Large Scale TestingBioneXt-Klage gegen Gesundheitsministerium: Anhörung vor Gericht auf Dezember verschoben

Large Scale Testing / BioneXt-Klage gegen Gesundheitsministerium: Anhörung vor Gericht auf Dezember verschoben
Der Chef von BioneXt Lab: Jean-Luc Dourson  Foto: Editpress/Julien Garroy

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Wegen vermeintlicher Rechtsverstöße bei der Vergabe des Large Scale Testing hat das Analyselabor BioneXt Lab gegen das Gesundheitsministerium geklagt. Die Anhörung vor dem Schnellgericht soll nun am 14. Dezember stattfinden. 

Ist BioneXt Lab im Rahmen des Large Scale Testing (LST) vernachlässigt und ungerecht behandelt worden? Wegen dieses Vorwurfs hat das Analyselabor jedenfalls am 25. August beim Bezirksgericht Luxemburg Klage gegen das Gesundheitsministerium, also gegen den Auftraggeber der Covid-Tests, eingereicht. Am Dienstag sollte nun von einem Schnellgericht über die Klage befunden werden. Wegen Überlastung des Gerichts ist die Anhörung aber auf den 14. Dezember verschoben worden.

Zum Hintergrund: Direktor Jean-Luc Dourson und andere Verantwortliche von BioneXt bemängeln schon seit längerem, zuletzt bei einer Pressekonferenz am 16. September, dass sich das Gesundheitsministerium bei den drei Phasen des LST nicht an geltendes Recht, beispielsweise bezüglich der Ausschreibungen, gehalten habe. Die Laboratoires Réunis hätten eine Quasi-Monopolstellung beim Large Scale Testing genossen, während andere Labore wie eben BioneXt Lab, aber auch Ketterthill ausgeschlossen wurden.

In den Augen von BioneXt ist das ein eklatanter Verstoß gegen die Gewerbefreiheit, den Gleichheitsgrundsatz und das Wettbewerbsrecht. In anderen Worten: unlauterer Wettbewerb. Man habe nicht anders können, als die Sache juristisch klären zu lassen, hieß es. Außerdem hatte Direktor Dourson bereits im Juni dieses Jahres in einem offenen Brief geschrieben: „Wir fragen uns, welche privaten Verbindungen zwischen bestimmten Entscheidungsträgern, bestimmten Institutionen, bestimmten Beamten und dem betreffenden medizinischen Analyselabor bestehen könnten.“

Dem 14. Dezember blickt BioneXt Lab zuversichtlich entgegen, wie man am Dienstagmorgen in den Gängen des Bezirksgerichts Luxemburg erfahren konnte. In zwei Monaten wird dann hoffentlich auch geklärt werden können, wie der Vertrag zwischen Staat und Laboratoires réunis vollumfänglich aussieht. In einem Brief von BioneXt Lab an Gesundheitsministerin Paulette Lenert heißt es am Dienstagnachmittag, dass im Dokument, das vom Ministerium am Morgen vor Gericht eingereicht wurde, nur 18 von insgesamt 52 Seiten sichtbar seien und selbst diese Seiten seien teilweise noch geschwärzt.

Für BioneXt Lab scheint damit klar: „Ceci est à l’image de tout le dossier du Large Scale Testing (LST) où la transparence fait cruellement défaut.“ Damit vor Gericht bewertet und geurteilt werden könne, müssten dieser Vertrag und damit mögliche Geheimnisse gelüftet werden, so das Analyselabor.