LuxemburgCorona-Regeln für Flugreisende verlängert – Quarantänepflicht für Einreisende aus Indien entfällt

Luxemburg / Corona-Regeln für Flugreisende verlängert – Quarantänepflicht für Einreisende aus Indien entfällt
 Symbolfoto: Sven Pfister

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Luxemburg verlängert seine Corona-Maßnahmen für Einreisende, die mit dem Flugzeug im Großherzogtum ankommen, bis zum 18. Oktober. Das hat das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Für Einreisende aus Indien entfällt ab sofort die Quarantänepflicht.

Wer mit dem Flugzeug in Luxemburg ankommt, muss sich derzeit an bestimmte Corona-Regeln zur Einreise halten – diese wurden jetzt bis zum 18. Oktober verlängert. Das erklärt das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten in einer Pressemitteilung vom Mittwochnachmittag. Für Flugreisende, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise nach Luxemburg in Indien aufgehalten haben, entfalle zudem die Quarantänepflicht.

Für diese Personen gelte demnach ab sofort „nicht mehr die Verpflichtung einer strengen Quarantäne von sieben Tagen bei der Ankunft mit der Durchführung eines PCR-Tests am sechsten Tag sowie die Verpflichtung, ihre Anwesenheit bei der Gesundheitsinspektion zu melden“.

Alle Reisenden ab zwölf Jahren, die mit dem Flieger in Luxemburg ankommen, müssen weiterhin mindestens eines der folgenden Dinge vorweisen können:

  • eine Impfbescheinigung, die eine vollständige Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff bescheinigt, also die Impfstoffe der Firmen AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Johnson & Johnson oder Moderna, ausgestellt von einer öffentlichen oder medizinischen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Schengen-Raums,
  • eine von einem Arzt oder einer nationalen Behörde eines EU-Mitgliedstaats oder eines Schengen-Mitgliedstaats ausgestellte Genesungsbescheinigung für Menschen, die innerhalb der letzten sechs Monate an Covid-19 erkrankt waren,
  • das negative Ergebnis (auf Papier oder elektronisch) eines Nukleinsäure-Amplifikationstests (NAT) auf Coronavirus-RNA (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode), der weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde,
  • oder das Ergebnis eines Coronavirus-Antigen-Schnelltests, der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, durch ein medizinisches Analyselabor oder eine andere zu diesem Zweck zugelassene Stelle. Das Testergebnis muss, gegebenenfalls mit einer Übersetzung, in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch vorgelegt werden.

Die Liste aller Ausnahmen sowie die genauen Regeln, die im Vorfeld einzuhalten sind, können hier eingesehen werden.

Nomi
17. September 2021 - 12.25

Quarantaeneregelen aus Indien gelockert ! Hun mer do dem Mittal ee Gefahlen gemach fir seng Indesch Studenten dei' heen zu Letzeburg beschaeftegt fir een halven Apel an eng hallef Schmier !.

Arm
17. September 2021 - 10.36

Dir schreiwt " Einreisende die mit dem Flugzeug ankommen" mat enger Foto vun engem Frachtflieger dee fortflitt. Quid?

Lilly
17. September 2021 - 7.53

[gelöscht] ---------------- Bitte verbreiten Sie keine Falschnachrichten. Es ist keineswegs "nachgewiesen", dass Geimpfte "Superspreader" sind - im Gegenteil. https://www.tageblatt.lu/non-classe/ansteckung-oder-ansteckend-trotz-corona-imfpung-worauf-sie-achten-sollten/ - Beste Grüße aus der Redaktion