Dieselverbote in deutschen Städten zulässig

Dieselverbote in deutschen Städten zulässig

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Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag. Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor. „Wir haben ab heute Diesel-Fahrverbote durchgesetzt“, sagte der Chef der klagenden Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch. Das Bundesverwaltungsgericht wies Revisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf „überwiegend“ zurück.

Für Stuttgart urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen sei, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge betreffe – etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden.

„Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“

Es gebe keine finanzielle Ausgleichspflicht, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Dies zielt darauf, dass Dieselautos im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen „Flickenteppich“ zu verhindern. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Zu Düsseldorf urteilte das Bundesverwaltungsgericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen, wenn diese die einzig geeignete Maßnahme wären, die Grenzwerte einzuhalten.

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten zuvor entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden – dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

Unionsrecht über Bundesrecht

Laut Bundesverwaltungsgericht sind die Urteile der Verwaltungsgerichte „überwiegend nicht zu beanstanden“. Sowohl EU-Recht als auch Bundesrecht verpflichteten dazu, durch geeignete Maßnahmen den Zeitraum einer Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als „effektivste“ Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten „ernstlich geprüft“ werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine einheitliche Regelung.

Das Bundesrecht lässt zonen- wie streckenbezogene Fahrverbote speziell für Diesel eigentlich nicht zu, wie aus dem Urteil hervorgeht. Mit Blick auf die Verpflichtung nach EU-Recht zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ergebe sich, dass nationales Recht „unangewendet“ bleiben müsse, wenn dies die volle Wirksamkeit des Unionsrechts erfordert. Das Urteil bedeutet nicht, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrbeschränkungen wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Für wen sie gelten würden und wie die Städte das organisieren und kontrollieren könnten, ist offen. Fahrverbote bleiben trotz des Grundsatzurteils von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung.

Verkehr macht 60 Prozent der Luftverschmutzung aus

Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück.

Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert – andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine „blaue Plakette“ für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen. Diese Debatte dürfte nun Fahrt aufnehmen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab.

Jemp
27. Februar 2018 - 21.34

Am falsche Film? Oder?

Jemp
27. Februar 2018 - 21.34

Mich erinnert die Geschichte an fleischfressende Pflanzen. Wenn sich das Insekt von der schönen Blüte anschmieren lässt, fällt es in den Trichter und wird verdaut.

Lokomotive
27. Februar 2018 - 17.02

Die Autoindustrie muss für den Umweltskandal, die Schummelsoftware und die Affenteste gerade stehen. Es geht nicht, dass die Bürger diese Rechnung auch noch zahlen müssen.

Muller Guy
27. Februar 2018 - 16.03

Een uuralen Italiéinischen oder Franzéischen Diesel as net méi emweltbelaschtend wéi een neien VW, Audi, Porsche, Seat oder Skoda. Op dess jemols an der Laag sin een propperen Euro 5 Diesel ze kommerzialiséieren bezweiwelen ech. Et get lo all Fabrikant an een Deppen geheit wat falsch as. Franzousen, Italiener an aner deitsch Fabrikanten bauen d'Motoren sou wéi et d'EU Norm virschreiwt. Déi as, gin ech zou net streng genug awer dorunner sin Auto-Konzerner Lobbyisten schold. An och eng Madame Merkel. Déi huet op VW Virschlag vir un bal 10 Joer zu Bréissel mat Erfolleg verhennert dass den Katalysator soll serienméisseg an all Auto agebaut gin. Sou wéi Franzousen an Italiéiner dat demols schon gemach hun. Lo kennt d'Strof mat dem Fuehrverboud an den Stiedt. An onschelleg net VW Diesel Fuerer gin mat gestroft. Den VW-Konzern den sech fir un puer Deeg bebretzt huet 11,4 Milliarden € Netto-Boni am Joer 2017 gemach ze hun léisst seng Clienten am Reen stoen. Den Update den sie versprach hun brengt guer neischt ausser dass den Motor éischter futti geet. Oder mat enger Prime, alen Schrott duerch neien Schrott ze ersetzen. Merkel, Dobrindt kucken no an dat war et. Hätten déi net VW Lobbyist gespillt sondern hir Arbecht gemach wir et nie sou weit komm. Dat schlemmst as: Merkel get zreckgewielt an et gin Leit, déi kafen weider VW. Dommheet kennt leider keng Grenzen. An Dommheet muss bestroft gin . Duerch Fuerverbued. Leider mussen do awer och onschelleger drun gleewen. Eng ellen Welt!