Traversini-Affäre / Ehemaliger Differdinger Bürgermeister steht vor Gericht: „D’Gesetz muss spillen“
Wegen einer (mutmaßlichen) illegalen Baugenehmigung musste sich der ehemalige Differdinger Bürgermeister Roberto Traversini am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Der ehemalige Grünen-Politiker war 2019 vom Friedensgericht in Esch zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte Traversini Berufung eingelegt.
Die Baugenehmigung sei illegal, so das Urteil der Vertreterin der Staatsanwaltschaft: „Den Artikel 23 vum PAG (Plan d’aménagement général) ass ganz kloer. Eng nei Konstruktioun hätt net dierfen esou konstruéiert ginn. De Recul vum Parameter ass net respektéiert ginn. D’ Gesetz muss hei spillen.” Der Bürgermeister hätte prüfen müssen, ob das Bauvorhaben nicht gegen Artikel 23 des PAG verstößt. Die Baugenehmigung kann allerdings nicht mehr annulliert werden, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft weiter.
Der Prozess ging auf eine Klage eines Ehepaares zurück. Dieses hatte im Jahr 2015 gegen Traversini geklagt, weil dieser am 7. Mai 2015 einer Baufirma eine (mutmaßliche) „illegale Baugenehmigung” ausgestellt haben soll. Die Baufirma hatte bei der Stadt Differdingen einen Antrag auf Errichtung eines Gebäudes mit 14 Wohnungen und 21 Parkplätzen in Niederkorn eingereicht. Aufgrund eines positiven Gutachtens des „Service technique“ der Stadt Differdingen unterzeichnete der Bürgermeister die Baugenehmigung am 30. November desselben Jahres. Sofort danach hatte die Baufirma Leistungen erbracht und gebaut.
Weil das Projekt nicht richtig „rund lief“, kam es irgendwann auf die Tagesordnung des Gemeinderats. Danach nahm das Unheil seinen Lauf. Ein Ehepaar (Nachbarn) hatte die Baugenehmigung angefochten. Es ging vor Gericht. Roberto Traversini wurde daraufhin 2019 vom Friedensgericht in Esch zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Traversinis Anwalt Me Rosario Grasso hatte bereits am 21. Oktober 2020 auf die Tatsache hingewiesen, dass in dieser Angelegenheit nicht Traversini, sondern die Techniker der Gemeinde Differdingen das Dossier zur Baugenehmigung vorbereitet hatten. Traversini habe in seiner Rolle als Bürgermeister die Bauarbeiten aufgrund eines positiven Gutachtens des „Service technique“ der Gemeinde Differdingen genehmigt und unterschrieben.
„Ich hatte keine andere Wahl: Meine Pflicht war es, zu unterschreiben“, sagte Traversini in der ersten Verhandlung am 21. Oktober vor Gericht. Am Mittwoch forderte Me Grasso wiederholt den Freispruch. Für den Fall, dass das Gericht der Meinung sei, Traversini sei dennoch schuldig, beantragte Me Grasso eine „suspension du prononcé“ für seinen Mandanten. Das Urteil ist für den 16. Dezember vorgesehen.
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„Ich hatte keine andere Wahl: Meine Pflicht war es, zu unterschreiben“ – Dat ass jo mol eng Ausso déi dem Här Traversini seng Kompetenzen als Buergermeeschter méi wéi däitlech zum Ausdrock bréngen. E Chef den maachen muss wat säin Personal him seet, ass trotzdeem Verantwortlech fir seng Handlungen
Natürlich legt man Berufung ein. Allerdings sollte ein Exempel statuiert werden um Vorteilnahme und Postenmissbrauch in Zukunft zu unterbinden. 2000 Euro ist ein Witz.
2000 Euro? D’Gemengenarbechter, déi him „aktenkundig“ op Gemengekäschten de contour proper gemaach, hunn eleng scho méi kascht. An elo huet hien awer sei chalet, deen komescherweis elo net muss entfernt gin? Ech sollt dat emol probéieren. Also, chalet + contour + groussen Deels „egal wéi“ bezuelt = fir Onkäschten vun 2000 Euro. Ech sollt dat emol probéieren. An dat ass och nach e Gréngen? Heiandso, an ëmmer méi oft, kréien ech eng Roserei.