Tests, Masken, AbstandDas sind die Corona-Maßnahmen für die Luxemburger Abitur-Prüflinge

Tests, Masken, Abstand / Das sind die Corona-Maßnahmen für die Luxemburger Abitur-Prüflinge
 Foto: dpa/Felix Kästle

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Das Luxemburger Bildungsministerium hat in einer Pressemitteilung die Corona-Sicherheitsmaßnahmen erklärt, die für die Schüler bei ihren Abiturprüfungen ab dem 17. Mai gelten sollen. Die Schüler bekommen dabei Test-Kits – für die Teilnahme an den Prüfungen ist ein negativer Test aber nicht zwingend notwendig.

Im Großherzogtum beginnen ab dem 17. Mai die Prüfungen für das Abitur. Für den Prüfungsablauf hat das Luxemburger Bildungsministerium am Dienstag in einer Pressemitteilung die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben.

Alle Schüler der Abschlussklassen sollen laut der Mitteilung zum Beispiel eine Einladung zum Large Scale Testing für einen PCR-Test bekommen. Zusätzlich sollen sie ein Kit mit fünf Antigen-Schnelltests erhalten, damit sie sich zu Hause selbst testen können. „Es besteht keine Verpflichtung, ein negatives Testergebnis vorzulegen, um an den Prüfungen teilzunehmen“, schreibt das Ministerium.

Die Prüfungsräume werden laut der Pressemitteilung so eingerichtet, dass ein Abstand von zwei Metern zwischen den Schülern eingehalten werden kann. Die Kapazität des Prüfungsraumes dürfe die Anzahl von 100 Schülern nicht übersteigen. Außerdem sei das Tragen einer Maske für die Prüflinge verpflichtend.

Auch Schüler in Quarantäne können teilnehmen

Schüler, die unter Quarantäne stehen, können laut Ministerium nach einer Anmeldung bei recours-covid@ms.etat.lu aus der Quarantäne entlassen werden, um ihre Prüfung zu schreiben. Sie sollen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, um zum Prüfungsort zu gelangen. „Die Examen finden in einem separaten Raum statt“, schreibt das Bildungsministerium. „Die betreffenden Kandidaten dürfen nicht mit den anderen Studenten in Kontakt kommen.“ Ebenso wie ihre Aufsichtspersonen seien sie zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske verpflichtet.

Für an Covid-19 erkrankte Schüler gelte der auch sonst greifende Artikel 6.3 aus der großherzoglichen Verordnung vom 31. Juli 2006 über die Organisation der Reifeprüfung: „Wenn die Abwesenheit höchstens einen Tag beträgt, legt der Kandidat die Prüfung am Wiederholungstag ab, der für den 3. Juni 2021 angesetzt ist. Wenn die Abwesenheit in der Sommersession mehr als einen Tag beträgt, kann der Kandidat die Prüfung in der Herbstsession ablegen.“

An den letzten drei Unterrichtstagen, also am 10., 11. und 12. Mai, finde der Unterricht zudem als Vorsichtsmaßnahme online statt.


Lesen Sie auch

Panik und Stress vorbeugen: So kommen Abiturienten gut durch die Examenszeit