Crash-Bank: Einlagen bei Luxemburger ABLV nicht mehr verfügbar

Crash-Bank: Einlagen bei Luxemburger ABLV nicht mehr verfügbar
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Über Einlagen bei der ABLV Bank Luxembourg S.A. kann nicht mehr verfügt werden. Bis zu 100.000 Euro springt die FGDL ein.

Es hatte sich abgezeichnet: Über Einlagen bei der in Luxemburg ansässigen ABLV Bank Luxembourg S.A. kann nicht mehr verfügt werden.

Das hat die luxemburgische Bankenaufsicht CSSF („Commission de surveillance du secteur financier“) am Sonntag mitgeteilt.

Grundpfeiler Geldwäsche?

Die in Lettland beheimatete ABLV war wegen des Verdachts auf unlautere Geschäfte ins Visier von US-Finanzbehörden und der EZB geraten. Nach einem Bericht der für Finanzkriminalität zuständige Abteilung des US-Finanzministeriums gebe es berechtigten Grund zur Annahme, dass die Bank Geldwäsche zu einem Pfeiler ihres Geschäftsmodells gemacht habe.

Auch wurde ABLV vorgeworfen, sie habe Kunden ermöglicht, die UN-Sanktionen gegen Nordkorea zu umgehen. Die ABLV hat auch eine Tochterbank in Luxemburg – ABLV Bank Luxembourg. Wie sich die Situation auf den luxemburgischen Ableger auswirken wird, ist bisher nicht bekannt.

Die Entscheidung folge auf den Beschluss des Single Resolution Board vom 23. Februar. Der Luxemburger Einlagensicherungsfonds (FGDL, „Fonds de garantie des dépôts Luxembourg“) deckt alle in Frage kommenden Einlagen eines jeden Einlegers bis zu einem Betrag von 100.000 EUR ab – unabhängig von der Anzahl der Einlagen, ihrer Währung und der Herkunft oder dem Wohnort des Einlegers, gemäß dem Gesetz vom 18. Dezember 2015 über das Scheitern von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen.

Die Einleger behalten zudem ihre Rechte an dem Teil, der nicht von der FGDL erstattet wird, und an den Einlagen, die nicht für die Garantie in Frage kommen.

Die ABLV ist dafür verantwortlich, der FGDL alle für die Berechnung der Erstattung erforderlichen Informationen sowie die Kontaktdaten der Einleger zu übermitteln, ohne dass der Kunde eingreifen muss. Jeder berechtigte Einleger erhält innerhalb der nächsten Tage ein Informationsschreiben mit einem Formular, entweder per Post oder über die Internetbank der ABLV.

FGDL zahlt in einer Woche

Die Deponenten sind aufgefordert, das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die FGDL zurückzusenden. Das Formular ermöglicht es ihnen, der FGDL eine neue Kontonummer bei einer anderen Bank zur Verfügung zu stellen, an die die Erstattung überwiesen wird. Die FGDL leistet die Rückerstattung der gedeckten Einlagen durch Überweisung in Euro innerhalb von sieben Werktagen, sofern der Einleger der FGDL eine neue Kontonummer mitgeteilt hat und der Anspruch auf die Rückerstattung festgestellt wurde.

Der Anspruch auf eine Rückzahlung durch die FGDL erlischt nach zehn Jahren. Einleger der ABLV, die bis zum 7. März 2018 keinen Brief erhalten haben, werden gebeten, sich mit der FGDL per E-Mail (info@fgdl.lu) oder telefonisch (+352 / 27 0 22 -1) in Verbindung zu setzen. Weitere Einzelheiten zur Funktionsweise der Einlagensicherung gibt es auf dieser Website.