Hochwasser in LuxemburgDie meisten Anträge auf Entschädigung sind noch nicht vollständig

Hochwasser in Luxemburg / Die meisten Anträge auf Entschädigung sind noch nicht vollständig
Die Überschwemmungen haben Schäden in Millionenhöhe hinterlassen Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Die Luxemburger Regierung hat 100 Millionen Euro Direkthilfe für die Entschädigung der von den Überschwemmungen im Juli betroffenen Privatpersonen, Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen versprochen. Wie viel dieser Gelder wurde bis jetzt ausbezahlt und wer entscheidet, welche Anträge akzeptiert werden und welche nicht? Ein Überblick.

Schwere Unwetter haben im Juli landesweit für Überschwemmungen, Evakuierungen und enorme Schäden gesorgt. Die ursprüngliche Summe von 50 Millionen Euro zur Entschädigung der betroffenen Menschen hat die Regierung auf 100 Millionen verdoppelt. Wie viel Geld davon für Privatpersonen bestimmt ist, ist laut einer Sprecherin des Familienministeriums nicht definiert.

Der ADR-Abgeordnete Jeff Engelen erkundigte sich in einer parlamentarischen Frage, die am Mittwoch veröffentlicht wurde, über die bisher geleistete finanzielle Unterstützung für die Flutopfer. Bis zum 9. September habe das Familienministerium 211 Anträge von Privatpersonen infolge der Überschwemmungen erhalten. Jeden Tag würden es mehr. 56 Anträge wurden von der Kommission für soziale Hilfen nach Naturkatastrophen behandelt, heißt es im Antwortschreiben von Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) und Familienministerin Corinne Cahen (DP). 38 Haushalten sei die Hilfe bereits ausgezahlt worden – insgesamt 179.613 Euro. „16 Dossiers wurden abgelehnt, in einem Fall wurde die Anfrage an das Wirtschaftsministerium weitergegeben und ein Haushalt hat seinen Antrag wieder zurückgenommen“, präzisiert eine Sprecherin des Familienministeriums am Donnerstag gegenüber dem Tageblatt.

Die restlichen 155 Anträge seien noch nicht vollständig. Sie können laut Sprecherin nicht immer sofort bearbeitet werden, weil sie nicht komplett sind. „Das, was oft fehlt, ist die Einschätzung der Versicherung“, sagt die Sprecherin. Sobald der Antrag komplett sei, kümmere sich die Kommission darum – „dann geht es auch relativ schnell“. Dieser Ausschuss treffe sich einmal im Monat oder alle drei Wochen. „Kommende Woche wird er sich als Nächstes treffen“, sagt die Sprecherin. Wie viele Anträge dann genau durchgearbeitet werden, konnte sie nicht sagen. Wie lange es dauert, bis jeder seine Hilfe erhalten hat, sei momentan schwer einzuschätzen.

Privatleute können ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung noch bis zum 31. Dezember 2021 einreichen. Doch: Auch wenn der Antrag beim Familienministerium angekommen sei, heiße das noch nicht, dass er komplett ist. „Es kann sein, dass wir verschiedene Dokumente auch erst im März 2022 erhalten“, meint die Sprecherin.

LINK: Hier können Sie finanzielle Hilfen infolge einer Naturkatastrophe beantragen.

Betriebe

54 Betriebe haben bis Freitag Anträge auf finanzielle Hilfe an das Mittelstandministerium geschickt – davon ist bis jetzt allerdings noch kein Dossier komplett, sagt ein Sprecher des Mittelstandministeriums auf Nachfrage des Tageblatt. „Für die betroffenen Betriebe ist es nicht immer einfach, die Anträge zu vervollständigen, weil es sich als schwierig erwiesen hat, kurzfristig einen Kostenvoranschlag zu bekommen“, schreibt das Mittelstandministerium. Um diesen Firmen sofort unter die Arme greifen zu können, seien bis jetzt an 22 Firmen Vorschüsse in Höhe von 776.000 Euro ausbezahlt worden. Ein Antrag werde – sobald er vollständig ist – innerhalb von zwei Wochen ausbezahlt. Die meisten Anträge würden aus dem Horeca-Sektor, dem Handwerk und dem Geschäftswesen stammen.

Während sich das Mittelstandministerium um das Ausbezahlen der direkten Schäden kümmert, ist das Wirtschaftsministerium für die Anträge auf Teilarbeitslosigkeit zuständig. Unternehmen können die finanzielle Hilfe beantragen, wenn sie sich wegen der Überschwemmungen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sehen oder nicht in der Lage sind, ihre übliche Tätigkeit fortzusetzen. Das Ministerium hat für Juli 156 Anträge auf Teilzeitarbeit gewährt und sieben aufgrund von fehlender Verbindung zu den Überschwemmungen zurückgewiesen – für August wurden 66 Anträge akzeptiert. Wie viele Anträge schon ausbezahlt wurden, konnte das Wirtschaftsministerium dem Tageblatt „kurzfristig“ nicht mitteilen.

Landwirtschaft

Beim Landwirtschaftsministerium sind bis Donnerstag 153 Anträge für finanzielle Hilfen von Bauern angekommen. Geschätzter Schaden: 1.650.000 Euro. Das schreibt das Ministerium am Freitag auf Tageblatt-Nachfrage. Dem Ministerium seien 17 Fälle von Gebäudeschäden sowie 44 Fälle von materiellen Schäden – also beschädigten Maschinen und Ausrüstung – zugetragen worden. Die Landwirte beklagen ebenfalls den Verlust von 629 Ballen Tierfutter. Darüber hinaus hätten diverse Kulturen Schäden durch das Hochwasser erlitten: 723 Hektar Wiesen und Weiden, 16 Hektar Getreide, 77 Hektar Mais, 2,5 Hektar Gemüse und 2 Hektar Weinberge. Auch ein Zuchttier sei bei den Überschwemmungen ums Leben gekommen. Die Anträge mussten bis zum 20. August eingereicht werden.

Die finanziellen Hilfen wurden allerdings noch nicht ausbezahlt. Die „Administration des services techniques de l’agriculture“ (ASTA) evaluiere die Anträge derzeit noch. Das Landwirtschaftsministerium werde zuerst die Bauern entschädigen, die besonders schwer von den Überschwemmungen betroffen waren. „Den Betrieben, deren Existenz auf dem Spiel steht, werden Vorschüsse ausbezahlt“, schreibt das Ministerium.

Gemeinden

Das Innenministerium hat bis jetzt noch keine vollständigen Anträge erhalten. Der Grund sei auch hier die Verzögerung durch angefragte Kostenvoranschläge. „Die Gemeinden werden natürlich die Hilfen erhalten, aber es wird eine Weile dauern“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber dem Tageblatt. Eine genaue Einschätzung der Kosten sei also auch noch nicht möglich. 

Eine formale Kommission, die die Anträge gewährt, gibt es laut Sprecherin nicht. „Wir haben ein internes Team, das aus den Direktionen des Zivilschutzes und der Gemeindefinanzen besteht“, sagt die Sprecherin. Falls Unstimmigkeiten bei den eingereichten Kostenvoranschlägen und Rechnungen auftreten sollten, würden Beamte das mit den Gemeinden abklären.