JustizDaniel Frères und die Sache mit dem Hund

Justiz / Daniel Frères und die Sache mit dem Hund
Daniel Frères: Für die Piraten sitzt er im Gemeinderat Remich. Seit seiner Verurteilung im Herbst 2021 lässt der Präsident von „Give us a voice“ die anderen Parteiämter ruhen. Foto: Editpress-Archiv

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Daniel Frères, Mitglied der Piratenpartei und Präsident der Tierschutzorganisation „Give Us a Voice“, muss sich wegen eines Hundes vor Gericht verantworten. Das Tier soll er sich widerrechtlich angeeignet haben. Sechs Monate Bewährungsstrafe lautet das Urteil aus erster Instanz. Gestern war der Berufungsprozess. 

Daniel Frères ist Präsident der Tierschutzorganisation „Give us a voice“. Einen Hund soll er sich widerrechtlich angeeignet und gegen den Willen der Besitzerin operieren gelassen haben. Deshalb ist er im Herbst vergangenen Jahres zu sechs Monaten Gefängnis (auf Bewährung) und zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt. Bis zum Urteilsspruch in zweiter Instanz will er sein Amt im Präsidium der Piratenpartei und auch den Vorsitz des Ostbezirks ruhen lassen, er sitzt aber weiterhin für die Piraten im Gemeinderat Remich.

Am Freitag war nun sein Berufungsprozess. „Une affaire absurde“ nennt Anwalt Me Gaston Vogel die ganzen Vorwürfe und fordert Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil aus erster Instanz sei in keinster Weise gerechtfertigt. Daniel Frères habe nichts Böses im Sinn gehabt, sondern einzig und alleine den Schutz des Tieres. Er habe nur einem Hund, der gelitten habe, helfen wollen, so wie es das Tierschutzgesetz vorsehe, gar vorschreibe. Nun würde ihm das vorgeworfen. „Këmmer dech ëm näischt, da kënns de an näischt“, so Gaston Vogel stimm- und wortgewaltig.

Die Sache mit dem Tierschutz sieht der Vertreter der Anklage freilich anders. Es habe keine unmittelbare Bedrohung bestanden, kein Notfall, eine direkte Schutzhandlung sei also auch nicht zwingend nötig gewesen, was sich auch daran zeige, dass der Hund erst Tage später operiert worden sei. Der Einsatz von Daniel Frères für den Tierschutz sei lobenswert, die Frage hier sei aber, ob er nicht zu weit gegangen sei. Deshalb soll es beim Urteil aus erster Instanz bleiben. Ebenso solle es beim Freispruch für einen mitangeklagten Tierarzt bleiben.

Am Ende der Prozesssitzung blieb Daniel Frères dabei, richtig gehandelt zu haben und sich nichts vorwerfen zu müssen. Vieles sei seit den Geschehnissen im Herbst 2018 (!) verdreht und einiges auch von den Ermittlern außen vor gelassen worden. Einmal mehr scheint die Suche nach der Wahrheit mühsam, stehen Aussagen gegen Aussagen. Das Urteil ergeht am 10. Mai.

wanda
24. April 2022 - 12.36

Ech hoffen dee 'richtege' Besëtzer huet eng Quittung fir 'säin' Hond?

Leila
23. April 2022 - 12.13

„Këmmer dech ëm näischt, da kënns de an näischt“ In vielen Belangen mit Sicherheit angebracht - aber in diesem Fall? Denken alle so, leben wir in einer schrecklichen, kalten Welt voller Egoisten!