Österreich / Ex-FPÖ-Chef und Vizekanzler Strache wegen Bestechung verurteilt
15 Monate Haft auf Bewährung – Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache wurde am Freitag in Wien wegen Bestechlichkeit verurteilt. Ein Mitangeklagter Unternehmer fasste wegen Bestechung 12 Monate bedingt aus.
Es war der erste aus dem Ibiza-Skandal resultierende Prozess. Nach der Veröffentlichung des heimlich aufgezeichneten Videos, in dem Strache im Sommer 2017 auf der Balearen-Insel mit einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte korruptionsträchtige Fantasien gewälzt hatte, war vor zwei Jahren auch das Handy des damaligen Vizekanzlers beschlagnahmt worden.
Der sichergestellte Chatverlauf hatte es in sich: Während der Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP hatte Walter Grubmüller, Inhaber einer Wiener Schönheitsklinik, den FPÖ-Chef wissen lassen: „Der Gesundheitsminister-in wäre für mich sehr wichtig!“ Eine Stunde später antwortet Strache: „Wir kämpfen!!!“, um dann zu fragen: „Welches Bundes-Gesetz wäre für dich wichtig, damit die Schönheitsklinik endlich fair behandelt wird?“
Die entscheidende Frage: Tat Strache seinem Freund nur einen uneigennützigen Gefallen oder gab es eine Gegenleistung. Für Richterin Claudia Moravec-Loidolt ist der Fall klar: Strache hat sich kaufen lassen, was dieser freilich bis dato energisch bestreitet. Tatsächlich hatte Grubmüller sogar im Voraus bezahlt. In dem sechswöchigen Prozess ging es vor allem um zwei Spenden des Klinikbetreibers an die FPÖ: 2.000 Euro im Oktober 2016 und 10.000 Euro im August 2017. Unmittelbar nach der ersten Spende war Strache aktiv geworden. Die FPÖ brachte im Parlament einen Antrag ein, der eine Änderung des Finanzierungsfonds für Privatkrankenanstalten zum Ziel hatte. Grubmüllers Klinik sollte dadurch in diesen Fonds aufgenommen werden und so Anspruch auf Kostenersatz aus der öffentlichen Sozialversicherung erlangen. Die FPÖ – damals noch in der Opposition – fand für ihren Antrag im Nationalrat keine Mehrheit. Dennoch überwies Grubmüller kurz darauf die zweite Spendentranche.
„Eindeutig erwiesen“
Die Richterin sah damit den Zusammenhang zwischen dem Gesetzesantrag und den Spenden als „eindeutig erwiesen“ an. Dass der Antrag erfolglos blieb, ist für die strafrechtliche Bewertung bedeutungslos. Es genügt die Absicht, sich bestechen zu lassen bzw. einen Politiker zu bestechen.
Und Grubmüller hatte tatsächlich nicht auf das falsche Pferd gesetzt. Denn nachdem die FPÖ Ende 2017 in die Koalition mit der ÖVP eingetreten war, machte sie sich erneut für das Anliegen der Privatklinik stark und erreicht 2018 tatsächlich deren Aufnahme in den öffentlichen Finanzierungsfonds. Die Chatprotokolle zwischen Strache und Grubmüller belegen zudem die Willfährigkeit, mit der der Vizekanzler seine Dienste anbot. Strache forderte seinen Freund sogar auf, einen seinen Vorstellungen entsprechenden Gesetzestext zu übermitteln.
Strache wird gegen das „Fehlurteil“, wie er es nennt, Berufung einlegen. Ebenso der mitangeklagte Grubmüller. Beide Urteile sind somit nicht rechtskräftig.
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