PolizeigerichtCorona-Maßnahmen-Gegner Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby zu Geldstrafen verurteilt

Polizeigericht / Corona-Maßnahmen-Gegner Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby zu Geldstrafen verurteilt
Kurz vor Sitzungsbeginn: Saal des Polizei- und Friedensgerichts in der „Cité judiciaire“ Foto: Marco Goetz

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Zwei Protagonisten der Protestszene, die sich gegen die von der Regierung beschlossenen Pandemie-Maßnahmen richtet, sind vom Polizeigericht Luxemburg zu Geldstrafen verurteilt worden. Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby wurden Verstöße gegen die sanitären Bestimmungen in Corona-Zeiten vorgeworfen.

Februar 2022. Vor rund einem Jahr stehen die Corona-Skeptiker und Maßnahmen-Gegner Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby vor dem Polizeigericht Luxemburg. Die Fakten reichen zurück in die harte Zeit der Pandemie mit ihren strengen Regeln. Freitag und Jacoby werden hauptsächlich fünf Verstöße gegen damals geltende Gesetze vorgeworfen. Sie sollen keinen Mund-Nasen-Schutz getragen, die vorgeschriebene Distanz zu Mitmenschen nicht eingehalten und die festgelegte Maximalzahl an Teilnehmern bei Protestaktionen nicht respektiert haben. Des Weiteren geht es um den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie um das Missachten der Sperrstunde.

Zu diesen Vorwürfen muss man sagen, dass es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, also um kleinere Vergehen, die eine Geld-, aber keine Gefängnisstrafe zu Folge haben. Jeder der Verstöße gegen die betreffenden Gesetze ist vom Friedensgericht in erster Instanz mit jeweils 500 Euro geahndet worden. Macht für jeden der Angeklagten 2.500 Euro. Freitag und Jacoby sind am Montagmorgen selbst nicht vor Gericht anwesend, sie haben sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Das Urteil wird ihnen nun zugestellt.

Verfassungskonform

Eigentlich hätte das Urteil bereits am 1. März des vergangenen Jahres gesprochen werden sollen. Aber die Angeklagten hatten eine Prinzipienfrage aufgeworfen. Nämlich, ob die seit März 2000 per Gesetz beschlossenen und ständig wechselnden Maßnahmen zum Umgang mit der Pandemie eigentlich stets konform mit der Verfassung des Landes, also in Einklang mit den Grundrechten der Bürger gewesen seien.

Die beiden Angeklagten ließen vor Gericht keinen Zweifel an ihrer Sicht der Dinge aufkommen. Warum also, so Jacoby und Freitag, sollten sie aufgrund nicht konformer Gesetze wegen etwas bestraft werden, das ihnen von der Verfassung her erlaubt, ja sogar zugesichert ist? Bevor also das Friedensgericht urteile, müsse es ein prinzipielles Urteil des Verfassungsgerichtes zur Legitimität der Corona-Gesetze geben, so die beiden Beschuldigten.

Das Friedensgericht hat dieser Forderung im März stattgegeben und das Verfassungsgericht mit dem Antrag befasst. Ende September 2022 haben die Verfassungsrichter festgehalten, dass die von der Regierung beschlossenen Gesetze angesichts der Pandemie gerechtfertigt waren und keinen Verstoß gegen die Grundrechte darstellen. Somit stand dem Urteilsspruch des Polizeigerichtes am Montag nichts mehr im Wege.

Binnen 40 Tagen kann Berufung eingelegt werden.

JJ
31. Januar 2023 - 8.56

Na also. Der Rechtsstaat setzt sich durch.Fehlte noch,dass diese Dummköpfe Recht bekommen.