EU einig bei Verteilung von Klimaschutz-Lasten bis 2030

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Die Europäische Union ist sich einig über die zentralen Säulen ihrer Klimaschutzstrategie für 2030. Nach dem Kompromiss zum Emissionshandel Anfang November fanden Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments am Donnerstag auch eine Lösung zur Lastenteilung bei Verkehr, Gebäuden, Landwirtschaft und Müllentsorgung. Dies teilten EU-Rat und Kommission mit.

„Heute liefern wir den Beweis für die Absicht Europas, Vorreiter des globalen Klimaschutzes zu sein, indem wir zuhause liefern“, erklärte Klimaschutzkommissar Miguel Arias Cañete. Die Vereinbarung ebne den Weg, das Klimaziel für 2030 zu erreichen.

Effort Sharing

Es geht um die Umsetzung von Zusagen im Pariser Abkommen von 2015. Die Europäische Union will ihre Treibhausgase bis 2030 um 40 Prozent unter den Wert von 1990 drücken. Erreichen will sie das bei Fabriken und Kraftwerken über den Emissionshandel und bei allen anderen Emissionen über verbindliche nationale Ziele, dem sogenannten Effort Sharing.

Verhandelt wurde zuletzt noch über Regeln und Instrumente, wie die Ziele zu erreichen sind. Diverse Klauseln erlauben den Ländern „Flexibilität“, was Umweltverbände als Schlupfloch kritisieren. Der Kompromiss sieht nach Angaben des Rats zum Beispiel vor, dass Länder Kohlendioxid-Werte miteinander verrechnen dürfen, wenn einige Staaten mehr schaffen und andere ihr Jahresziel verfehlen. Vereinbart wurde zudem eine Reserve von 105 Millionen Tonnen Kohlendioxid für ärmere EU-Länder, die 2030 ihre Zielmarke reißen. Sie darf aber nur genutzt werden, wenn das Gesamtziel der EU in dem Jahr erreicht wird.

Spielraum gibt zudem die Vereinbarung über Land- und Waldnutzung. Für den Klimaschutz ist von erheblicher Bedeutung, ob zum Beispiel Wald abgeholzt oder aber aufgeforstet wird, weil die Bäume Kohlendioxid speichern. Umstritten sind dabei stets die Anrechnungsregeln sowie die Spielräume zur kommerziellen Nutzung der Forste.