CNS bezahlt erst ab 2020 für psychotherapeutische Sitzungen

CNS bezahlt erst ab 2020 für psychotherapeutische Sitzungen

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Noch werden psychotherapeutische Sitzungen nicht von der Gesundheitskasse (CNS) rückvergütet. Dies wird sich allerdings recht schnell ändern. Ein entsprechendes Reglement ist in Ausarbeitung und soll bis Ende des Jahres durch den Regierungsrat.

Bereits vor vier Jahren wurde ein entsprechendes Gesetz gestimmt; erst gab es allerdings Meinungsverschiedenheiten über die zu vergütenden Behandlungen. Außerdem dauerte es zwei Jahre, nachdem der entsprechende Gesetzestext verabschiedet worden war, bis die Vereinigung der Psychotherapeuten, Fapsylux, als repräsentativer Verhandlungspartner anerkannt wurde. Diese Vereinigung wurde erst am 2. Februar 2017 offiziell gegründet.
Jetzt allerdings – dies geht aus der Antwort des Ministers für Soziale Sicherheit, Romain Schneider, auf eine parlamentarische Anfrage von Sven Clement (Piratenpartei) hervor – ist das entsprechende Reglement in Arbeit.

Tarife festlegen

Wenn dieses publiziert worden ist, und dies soll noch vor Ende dieses Jahres geschehen, können die Vergütungen für die verschiedenen Leistungen festgelegt (Nomenklatur) und somit die Tarife der Rückvergütungen in den Statuten der CNS („Caisse nationale de santé“) eingeschrieben werden. Ab diesem Zeitpunkt werden Patienten, die einen Psychotherapeuten aufsuchen und sich von ihm behandeln lassen, entsprechend entschädigt. Bislang werden nur psychiatrische Behandlungen von der Kasse bezahlt.