BrüsselEU-Offensive für den Verbraucherschutz: Vorschläge gegen „Greenwashing“ und für Recht auf Reparatur

Brüssel / EU-Offensive für den Verbraucherschutz: Vorschläge gegen „Greenwashing“ und für Recht auf Reparatur
Vor allem elektronische Geräte werden kaum repariert und sorgen für Berge an Schrott, der überdies nicht umweltgerecht entsorgt wird Foto: Editpress

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Kein „Greenwashing“ mehr in der Werbung und dafür ein Recht auf Reparatur – die EU-Kommission hat am Mittwoch zwei Gesetzesvorschläge für mehr Verbraucher- und Umweltschutz vorgelegt.

Zum einen sollen Unternehmen ihre Produkte mit Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ künftig nur bewerben dürfen, wenn diese wissenschaftlich belegbar sind. Außerdem sollen Hersteller und Verkäufer von neuen Geräten dazu verpflichtet werden, Reparaturen anzubieten.

Beim Thema Greenwashing verweist die Brüsseler Behörde auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2020, wonach 53,3 Prozent der Werbeangaben zu angeblicher Umwelt- und Klimafreundlichkeit in der EU „vage, irreführend oder unbegründet“ und 40 Prozent „unhaltbar“ waren. „Das Fehlen gemeinsamer Regeln für Unternehmen, die freiwillige umweltbezogene Angaben machen, führt zu Greenwashing und schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt zum Nachteil der wirklich nachhaltigen Unternehmen“, erklärte sie dazu.

Künftig sollen Unternehmen in allen EU-Ländern deshalb einheitlichen Regeln unterliegen. Angaben etwa zur Klimabilanz oder zum Anteil an recycelten Materialien eines Produktes „müssen von unabhängiger Seite überprüft und mit wissenschaftlichen Daten belegt werden“, erklärte die Kommission. Die Daten sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher offen einsehbar sein.

Außerdem sollen Vorschriften sicherstellen, dass die Angaben unmissverständlich kommuniziert werden, wie die Kommission weiter ausführte. Bei Vergleichen mit anderen Produkten müssten diese „auf gleichwertigen Informationen und Daten beruhen“.

Zuspruch aus dem EU-Parlament

Außerdem schlug die Kommission vor, Verbrauchern ein Recht auf Reparatur gesetzlich einzuräumen. „Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz“, erklärte die Brüsseler Behörde. Hersteller und Händler von Neuwaren sollen demnach verpflichtet werden, Reparaturen auch nach Ende der allgemeinen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren anzubieten und dementsprechend auch Ersatzteile vorzuhalten.

Nach dem Willen der Kommission sollen auch die Preise für Reparaturen sinken. Dafür soll eine sogenannte Matchmaking-Reparaturplattform im Internet eingerichtet werden. Auf ihr sollen sich Verbraucher über Anbieter, die sich bestimmten Qualitätsstandards verpflichten, und deren Preise informieren können. Beide Gesetzesvorschläge werden nun im EU-Parlament und im Rat der Mitgliedstaaten beraten. Aus dem Parlament, das bereits wiederholt ein Recht auf Reparatur gefordert hatte, kam Zuspruch.