12. November 2025 - 12.02 Uhr
VerkehrDiese Kennzeichen sind in Luxemburg verboten
KZ, HJ, NS, SA oder SS: In Deutschland sind alle Kombinationen auf Kennzeichen verboten, die mit den Nationalsozialisten in Verbindung stehen. Doch wie sieht es in Luxemburg aus? Darüber gibt Mobilitätsministerin Yuriko Backes (DP) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage von David Wagner („déi Lénk) Auskunft.
Die aktuellen Kennzeichen in Luxemburg bestehen aus zwei Buchstaben und vier Ziffern. Wer ein altes Kennzeichen übernimmt, darf hingegen auch mit anderen Abfolgen herumfahren. Bestimmte Kombinationen sind dabei ausgeschlossen: „HJ“, „KZ“, „SA“, „SS“ – die für die Abkürzungen „Hitlerjugend“, „Konzentrationslager“, „Sturmabteilung“ und „Schutzstaffel“ stehen – sowie „KK“, „PD“, „WC“. Darüber hinaus dürfen „O“ und „I“ nicht zusammen verwendet werden, um Verwechslungen mit den Ziffern „0“ und „1“ zu vermeiden.
Für Zahlenkombinationen gilt hingegen kein Verbot. Kennzeichen mit den Zahlen „88“ oder „18“ – die für „Heil Hitler“ und „Adolf Hitler“ stehen – sind demnach in Luxemburg erlaubt. Deutschland etwa hat diese deswegen verboten. Die Verbote wurden „auf bestimmte Kombinationen beschränkt, die Verwechslungsgefahr oder allgemeine Ablehnung hervorrufen könnten“, schreibt die Ministerin dazu. Die Liste sei seit 2003 nicht überarbeitet worden und berücksichtigt diese Art von Bezügen nicht speziell.
Bestimmte Kombinationen sind zudem für Sonderserien reserviert: „AA“ für Behördenfahrzeuge, „CD“ für den „corps diplomatique“ und „ZZ“ für Fahrzeuge, die nur eine bestimmte Zeit durchs Land fahren, wie zum Beispiel Messe-Fahrzeuge. (dr)
De Maart
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