Betrug in HesperingenEhemalige Beamte der Gemeinde zu sieben und fünf Jahren Haft, Geldstrafe und Schadensersatz verurteilt

Betrug in Hesperingen / Ehemalige Beamte der Gemeinde zu sieben und fünf Jahren Haft, Geldstrafe und Schadensersatz verurteilt
Rund fünf Millionen haben zwei Beamte der Gemeinde Hesperingen während Jahren in die eigene Tasche abgezweigt Foto: Guido Romaschewsky

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Das Urteil gegen zwei ehemalige Beamte aus Hesperingen fiel am Donnerstag. Der Hauptbeschuldigte G. wurde in erster Instanz zu sieben Jahren Haft verurteilt, die Hälfte auf Bewährung. Zudem muss er 50.000 Euro Geldstrafe zahlen. Sein langjähriger Komplize F. erhielt fünf Jahre Haft, drei auf Bewährung sowie eine Strafe von 30.000 Euro. Die beiden Männer sollen über Jahre hinweg etwa fünf Millionen Euro öffentlicher Gelder veruntreut haben.

Der Prozess um den Millionenklau in Hesperingen fand im Januar statt. Er dauerte vier Tage. Neben den Hauptangeklagten, den beiden ehemaligen Beamten, war auch Geschäftsmann D. mitangeklagt. Er hatte in einem konkreten Fall mit den Betrügern zusammengearbeitet, um es sich nicht mit der Gemeinde zu verderben, gab er zu verstehen. Obwohl er nur geringfügig am Betrug beteiligt war, verdeutlicht seine Beteiligung die Vorgehensweise der beiden Beamten.

Während fast 20 Jahren haben die beiden Angeklagten gut fünf Millionen an öffentlichen Geldern in die eigene Tasche abgezweigt. Trickreich, dreist und mit krimineller Energie, so die Staatsanwaltschaft, die von schwerwiegenden Vergehen, Amtsanmaßung und Vertrauensmissbrauch spricht. 2019 ist das Ganze aufgeflogen. Im Juli 2020 sind G. und F. im Zuge eines Disziplinarverfahrens vom Gemeinderat Hesperingen entlassen worden.

In seinem Strafantrag hat der Vertreter der Anklage im Januar hohe und, wie er betonte, abschreckende Strafen gefordert: acht Jahre für den Hauptangeklagten G. und fünfeinhalb Jahre für F., den Juniorpartner. Für den nur unwesentlich an den Betrügereien beteiligten Unternehmer D. forderte er 18 Monate.

Alle Angeklagten haben sich schuldig bekannt, ihre Taten nicht abgestritten. Sie zeigten Reue – D. und F. vollumfänglich, G. hingegen etwas zurückhaltender. Er spielte seine Taten herunter, es gebe weitaus Schlimmeres auf Erden, meinte er vor Gericht.

Schwierige Verteidigung

Die Verteidigung hatte es nicht einfach. Die Forderung nach Freispruch wäre aufgrund der Faktenlage und Schuldbekenntnisse kaum möglich gewesen. Somit blieb nur der Weg, die Schuld zu mindern, indem versucht wurde, der Gemeinde bzw. dem Schöffenrat eine gewisse Mitverantwortung zu geben.

So sei es im Rathaus in Hesperingen über Jahre versäumt worden, für adäquate Kontrollstrukturen zu sorgen. Darüber hinaus seien vorgeschriebene Kontrollen unzulänglich durchgeführt worden, es habe eine gewisse Laxheit geherrscht. Das habe es den Angeklagten erleichtert, ja gar erlaubt, Gelegenheiten zu nutzen und sich zu bedienen. Wäre es anders gewesen, wären die Taten der beiden nicht über Jahre unbemerkt geblieben. Der Schaden wäre geringer, so die Verteidigung.

Inwieweit die Richter die Einwände der Verteidigung berücksichtigt haben, wird man dem schriftlichen Urteil entnehmen können. Beim Strafmaß sind es jedenfalls in erster Instanz sieben Jahre für G., die Hälfte auf Bewährung, sowie 50.000 Euro Geldstrafe. Für F. sind es fünf Jahre, drei davon auf Bewährung, sowie 30.000 Euro Strafe. Geschäftsmann D. wurde zu zwölf Monaten auf Bewährung und 15.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.

Wie es aussieht, wird die Gemeinde Hesperingen wohl einen gewissen Teil des unterschlagenen Geldes zurückbekommen, durch Verkauf von Immobilien, Autos, Motor- und Fahrrädern sowie von anderen Wertgegenständen der Angeklagten.