Das Burka-Verbot unter der Lupe

Das Burka-Verbot unter der Lupe

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Vor und während des Sommers wurde viel über das Burka-Verbot diskutiert. Nun wurde der Entwurf von Justizminister Felix Braz eingereicht. Wir haben es unter die Lupe genommen und gehen hier auf die wichtigsten Details ein. Der Text muss natürlich noch alle Instanzen durchlaufen (Kommission, Staatsrat, Parlament) und wird wohl noch abgeändert werden. Der initiale Entwurf gibt aber einen guten Überblick. 

Mit dem Entwurf des Justizministers wird nur ein einziger Paragraf im Strafgesetzbuch hinzugefügt. Als Verschleierung gilt, wenn die „Identität einer Person nicht mehr erkennbar“ ist. Als Beispiele werden Schleier, Motorradhelm und Haube genannt.

Die betroffenen Orte

Wichtigster Bestandteil des neuen Paragrafen ist die Auflistung aller Orte, in denen das Verbot künftig gelten wird:

In Schulgebäuden, wobei folgende Einrichtungen im Paragrafen explizit aufgezählt werden:

  • Vorschule
  • Grundschule
  • Sekundarschule
  • Weiterbildungseinrichtungen
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Hochschuleinrichtungen – also auch die Universität Luxemburg
  • Logopädiezentrum
  • Sonderschulen

Das Verbot gilt übrigens auch für private Schulen.

Neben den Schulgebäuden soll das Verbergen des Gesichtes auch in Kranken- und Pflegehäusern verboten werden. Die Zimmer der Patienten gelten dabei als Privatsphäre. Hier darf ein Schleier getragen werden. Die Gemeinschaftsräume, wie beispielsweise Küchen und Stuben in besagten Häusern, unterliegen einer Ausnahme: Die Leitung des Kranken- oder Pflegehauses kann frei entscheiden, das Verbot aufzuheben. Wird es aufgehoben, dürfen sich Patienten und ihre Besucher verschleiern. Das gilt allerdings nicht für das Personal.

Das Verbot soll ebenfalls in juristischen Einrichtungen gelten: nicht nur in den Gerichtsgebäuden selbst, sondern auch in den administrativen Gebäuden der Justiz. Gleiches gilt für Verwaltungsgebäude und in Gebäuden des öffentlichen Dienstes, also beispielsweise in Ministerien, Polizeikommissariaten und Rathäusern. Das Gesetz wird laut Text dann aber auch in öffentlichen Kultureinrichtungen – wie beispielsweise Museen – gelten.

Wie die Regierung bereits angekündigt hatte, wird das Verbot nicht im offenen Raum wie beispielsweise auf Straßen oder in öffentlichen Parkanlagen gelten.

Die Ausnahmen

Der Text sieht natürlich auch Ausnahmen vor, bei denen die Verschleierung erlaubt ist. So beispielsweise aus beruflichen Gründen. In den Kommentaren wird das Beispiel des Schweißers genannt, der in einem öffentlichen Gebäude arbeitet und trotzdem aus Sicherheitsgründen eine Maske anziehen muss. Eine weitere Ausnahme gilt aus gesundheitlichen Gründen, also wenn Patienten eine Maske anziehen müssen, weil sie sich in einem geschwächten Zustand befinden.

Die Verschleierung ist auch im Rahmen von sportlichen Aktivitäten, Festen sowie künstlerischen oder traditionellen Events erlaubt. Im Text werden hier natürlich Karnevalsfeste genannt, aber auch Theaterstücke und Tanzauftritte. Immerhin wird das Verschleierungsverbot aber auch in kulturellen Institutionen gelten. Auch der Besuch des Nikolaus in den Schulen gilt als Beispiel einer Ausnahme.

Die Strafe

Wer versucht, verschleiert in eines der im Text angegebenen Gebäude hineinzukommen, dem kann der Zutritt verwehrt werden, wenn er seine Verschleierung nicht ablegen will. Das Vergehen wird im Strafgesetzbuch als Ordnungswidrigkeit der vierten Klasse eingestuft und kann somit mit einer Strafe von 25 bis 250 Euro geahndet werden.

Die Überlappung

Während der Verbots-Polemik sorgten auch die bestehenden kommunalen Verbote für viele Diskussionen. Laut Regierung gibt es in 47 Gemeinden im Land ein solches kommunales Verbot. Im Entwurf geht Justizminister Felix Braz auf diesen Punkt ein: Die kommunalen Verbote bleiben bestehen. Der vorgesehene Text wird die Verschleierung also nicht – wie einige Parteien und politische Interessengruppen befürchten – im öffentlichen Raum „legalisieren“.

Developper
7. September 2017 - 11.32

A Wirklechkeet ass dat Gesetz dach - wéi Luxprivat et bezeechent hunn - eng Legaliséierung vun der Burka. Vermummung war soss an de Gemengegesetzer komplett verbueden. Firwat doen d'Leit sech hei esou schwéier mat där Wourecht?

René W.
7. September 2017 - 8.09

Gerade bei diesem Gesetz hätte man sehr viel mutiger sein sollen. Auch wenn die jetzige Regierung in den letzten Jahren sehr viel fortschrittlicher gewesen ist als andere frühere Regierungen, könnten Gesetze wie diese ihr bei den nächsten Wahlen im Weg stehen. Das, was in den Augen der Wähler schlecht umgesetzt wurde, bleibt eher in den Köpfen als das, was gut gemacht wurde.

Hubert
7. September 2017 - 8.02

Gerade im öffentlichen Raum sollte es verboten werden, denn es ist der öffentliche Raum, der geschützt werden soll.

Serenissima
7. September 2017 - 8.00

Und wie ist es im Bus...auf der Strasse vermummt und dann wenn man in den Bus steigt weiter vermummt oder Vermummung muss ab? Klarheit bitte Herr Bratz sie sind eben kein Jurist also was machen sie denn dann für Gesetze die wirklich schwer um zu setzen sind: der Aufwand lohnt sich doch nicht, Es wäre doch einfacher gewesen es so zu machen wie in Belgien oder Frankreich; Gesetzestext copy paste: aber ihre Grünspecht Freunde und einige Delphinen Blaue wollten das wohl nicht...

Marc
6. September 2017 - 23.07

Ich auch ! Und kein Wischiwaschie !

Clemi
6. September 2017 - 22.25

Hmmm ... also das Gesetz wird dadurch abgeändert, dass "une infraction d'interdiction de dissimulation du visage dans certains lieux publics" eingeführt wird. Nun lese ich hier aber nur von "Burka-Verbot" und "Verschleierung", nur einmal wird vom "Verbergen des Gesichts" sprachlich korrekt gesprochen. Sprache ist wichtig, und mit dem Benutzen von "Burka-Verbot" u.ä. werden genau die stimmungsmachenden "Interessengruppen" welcher Art auch immer bedient, die diese Debatte um ein Vermummungsverbot von Anfang an vergifteten und in die falsche Richtung orientierten. "Quid pro quo" stimme ich zu, nur hätte man eher und konsequenter mutig sein können.

Romain
6. September 2017 - 22.07

Mir bräichten Politiker mat vill méi Courage déi eng ganz Aarbecht maachen.

Danielle
6. September 2017 - 21.14

Dem nichts hinzuzugügen. Bin Ihrer Meinung.

Alain WAGNER
6. September 2017 - 20.16

Wéi en Mutt. Wann se Mutt gehat hätten, dan hätten se et wéi a Frankräich oder an der Belsch gemaacht. Ech hoffen dat emol e puer Leit, op eng Bank oder Tankstell mam Helm um Kapp eran ginn. Dat Gesetz do ass lächerlech.

Laird Glenmore
6. September 2017 - 18.47

die sollen sich endlich anpassen wenn sie hier Leben wollen, diese ganzen Dikussionen über die Muslims und Burka gehen einem so langsam auf die Nerven. Wenn wir das gleiche in deren Ländern machen würden hätten wir dicke Probleme, also warum sollen wir diesen Menschen alles erlauben, wir sind doch in deren Augen Ungläubige sollen aber nach deren Pfeife tanzen.

Quid pro quo
6. September 2017 - 17.09

Ich kann diesen Mut nur loben