NightlifeDisco missachtet Sperrstunde – so teuer kann das Feiern werden

Nightlife / Disco missachtet Sperrstunde – so teuer kann das Feiern werden
Das Nachtleben ist gesetzlich geregelt: Es bedarf einer Genehmigung, um bis in die Nacht hinein zu feiern Symbolfoto: Editpress/Isabella Finzi

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Eine Disco in Belval hat am Wochenende die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich gezogen. Gleich zweimal hat der Betrieb die nächtliche Sperrstunde missachtet. Das Tageblatt hat zusammengefasst, worauf man als Gastronomie-Inhaber – und auch als Gast – bei den Sperrstunden achten muss.

Feiern bis der Arzt kommt, oder in diesem Fall bis die Polizei die Bude dicht macht: Die Luxemburger Polizei hat in der Nacht auf Sonntag kurz nach 1 Uhr die Sperrstunde einer Disco in Belval kontrolliert. Dabei mussten die Beamten feststellen, dass sich der Inhaber des Clubs nicht an die Vorschriften hielt und immer noch über 200 Gäste am Feiern waren, heißt es im Polizeibulletin vom Montag. Der Club-Inhaber hätte vorerst keine Anstalten gemacht, den Betrieb einzustellen – und das trotz der Anwesenheit der Polizei.

Nachdem die Beamten dem Betreiber die gesetzlichen Bestimmungen erklärt hatten, sei die Disco dann schlussendlich doch geschlossen worden. Hierbei habe es sich zudem nicht um einen Einzelfall gehandelt: Auch am Vorabend besaß der Inhaber keine Genehmigung für eine „nuit blache“ – dennoch ließ er laut Polizei 100 bis 150 Gäste bis 1.40 Uhr nachts abfeiern. Die Polizeibeamten habe die Veranstaltung umgehend beenden lassen, heißt es in dem Schreiben. In beiden Fällen sei gegen den Betreiber Protokoll erstellt worden.

Öffnungszeiten und Verstöße gesetzlich geregelt

Wusste der Club-Inhaber etwa nicht, welche Regeln für seinen Betrieb gelten und welche Genehmigungen er einholen musste? Hier ein kurzer Überblick zu den Regelungen der Öffnungszeiten von Bars, Clubs und anderen Gastronomiebetrieben, die nicht nur Inhaber, sondern auch für Luxemburgs Nachteulen interessant sein dürften.

Wo sind die Regelungen bezüglich der Nachtlokale einsehbar? Die Regelungen sind für jeden in Luxemburgs Mémorial einsehbar. Das ist online über den Link legilux.public.lu möglich. Anschließend bedarf es nur einigen gezielten Mausklicks, um bei den gewünschten Gesetzesartikeln zu landen: Zuerst klickt man auf „codes“ und sucht dann weiter in der Kategorie „Lois spéciales“ das Schlagwort „Vol.1. Danach muss man lediglich noch die Kategorie „Cabarets“ auswählen.

Bis wie viel Uhr dürfen Bars und Clubs Gäste empfangen? „Die normalen Öffnungszeiten der Verkaufsstellen für alkoholische Getränke sind festgelegt von 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr des folgenden Tages“, heißt es in Artikel 17 der Sammlung von Sondergesetzen.

Nur bis 1 Uhr? Nein, Betriebe können sich eine Genehmigung vom örtlich zuständigen Bürgermeister einholen, um so die Öffnungszeiten auf 3 Uhr nachts zu verlängern. Das ist laut Artikel 17 aber nur möglich, solange weder Störungen der öffentlichen Ordnung und Ruhe zu befürchten sind noch „unerträgliche Unannehmlichkeiten für die Nachbarschaft“.

Die Öffnungszeiten können sogar bis 6 Uhr verlängert werden: Das ist möglich, solange der Betrieb sich nicht in einem vom Entwicklungsplan der Gemeinde klassierten reinen Wohngebiet befindet, über die Möglichkeit verfügt, Gäste zu empfangen, die mit dem Auto anreisen und solange der Betrieb keine Störung des öffentlichen Friedens sowie eine „unzumutbare Belästigung der Einwohner in der Umgebung“ darstellt.

Wie lange sind diese Genehmigungen gültig? Es gibt verschiedene Arten von Genehmigungen: Solche, die alle Wochentage oder aber nur bestimmte Tage betreffen sowie Ausnahmeregelungen für sechs Stunden. In allen Fällen muss die Genehmigung sichtbar ausgehängt werden. Zudem sind die Genehmigungen zeitlich begrenzt und können jederzeit widerrufen werden, sollten die daran geknüpften Bedingungen nicht respektiert werden.

Was passiert, wenn ein Betrieb gegen die erlaubten Öffnungszeiten verstößt? Diese Betriebe riskieren eine Geldstrafe zwischen 500 und 2.000 Euro. Zudem können Polizeirichter ein Betriebsverbot von 15 Tagen bis zu einem Jahr verhängen, geht aus Artikel 19 hervor.

Machen sich nur die Inhaber der Betriebe strafbar? Nein! Jeder, Gast der sich noch über die gesetzlich erlaubten Öffnungszeiten hinaus in solch einer Gaststätte aufhält, muss laut Artikel 18 mit einer Geldstrafe zwischen 25 und 250 Euro rechnen.

Fuchsberger
27. Oktober 2021 - 16.28

@ Leila "Nebenbei: Ihre etwas wirre Aussage ist unverständlich (aber auch nicht wichtig…)" Wichtig genug, dass Ihr Ego Sie anscheinend zwingt, uns andere mit einer unwichtigen Antwort zu belästigen.

Grober J-P.
27. Oktober 2021 - 10.31

Kommen Sie zum Konzert nach Belval, da darf man sogar mit gefälschtem CovidCheck Beleg rein!

Leila
27. Oktober 2021 - 9.56

Tja Yvette, getroffene Hunde bellen - heißt es! Doch nüchtern betrachtet sollten Sie sich nicht zu wundern, entsprechende Echos mit solchem Jargon zu erhalten. Nebenbei: Ihre etwas wirre Aussage ist unverständlich (aber auch nicht wichtig...)

yvette
26. Oktober 2021 - 16.24

@Leila "…einen „saufen“ mit diesem Vorsatz „auszugehen“ lässt tief blicken…" Andere gehen aus, für eine Partie 'jambes en l'air', da müssen Sie persönlich wissen was Sie vorziehen, das Saufen ist's ja anscheinend nicht bei Ihnen.

Leila
26. Oktober 2021 - 10.30

...einen "saufen" mit diesem Vorsatz "auszugehen" lässt tief blicken...

Ischgl
26. Oktober 2021 - 10.02

@yvette, "in allen Fällen muss die Genehmigung sichtbar ausgehängt werden." Einfach,oder? Man kann auch nach 01.00 nach Hause gehen und dort weiter "saufen".

Heng
25. Oktober 2021 - 21.24

Kommen Sie mal nach Düdelingen, da werden alle Sperrstunden jeden Tag von allen verletzt.

yvette
25. Oktober 2021 - 20.01

"Machen sich nur die Inhaber der Betriebe strafbar? Nein! Jeder, Gast der sich noch über die gesetzlich erlaubten Öffnungszeiten hinaus in solch einer Gaststätte aufhält, muss laut Artikel 18 mit einer Geldstrafe zwischen 25 und 250 Euro rechnen." Na sauber, muss man jetzt vor Betreten des Lokals die nuits-blanches Dossiers durchwühlen und die TVA -Nummer und den registre de commerce bemühen um was saufen zu können? Wie z.T. sollen die Gäste denn wissen was für eine Sperrstunde das Lokal hat wenn jedes Kaff das anders behandelt?