ParlamentBreite Mehrheit für neues Naturschutzgesetz

Parlament / Breite Mehrheit für neues Naturschutzgesetz
Lediglich die CSV um Gilles Roth lehnte das neue Gesetz ab Foto: Editpress/Julien Garroy

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Das erst im Sommer 2018 angenommene neue Umweltschutzgesetz wurde gestern im Parlament abgeändert. Die Neufassung präzisiert unter anderem die Sanktionen bei Verstößen gegen die legalen Auflagen und listet die schützenswerten Biotope auf, was bisher über großherzogliches Reglement erfolgte.

Keine fundamentalen Änderungen, sondern Anpassungen am Gesetz, um es vor Ort besser umzusetzen, rechtfertigte Berichterstatter François Benoy („déi gréng“) die Novelle. Hauptziel des Gesetzesprojekts sei es, dessen strafrechtliche Umsetzung zu garantieren und unpräzise Bestimmungen zu verdeutlichen. Eingeführt wurden neue Elemente bezüglich der Verstümmelung und Tötung von Wildtieren. Präzisiert werde, was unter Zerstörung eines Biotops zu verstehen ist.

Verschärft wurden die Strafmaßnahmen, was bessere Ermittlungsmöglichkeiten schaffe. Das war unter anderem von der Staatsanwaltschaft gefordert worden. Klarer formuliert wurde die Nutzung von Flussläufen zu Freizeitzwecken, die Nutzung und Instandsetzung von Gebäuden in Grünzonen. So dürfen Bauten, die durch eine Naturkatastrophe zerstört wurden, wieder aufgebaut werden. Gestärkt werde das Vorkaufsrecht von Staat und Gemeinden auf unbebauten Parzellen entlang von Wasserläufen.

Als einzige Fraktion lehnte die CSV das Gesetz ab. Die Änderungen und Präzisierungen erfolgten aufgrund der „Gartenhäuschen-Affäre“, so Kofraktionsvorsitzende Martine Hansen. Man hätte sich jedoch mehr Transparenz und weniger Willkür gewünscht. Man wolle keinen „Gartenhäuschen-Artikel“ im Gesetz. Hansen nannte dabei Artikel 7.1., der seinerzeit genutzt wurde, um dem ehemaligen Differdinger „Député-maire“ Roberto Traversini eine Reihe Genehmigungen zu erteilen. Genannter Artikel erlaubte es dem Minister, äußere Umbauarbeiten an einem Gebäude in der Grünzone zu fordern, falls der Bau nicht mit der natürlichen Umgebung harmonisiert. Ob ein Gebäude mit der Umwelt harmonisiere, bleibe jedoch eine subjektive Entscheidung, so Hansen. Die CSV hatte bereits 2018 vergeblich die Streichung dieses Artikel gefordert.

CSV stören hohe Strafmaßnahmen

Hansens Kopräsident Gilles Roth störte sich seinerseits an den hohen Strafmaßnahmen, die gegen Verstöße verhängt werden können. Das Gesetz liste 61 strafbare Handlungen auf, bei denen eine Gefängnisstrafe von acht Tagen bis drei Jahre und eine Geldstrafe bis zu 750.000 Euro möglich sind. Ein Bauer, der zufällig eine Hecke umpflüge oder Klärschlamm auf seinem Acker streue, riskiere drei Jahre Gefängnis. Das Gleiche gelte für jemanden, der auf seiner Waldparzelle ein Picknick veranstaltet, wenn sich das Areal in einer Grünzone befindet. Das Gesetz erlaube nunmehr auch verdeckte Ermittlungen mit V-Männern, um zu beobachten, ob der Bauer rechtmäßig pflüge, lästerte Roth. Da fehle jegliche Verhältnismäßigkeit.

Das Strafmaß beschäftigte auch Fred Keup (ADR). Ob Delikte gegen die Natur stärker bestraft würden als Delikte gegen Menschen, fragte er. Trotz Änderungen bleibe das Gesetz schlecht. Zu den Auflagen bezüglich Gebäuden in Grünzonen sprach er von Schikanen gegen die Bürger. Dass an solchen Gebäuden nichts geändert werden könne, deutete Keup als Einschnitt in die Rechte der Bürger. Auch bis 2018 konnte man nicht alles tun, aber man konnte eine Genehmigung für eine Vergrößerung bzw. für Änderungen beantragen. Heute sei alles viel restriktiver. Das Aufstellen eines neuen Briefkastens oder das Anbringen eines neuen Geländers sei jetzt nur schwer möglich, so Keup überspitzt. Was das wohl mit Naturschutz und Biodiversität zu tun habe?

Eine Aussage, die Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“) entkräftete. Erneuerungen an einem Gebäude in einer Grünzone seien weiterhin möglich, nur werde der Rahmen dazu präzisiert. Die Strafmaßnahmen bei Verstößen gegen das Naturschutzgesetz seien denen im Tierschutzgesetz angepasst worden. Doch das Gericht entscheide über das Strafmaß, nicht ein einzelner Beamter oder die Ministerin, hielt sie Roth entgegen.

Das Gesetz wurde mit 35 Stimmen angenommen. Die Piratenpartei und „déi Lénk“ stimmten dafür. Die hohen Strafmaßnahmen würden auch bei ihrer Partei Bedenken auslösen, hatte die Linken-Abgeordnete Myriam Cecchetti zuvor gesagt. Auch wenn Verstöße gegen das Naturschutzgesetz keine Kavaliersdelikte seien. Piratensprecher Marc Goergen hatte seinerseits von „sinnvollen Gesetzesänderungen“ gesprochen. Man gebe der Natur etwas mehr Gewicht gegenüber wirtschaftlichen Interessen.

Claudette
19. Januar 2022 - 15.30

"Als einzige Fraktion lehnte die CSV das Gesetz ab. Die Änderungen und Präzisierungen erfolgten aufgrund der „Gartenhäuschen-Affäre“, so Kofraktionsvorsitzende Martine Hansen. " Déi Madamm huet d'CSV ruinéiert.

MarcL
19. Januar 2022 - 12.49

@HTK: Der Mann mit der Schneekanone und die Schutzpatronin aller Stadtgeländewagenfahrer. Konservative Geister halt.

HTK
19. Januar 2022 - 8.44

Ist das nicht der Mann mit der Schneekanone??