Corona-MaßnahmenDeutschland gibt sich strengere Einreisebestimmungen

Corona-Maßnahmen / Deutschland gibt sich strengere Einreisebestimmungen
Bei Missachtung der Regeln können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden Foto: dpa/Oliver Berg

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Strengere Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland sollen eine Corona-Ausbreitung zum Ende der Sommerferien verhindern. Hier finden Sie die Kernpunkte der Neuregelungen, die seit Sonntag gelten:

NACHWEISPFLICHT Alle ab zwölf Jahren müssen künftig bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.

VIRUSVARIANTENGEBIETE Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.

KONTROLLEN Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabei haben und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Grenzkontrollen aller Autos sind nicht geplant.

TESTS Im Ausland sind Schnelltests oder PCR-Tests möglich – auf eigene Kosten. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Für Schnelltests verkürzt sich die Frist bei Virusvariantengebieten auf 24 Stunden.

RISIKOGEBIETE Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Infektionsrisiko. Neben den Virusvariantengebieten sind dies „Hochrisikogebiete“ mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“. Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren.

QUARANTÄNE Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

ANMELDUNG Urlauber aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

SANKTIONEN Bei Verstößen drohen Bußgelder – etwa gegen die Pflicht, sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen. Auch Verkehrsunternehmen drohen Bußgelder bei Verstößen. Generell können Bußgelder bei schweren Verstößen bis zu 25.000 Euro betragen.