Briefing zum Gesetzentwurf 7477CSV fordert Nachbesserung des Anti-Covid-Gesetzes

Briefing zum Gesetzentwurf 7477 / CSV fordert Nachbesserung des Anti-Covid-Gesetzes
Geschlossen traten Parteipräsident Claude Wiseler (rechts) sowie die Fraktionsvorsitzenden Martine Hansen und Gilles Roth vor die Presse, um ihre Forderungen darzulegen. Der Anti-Covid-Politik der Regierung fehle es an einer klaren Linie, so ihre Kritik.  Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Die CSV befürwortet weitere Lockerungen im Zusammenhang mit den Anti-Covid-Maßnahmen. Eine Zustimmung zur Neuauflage des entsprechenden Gesetzes am Freitag im Parlament bedeutet dies jedoch keineswegs. Die hängt von der Umsetzung einiger CSV-Forderungen ab, heißt es seitens der Partei- und Fraktionsspitze.

Da passt kein Blatt dazwischen. Auch dieses Bild wollte die CSV wohl gestern vermitteln, als Parteipräsident Claude Wiseler und die Co-Vorsitzenden der Fraktion Martine Hansen und Gilles Roth gestern im Plenarsaal auf Krautmarkt den Preis der Partei für ihre Zustimmung zur x-ten Neuversion des Anti-Covid-Gesetzes vorstellten. Die Richtung stimme, sagte Wiseler. Zwar sei die Inzidenzzahl weiterhin hoch, aber andere Werte erlaubten weitere Öffnungen. Doch damit war auch bereits Schluss mit Lobbekundungen Richtung Regierung. Denn wie bereits in der Vergangenheit immer wieder: Die CSV vermisst noch so manches.

Keine logische Exitstrategie, Unklarheiten beim Gebrauch von Schnell- und Selbsttests, so die Kritik. Die weiteren Öffnungsschritte hätten längst vorbereitet werden müssen. Das aber sei erneut nicht der Fall. So dürften Gaststätten und Restaurants erneut öffnen, doch Details über die Handhabung und Gültigkeitsdauer von Schnell- und Selbsttests fehlten. Diese Einzelheiten würden erst nachgereicht. Der Anti-Covid-Politik fehle es an einer klaren Linie. Da sei mal wieder etwas schnell zusammengebastelt worden, so Wiseler.

Der CSV zufolge sollten die Schnelltests 48 Stunden gültig sein, so wie in anderen europäischen Ländern. In den Schulen durchgeführte Selbsttests sollten zertifiziert und über eine App eingetragen werden. Deren Ergebnisse sollten auch für Restaurantbesuche gelten. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht lediglich Lockerungen für getestete Personen vor. Vollständig Geimpfte und Personen, die bereits Antikörper aufweisen, würden nicht erwähnt, sodass sie sich beispielsweise vor einem Restaurant-Besuch ebenfalls testen lassen müssten. Das sei nicht nachvollziehbar. Dabei soll es bereits im Juni ein einheitliches EU-Impfzertifikat geben.

Den 18- bis 29-Jährigen, die sich noch nicht impfen lassen können, will die CSV etwas mehr Freiheit zurückgeben. Ihnen sollten wöchentlich zwei Gratis-Selbsttests kostenlos überreicht werden. Deren Ergebnisse sollten 48 Stunden gültig sein. Keinen Sinn mehr ergebe die Ausgangssperre. Die sollte ganz aus dem Gesetz genommen werden, meinte Wiseler. Ältere und vulnerable Menschen sollten durch einen „cordon sanitaire“ geschützt werden. Impfpflicht, Antikörpernachweis oder Testpflicht für Mitarbeiter von Seniorenheimen und anderen Betreuungseinrichtungen, so die CSV-Forderung.

17 Anträge zur Reform des Naturschutzgesetzes

Welche ihrer Wünsche als Preis für ein CSV-Ja zum Anti-Covid-Gesetz von Freitag unbedingt umgesetzt werden müssten, wurde gestern nicht ganz klar. Dazu gehören müssten jedoch die vorgeschlagenen Maßnahmen zugunsten junger Menschen und bereits geimpfter Personen, ging aus Wiselers Antwort hervor. Ihre Forderungen wird die CSV dem Parlament in Form von Motionen vorlegen. Zeit für schriftliche Gesetzesänderungen oder sogar Gesetzesvorschläge bliebe angesichts des engen Zeitrahmens zur Verabschiebung des neuen Gesetzes nicht.

Anders hingegen für das zweite Thema, zu dem die christlich-soziale Partei- und Fraktionsspitze sich vor der Presse äußern wollte: die Reform des Naturschutzgesetzes, die sich nach der sogenannten Traversini-Affäre und dessen „Gartenhäuschen“ aufdrängte. Hierzu verfasste die Fraktion gleich 17 Änderungsanträge. Man hoffe, dass einige davon übernommen werden, so Martine Hansen. Sie zielten auf eine Gleichbehandlung der Bürger und gegen Bevorzugung. Artikel, die willkürliche Entscheidungen ermöglichen, sollten aus dem Gesetz gestrichen werden.

Für den Bürger wünsche man sich auch mehr Transparenz. Bei Umklassierungen eines Grundstücks in eine Schutzzone sollten die Eigentümer vorab informiert werden, so Hansen. Umbauarbeiten an Gebäuden in Schutzzonen sollten nur noch genehmigungspflichtig sein, wenn sie das „äußerliche Erscheinungsbild“ betreffen. Aber nicht, wenn jemand seine Küche verändert, so die Co-Vorsitzende der CSV-Fraktion.

Dem Juristen Gilles Roth zufolge sollte dem Bürger das Recht eingeräumt werden, auf Abänderung einer Behördenentscheidung statt ihrer bloßen Annullierung wegen Illegalität zu klagen. Unverhältnismäßig hoch sei das auf maximal drei Jahre Gefängnis angesetzte Strafmaß bei Verstößen gegen das Naturschutzgesetz, so eine weitere Beanstandung Roths.

Claudette
12. Mai 2021 - 17.46

"Man hoffe, dass einige davon übernommen werden, so Martine Hansen." Die Hoffnung stirbt zuletzt.