Mittwoch12. November 2025

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Ab 1. Juli Bodycams sollen Sicherheit für Luxemburger Polizei und Bürger erhöhen

Ab 1. Juli  / Bodycams sollen Sicherheit für Luxemburger Polizei und Bürger erhöhen
Ab Juli trägt die Polizei in Luxemburg Bodycams Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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Die Luxemburger Polizisten tragen ab dem 1. Juli Bodycams. Die Kameras sollen präventiv wirken, Beweise sichern und Zwischenfälle verhindern. 

Die luxemburgische Polizei stattet ihre Beamten ab dem 1. Juli mit Bodycams aus. Wie aus dem aktuellen Polizeibulletin hervorgeht, sollen diese präventiv eingesetzt werden und so die Sicherheit von Polizei und Bürgern gewährleisten. 

Polizeibeamte dürfen Bodycams einsetzen, um Zwischenfälle zu verhindern und Beweise zu sichern. Die Aufzeichnungen sollen einerseits abschreckend wirken, andererseits der Feststellung und Verfolgung von Straftaten dienen. Gefilmt werden darf sowohl in der Öffentlichkeit als auch in nicht öffentlichen Räumen – etwa bei akuter Gefahr für Leib und Leben, bei Straftaten auf frischer Tat wie häuslicher Gewalt oder wenn konkrete Hinweise auf eine Straftat vorliegen.

Die Körperkameras werden laut Polizeibericht gut sichtbar an der Uniform der Beamten befestigt. Betroffene Personen müssen vor der Aufzeichnung informiert werden – es sei denn, dies ist technisch nicht möglich. Beim Einschalten ertönt ein akustisches Signal. Ein blinkendes Licht zeigt an, dass die Aufzeichnung läuft. Sie umfasst Bild und Ton, Zeit, Ort und den Namen des Beamten. Die Kamera zeichnet dabei nicht dauerhaft auf – normale Einsätze werden nicht audiovisuell dokumentiert. Sie speichert jedoch stets die 30 Sekunden vor Aktivierung, um den Auslöser der Maßnahme zu dokumentieren.

Wer gefilmt wird, kann nach Angaben der Website der Polizei keinen Widerspruch gegen die Aufnahmen einlegen. Ist eine Person jedoch mit dem Vorgehen der Beamten nicht zufrieden oder nicht einverstanden, kann sie Beschwerde bei der Generalinspektion der Polizei einreichen.

Die Geräte speichern laufend Daten im Zwischenspeicher. Diese werden alle 30 Sekunden automatisch überschrieben, falls keine Aufnahme ausgelöst wird. Wird eine Bodycam aktiviert, starten automatisch auch die Kameras anderer Beamter in der Nähe, um eine umfassendere Perspektive zu gewährleisten.

Nach dem Einsatz werden Bodycam-Aufnahmen auf einen gesicherten Datenträger übertragen, der „ihre Unversehrtheit sowie die Rückverfolgbarkeit der Zugriffe auf das Material und der Gründe für den Zugriff gewährleistet“. Die Daten werden 28 Tage gespeichert und anschließend automatisch und endgültig gelöscht – es sei denn, sie werden als Beweismittel in Ermittlungen oder aus anderen gesetzlich festgelegten Gründen benötigt.

Innenminister Léon Gloden (CSV) betont in dem Schreiben, bei der Maßnahme gehe es „keinesfalls darum, einen Überwachungsstaat zu schaffen, sondern die Sicherheit sowohl der Bürger als auch der Polizeibeamten zu erhöhen“. (les)