Dienstag2. Dezember 2025

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Achter Tag des Bommeleeër-Prozesses„En Dossier sou faul, wéi e faul nëmme ka sinn“

Achter Tag des Bommeleeër-Prozesses / „En Dossier sou faul, wéi e faul nëmme ka sinn“
Das Gericht unter dem Vorsitz von Elisabeth Ewert wird in den kommenden Wochen über das Schicksal der fünf Angeklagten beraten Skizze: Tageblatt/Kim Kieffer

Im Gerichtsverfahren um mögliche Falschaussagen im Zuge des Bommeleeër-Prozesses 2013/14 haben die Verteidiger der Angeklagten Marcel Weydert und Pierre Reuland ihre Plädoyers gehalten. Beide fordern einen Freispruch für ihre Mandanten.

Me Frank Wies eröffnete für seinen Mandanten Marcel Weydert die Reihe von Plädoyers, mit der das voraussichtliche Ende des Bommeleeër-Bis-Prozesses am Montag eingeläutet wurden. Es war ein ungewöhnlich kurzes Plädoyer, was daran lag, dass Wies sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft anschließen sollte. „Genau wie die Staatsanwaltschaft frage ich den Freispruch für meinen Mandanten“, so Wies ans Tribunal gerichtet. Die Erkenntnis, dass Marcel Weydert keine Schuld treffe, komme lediglich elf Jahre zu spät. Weydert habe bereits im Januar 2014 während des Prozesses bekannt gegeben, dass er sich wohl mehrfach geirrt hatte.

„Ein guter Polizist macht noch keine guten Zeugen“, argumentierte Me Wies. Diese „Lappalie“ sowie der Umstand, dass sein Mandat an einer Persönlichkeitsstörung leide, seien Ursprung von dem Irrtum gewesen, für den sein Mandant nun vor Gericht sitze. Marcel Weydert hatte sich auf einem Foto selbst identifiziert, obwohl er zu dem Zeitpunkt mit seiner Familie im Urlaub in Italien weilte. Ein Irrtum, auf den er jedoch bereits im ersten Bommeleeër-Prozess im Januar 2014 mehrfach hingewiesen habe. Nicht zuletzt hätten auch externe Gutachter festgestellt, dass Marcel Weyderts „Zwanghaftigkeit seines Verhaltens nicht einer bewussten Falschaussage zuzuordnen“ sei. Dementsprechend käme für seinen Mandanten nur ein Freispruch infrage.

„Eppes“

Me Roland Assa führte für sein Plädoyer einen neuen juristischen Begriff ein: „Eppes“. „Hei soll eppes iwwer eppes mat eppes mat Bezuch op eppes decidéiert ginn“, meinte Assa bereits am ersten Prozesstag und wiederholte diese Feststellung auch in seinem Plädoyer. Die Vorwürfe an seinen Mandanten Pierre Reuland seien bis heute nicht klar, der verfassungsrechtliche festgeschriebene angemessene Zeitrahmen dieser Affäre bereits längst überschritten. „Et gëtt verzweifelt gesicht, Sënnbéck ze fannen“, fasste Assa die Ermittlungen zusammen, die zur Anlage von Reuland geführt hatten. Auch inhaltlich hätten die Ermittlungen keine stichhaltigen Beweise hervorgebracht, die eine Verurteilung seines Mandanten Pierre Reuland rechtfertigen würden. „En Dossier sou faul, wéi e faul nëmme ka sinn“, resümierte Assa. Die stellvertretende Staatsanwältin Dominique Peters hatte vergangene Woche fünf Jahre Haft, den Entzug politischer Rechte und ein Ausübungsverbot für öffentliche Ämter für den Ex-Polizeichef gefordert. Das „höchste Niveau an Dreistigkeit“ habe bei Reuland vorgelegen, der die Ermittlungen in der Bommeleeër-Affäre behindert und die Institutionen zum Narren gehalten haben soll.

Harpes zu Geldstrafe verurteilt

André Harpes, Sohn und Anwalt des Angeklagten Aloyse Harpes im Bommeleeër-Bis-Prozess, ist zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden. Hintergrund sind falsche Angaben im „Registre des bénéficiaires effectifs“, die auch die Gesellschaft Baltic Lloyd Shipping betreffen. Das meldete der Radiosender 100,7 am Montagmorgen. Das Urteil fiel nur vier Tage vor dem Beginn des zweiten Bommeleeër-Prozesses. Es handle sich um ein sogenanntes „jugement sur accord“, bei dem sich der Angeklagte mit der Staatsanwaltschaft auf die Strafe geeinigt habe, schreibt 100,7. Laut dem Urteil hat Harpes sich zwischen September 2019 und Juli 2022 als wirtschaftlich Berechtigter einer Gesellschaft eingetragen, obwohl dies nicht der Realität entsprochen hat.

Für Me Roland Assa wiegt die geforderte Strafe – die höchste unter allen Angeklagten – für den „Offizier mit einer makellosen Karriere“ schwer. Der Strafbestand des Meineids, für den das Strafgesetzbuch eine Gefängnisstrafe von fünf bis zehn Jahren vorsieht, sei nicht gegeben. „Egal, was Pierre Reuland gesagt hat: Es war nichts Be- oder Entlastendes“, sagte Assa. Einige Aussagen mögen nicht geschickt gewesen sein. Auswirkungen auf den ursprünglichen Bommeleeër-Prozess mit den Hauptangeklagten Marc Scheer und Jos Wilmes hätten Reulands Äußerungen jedoch nicht gehabt. Für seinen Mandanten forderte Assa deswegen den Freispruch. Es widerstrebe ihm, mildernde Umstände einzufordern, da dies impliziere, dass sein Mandat schuldig sein könne – was man ob der dünnen Beweislage keinesfalls unterstellen könne. Zudem forderte Me Assa das Gericht auf, sich in Bezug auf die Nebenklage von Scheer und Wilmes sowie dem Luxemburger Staat als nicht zuständig zu erklären oder diese als nicht fundiert abzuweisen. „Wenn der Staat moniert, dass ihm über Jahrzehnte Schaden zugefügt worden sei, hätte er sich beeilen können.“

Am Dienstagmorgen wird der Prozess fortgesetzt.