„Schléiwenhaff“-MordeFälle werden erneut vor Gericht verhandelt 

„Schléiwenhaff“-Morde / Fälle werden erneut vor Gericht verhandelt 
Der Mord geschah nach einem gescheiterten Kokaindeal  Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Am 10. November 2016 wurde die Leiche eines 36-jährigen Mannes nigerianischer Herkunft in einem Waldstück bei Leudelingen („Schléiwenhaff“) gefunden. Der Mann wurde erschossen. Das zweite Opfer, eine Rumänin, war vier Tage später gegen 9.35 Uhr in Strassen entdeckt worden. Die Obduktion ergab, dass auch sie mit einem Kopfschuss getötet wurde. Im Dezember 2016 wurden zwei Männer verhaftet und 2019 vor Gericht gestellt. Derzeit werden die Morde erneut vor Gericht verhandelt.

Beide Männer standen im Verdacht, im November 2016 die 27-jährige Frau und den 36-jährigen Mann erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten ferner vor, die Justiz behindert bzw. den Vorfall vertuscht zu haben. Ihnen wurden Diebstahl und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Im Prozess hatte sich herausgestellt, dass die beiden Opfer in demselben Wagen erschossen wurden. 

Alden S. (24) wurde beim Mord des nigerianischen Drogenhändlers als Fahrer ermittelt. Lee K. (36) saß hinten im Wagen und wurde als Schütze identifiziert. Lee Alphonse K. wurde am 8. Januar 2020 wegen des Mordes an dem Nigerianer und an der rumänischen Prostituierten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, Alden S. (24) zu 20 Jahren Haft, davon fünf auf Bewährung. Alden S. ist seit September 2019 auf freiem Fuß. Er steht unter juristischer Aufsicht. Lee K. befindet sich seit Dezember 2016 in der Strafvollzugsanstalt Schrassig. Beide legten Berufung gegen die Urteile ein. Sie fordern eine vollständige Neuprüfung der Fälle. Am Montag nahmen sich die Richter der Berufskammer (Kriminalkammer) der Sache an, ohne dabei die erstinstanzlichen, bereits getroffenen Feststellungen zu berücksichtigen.   

„Klack, klack – kenne das Geräusch seit Jahren“

Zuerst nannte K. die Gründe, warum er in Berufung geht. Er sei nicht unschuldig. Mit den Morden hätte er aber nichts zu tun. Er bestätigte, dass es im Auto um einen Drogenverkauf ging. Er und Alden S. hätten den Dealer in Luxemburg am Bahnhof abgeholt. Er selbst sei der Fahrer des Wagens gewesen, S. habe hinten gesessen. Der Dealer wäre vorne eingestiegen. Dann wären sie losgefahren. Der Nigerianer hätte fünf Gramm Kokain angeboten: Preis 350 Euro. Das sei viel zu teuer, hätte S. gesagt. Dann hörte ich ein Geräusch hinten im Wagen. „Klack, klack –  ein Geräusch, das ich seit zehn Jahren kenne“, sagte K.

Dann ging ein Schuss los. Alden S. hätte dem Drogendealer von hinten in den Kopf geschossen. Dieser fiel mit seinem Kopf auf sein linkes Bein, sagte K. Zum Fall der ermordeten Rumänin erklärte K., dass er S. sein Auto geliehen habe. S. hätte das Auto gegen 21.00 Uhr bei ihm abgeholt.  

Alden S. erklärte, er hätte im Auto gesessen, als der Nigerianer ermordet wurde. Geschossen habe er nicht. Er sei in einem Wirtshaus gewesen, als K. ihn anrief. Nach einer Rundfahrt seien sie in der Stadt Luxemburg angekommen. In der rue d’Anvers hätten sie die Plätze gewechselt. O. sei vorne in den Wagen gestiegen. „Dann bin ich gefahren“, sagte Alden S. „Lee K. zeigte mir den Weg bis nach Leudelingen.“ Dann feuerte K. Schüsse ab. Er habe das erste Opfer nicht gekannt. „Die SMS, die K. mir geschickt haben will, habe ich nie bekommen“, sagte S. In der SMS stand: ‚Hues du Loscht, haut een ëmzebréngen?“

Der Verteidiger machte am Montag einige Bemerkungen zur Fallrekonstruktion. Es gebe zwei Hypothesen, mit der Möglichkeit, dass auch die Aussage seines Mandanten K. nachvollziehbar sein könnte. In der zweiten Rekonstruktion hätte der Experte das bestätigt. K. hatte ein Video vom Inneren des Wagens gedreht. Darin sieht man, dass Blut von hinten links herunterfloss. Es wäre also möglich, dass Blut auf dem linken Bein von K. landete. „Daher glaube ich, wir müssen im Zweifel für den Angeklagten sprechen.“ Der Verteidiger beantragte Freispruch. Der Prozess wird am Freitagmorgen fortgesetzt.