf das minderjährige Mädchen. Schnell gerät aber auch Kiesch ins Visier der Fahnder. Der Fall scheint rasch geklärt: Nur einen Tag nach der Tat – an seinem 18. Geburtstag – gesteht der junge Mann. Weil ihm keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann, wird er im Oktober 2000 „nur“ wegen Totschlags verurteilt. Vier Jahre später wird Kiesch dann wegen guter Führung ein Hafturlaub gewährt, den der junge Mann eigenwillig bis zum 10. August 2020 verlängern konnte.

HTK
12. August 2020 - 19.59

Wie sagte einst ein New Yorker Staranwalt?:" Du kanns am helllichten Tage in der Wallstreet einen Mann auf der Straße erschiessen.Ich werde dich rausboxen.Aber: Es kostet dich alles was du hast." Noch Fragen? Ja.Ich habe eine. Können wir den Spaniern diesen Halunken nicht überlassen?Es würde uns billiger zustehen kommen und die spanischen Gefängnisse sind nicht so luxuriös wie die in Luxemburg.

Raymonde Skiller
12. August 2020 - 14.12

Marco et Leila ont tout dit

Marco
12. August 2020 - 12.32

combien d' argent dépensé pour la recherche de ce meurtrier ? A cause d'un juge qui lui permet un congé !!Les mieux lotis sont les grands délinquants, les victimes les grands perdants .Honte à la justice, honte à l'état qui permet celà.

Leila
11. August 2020 - 21.44

Mal eine erfreulich positive Meldung! Dieses unschuldig aussehende Milchbubi-Gesicht wird hoffentlich nicht nochmal Gelegenheit zu eigenmächtigen Urlaubsverlängerungen erhalten und den "Rest" seiner Strafe durchgehend verbüßen.