Teurer VertragsbruchEx-BGL-Ligue-Spieler muss 21.500 Euro zahlen

Teurer Vertragsbruch / Ex-BGL-Ligue-Spieler muss 21.500 Euro zahlen
Zum Haareraufen. Julien Bertoux muss nach seinem Vertragsbruch tief in die Tasche greifen Archivbild: Editpress/Gerry

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Julien Bertoux, ehemaliger Spieler der US Hostert, entschied sich im Sommer 2018 Luxemburg zu verlassen und unterschrieb wenig später einen Vertrag in Frankreich. Eine Entscheidung die ihn teuer zu stehen kommen wird, wie ein Gericht in Luxemburg kürzlich entschied.

Im Sommer 2017 wechselte Julien Bertoux vom damaligen belgischen Viertligisten Bertrix nach Hostert. Am Anfang war die Ehe zwischen dem Franzosen und dem BGL Ligisten bilderbuchmäßig. Der Innenverteidiger entpuppte sich als wahre Verstärkung, war fester Bestandteil der Stammelf und zog überraschend mit dem Underdog aus dem „Gréngewald“ in das Pokalfinale ein. Die Leistungen stimmten und folglich gingen beide Seiten zusammen in die neue Saison. Am 27. April 2018 unterschrieb Bertoux in Hostert einen Zweijahresvertrag. Die Saison 2018/19 begann der damals 25-Jährige wieder als Stammspieler. Doch Anfang September tauchte Bertoux nicht mehr in Hostert auf. Offiziell wurde der Presse mitgeteilt, dass der Franzose aus persönlichen Gründen den Verein verlassen hätte. „Er hat uns damals gesagt, dass er wegen seiner Freundin unbedingt nach Südfrankreich zurückkehren muss. Im Sommer hatte er aber bereits Kontakt zur Jeunesse und zu einem Verein aus Korsika weshalb mir relativ schnell klar war, dass er zu einem anderen Verein wechseln wollte“, sagt heute USH-Präsident Jacques Wolter.

Am 28. September 2018 unterschrieb Bertoux einen Vertrag beim französischen Viertligisten FC Sète 34. Der europäische Fußballverband Uefa hatte die Freigabe für den Transfer erteilt. Hostert widersetze sich jedoch dem Wechsel, bekam jedoch Unrecht. Obwohl der Franzose in Luxemburg einen Profivertrag mit festgelegten Ausstiegsklauseln besaß, entschied der Uefa-Richter den Transfer zu bewilligen mit der Begründung, dass das Gesetz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa anzuwenden sei. „Diese Entscheidung wurde meiner Ansicht nach auf Druck des französischen Verbandes hin getroffen“, sagt Wolter. Die USH verzichtete auf einen Einspruch weil dieser den Verein 10.000 CHF gekostet hätte, entschied sich jedoch vor ein Luxemburger Zivilgericht zu ziehen und gegen Bertoux zu klagen.

Der zuständige Richter gab dem Verein aus der BGL Ligue, der durch die Anwälte Marc Theisen und Gwendoline Bella vertreten wurde, am 19. Februar in allen Anklagepunkten recht. Bertoux wurde dazu verurteilt die vertraglich festgeschriebene Ablösesumme in Höhe von 15.000 Euro und fünf Monatsgehälter (6.500 Euro) an seinen ehemaligen Verein zu zahlen.

Damit ist die Affäre jedoch nicht vorbei. Das Urteil wurde Bertoux noch nicht zugestellt, weil weder sein aktueller Verein noch Familienmitglieder seinen genauen Aufenthaltsort und seine Adresse herausgeben wollen. Hostert hat einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt dem Abwehrspieler die Post zuzustellen. „Vielleicht kann er ihm den Brief ja vor einem Training oder Spiel überreichen“, sagt Wolter, der trotzdem noch immer regelmäßig Kontakt zu Bertoux hat: „Er will wieder nach Luxemburg kommen und für einen anderen Verein spielen. Ich habe ihm erklärt, dass dies kein Problem für uns ist solange sein neuer Klub die festgelegte Ablösesumme bezahlt.“