VerkehrssicherheitChatten verboten: Polizei widmet Kampagne der Ablenkung am Steuer

Verkehrssicherheit / Chatten verboten: Polizei widmet Kampagne der Ablenkung am Steuer
Die Polizei wirft derzeit ein strenges Auge aufs Telefonieren am Steuer. Doch müssen auch die Papiere in Ordnung sein. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Beim Telefonieren steigt das Unfallrisiko im Verkehr um das Dreifache. Deshalb ist das Handy beim Fahren auch untersagt. Da sich längst nicht alle Verkehrsteilnehmer daran halten, widmet die Polizei den Gefahren durch Ablenkung am Steuer eine ganze Kampagne. Denn nicht nur Smartphones lenken ab: Auch der Zigarettenanzünder oder ein Schluck aus der Trinkflasche können katastrophale Folgen haben.

771 Menschen kamen im letzten Jahr bei Unfällen auf Luxemburger Straßen zu Schaden. Während der überwiegende Großteil davon „nur“ leichte Verletzungen davontrug, wurden immerhin noch 217 Personen schwer verletzt. 24 Menschen kamen indessen ums Leben. Jeder dritte Unfall kann auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückgeführt werden. Bei jedem fünften Unfall waren es Fahrfehler, die zum Unglück geführt haben.

Eine Sekunde nicht aufgepasst, eine falsche Reaktion – und schon hat es gescheppert. Fahrfehler sind laut Experten vorwiegend auf zwei Faktoren zurückzuführen: Unerfahrenheit (etwa mit Witterungsbedingungen oder dem Fahrverhalten des Wagens) oder Ablenkung. Bei Letzterem versucht die Polizei nun Abhilfe zu schaffen, indem sie mit einer Kampagne verstärkt auf die Gefahren von Unachtsamkeit im Verkehr einzugehen versucht.

„Ablenkung vom Steuer ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle“, unterstreicht ein Sprecher der Polizei. Missetäter sei in den meisten Fällen das Smartphone: „Das Senden von Kurzmitteilungen etwa oder der Gebrauch von Apps und sozialen Medien können die Konzentration des Fahrers stark beeinträchtigen. Ein Smartphone lenkt den Blick nicht nur von der Straße ab, sondern beansprucht auch die auditive, physische und kognitive Sinneswahrnehmung.“

Beim Telefonieren am Steuer ist das Risiko eines Verkehrsunfalls etwa dreimal so hoch. Beim Lesen oder Verfassen einer Mitteilung steigt die Gefahr sogar um das 23-Fache. Allein das Senden einer Mitteilung lenke den Fahrer fünf Sekunden lang ab. „Wer bei 130 km/h nur vier Sekunden lang die Augen von der Straße nimmt, hat in dieser Zeit bereits 150 Meter zurückgelegt“, heißt es weiter.

Dies sei denn auch der Grund dafür, dass die Nutzung von Smartphones beim Fahren untersagt wurde. Bei Zuwiderhandlung droht dem Betroffenen eine gebührenpflichtige Verwarnung über 145 Euro sowie der Verlust von zwei Punkten. Das Verbot dürfte wohl den meisten Fahrern bekannt sein. Dennoch halten sich immer noch viele Verkehrsteilnehmer zumindest in diesem Punkt nicht an die Straßenverkehrsordnung: Allein letztes Jahr wurden 2.950 Fahrer mit dem Handy am Steuer erwischt – im Schnitt also acht Personen am Tag.

Eine teure Angelegenheit

Wie zur Bestätigung wurden gestern im Rahmen einer Kontrolle in der Stadt Luxemburg auch acht Fahrer erwischt, die sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln gehalten hatten. Drei Fahrer hatten ihr Mobiltelefon bei der Fahrt genutzt, in zwei weiteren Fällen hatten die Verkehrsteilnehmer keinen Gurt an. Diese Unachtsamkeiten haben die fünf Betroffenen 145 Euro gekostet sowie zwei Punkte auf ihrem Führerschein.

Anlass der Kontrolle war zwar die Kampagne für mehr Achtsamkeit am Steuer, allerdings wurden auch drei Fahrer verwarnt (24 Euro), die nicht die nötigen Fahrzeugpapiere vorzeigen konnten. Ob Kampagne oder nicht: Diese spielten bei sämtlichen Kontrollen eine Rolle, wie die Pressestelle der Polizei in Erinnerung ruft. Fahrer müssen folgende Papiere besitzen und auf Anfrage der Beamten auch vorzeigen können: einen Führerschein oder ein Ausbildungszertifikat, eine gültige Versicherung, die graue Zulassungsbescheinigung („gro Kaart“), eine aktuelle Kontrollbescheinigung und eine Steuervignette. Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Februar 2016 erstmals angemeldet wurden, muss der Fahrer auch ein sogenanntes „Certificat de conformité“ vorzeigen können. Fahranfänger müssen übrigens auch ihr „Carnet de stage“ zeigen.

Die Polizei erinnert indessen daran, dass nicht nur Smartphones vom Fahren ablenken: Auch ein Zigarettenanzünder und die Bedienung der Bordinstrumente oder des Navigationsgerätes können gefährlich werden. Selbst Telefonate mit der Freisprechanlage sind eine Ablenkungsquelle. Die Polizei rät Fahrern deshalb, sich immer aufs Fahren zu beschränken, sich auf den Verkehr zu konzentrieren, das Radio oder Musikquellen vor der Fahrt einzustellen, bei längeren Fahrten Pausen einzulegen und sogar das Trinken oder Essen während der Fahrt zu vermeiden.

Fahrern sollte auch bewusst sein, dass andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt sein können. Deshalb sollte man selbst stets den Blick auf die Straße richten. Außerdem sind nicht nur Autofahrer gefährdet: Auch Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger sind mitunter unachtsam.

Acht Personen gingen der Polizei auf der Passerelle in der Nähe des hauptstädtischen Justizpalastes ins Netz, weil sie sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hatten
Acht Personen gingen der Polizei auf der Passerelle in der Nähe des hauptstädtischen Justizpalastes ins Netz, weil sie sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hatten Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Nomi
10. Juni 2021 - 12.31

Di Kontrollen vun der Police sollten net als Kampagnen am viraus annoncei'ert ginn, mee all Polizist soll/muss kennen angreifen an protokollei'erten wann hien so'u ee Fall geseit !

Blücher
10. Juni 2021 - 8.44

Verständlich die Polizei den Autofahrer kontrolliert, gebührenpflichtig bei Verstößen verwarnt . Nicht-verständlich wie gestern geschehen zwei Fahrradfahrer auf der öffentlichen Straße während ihrem Radeln mit dem Handy telefonierten. Narrenfreiheit oder zweierlei Maßstäben im Verkehr? Wie wird das Verkehrsreglement angewendet bei Radler ohne Führerschein? Punktabzug , aber wo?Logische Konsequenz der Verkehrssicherheit wegen muss ein Punkte-Führerschein für Radfahrer her oder der Auto-,Motorradfahrer ist rechtlich benachteiligt.Zweiklassengesellschaft?