Covid-Gesetz / Bildungsministerium: Text zu Schulschließungen gestrichen wegen „verfassungsrechtlichen Hindernissen“

Aufgrund drohender „oppositions formelles“ habe Meisch die Textstellen zu den Schulschließungen zurückgezogen, so Marc Baum („déi Lénk“)
Das Bildungsministerium erklärt am Mittwochabend, warum Claude Meisch vor der Sitzung des Staatsrats einige Textpassagen im neuen Covid-Gesetz zurückgezogen hat. Die Textstellen betrafen unter anderem Schulschließungen.
Das Bildungsministerium gibt am Mittwochabend in einer Pressemitteilung weitere Erklärungen zur Streichung einiger Textstellen im neuen Covid-Gesetz. In diesem sollten nämlich Schulschließungen erstmals eine rechtliche Basis gegeben werden. Jedoch zog Bildungsminister Claude Meisch (DP) die entsprechenden Textpassagen vor der Sitzung des Staatsrats am Mittwoch unerwarteterweise zurück. Wie Marc Baum („déi Lénk“) dem Tageblatt am Mittwoch berichtete, hatte der Staatsrat Meisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass es die Textstellen über den Stufenplan im neuen Covid-Gesetz mit „oppositions formelles“ belegen werde. Das Bildungsministerium schreibt dazu am Mittwochabend: „In einem Austausch mit dem Staatsrat brachte dieser eine Reihe von verfassungsrechtlichen Hindernissen vor, die dazu geführt hätten, dass viele umständliche und komplexe Details in das Covid-Gesetz hätten aufgenommen werden müssen.“
Betont wird in dem Text, dass sich das Ministerium zunächst dafür ausgesprochen hatte, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, „der die Möglichkeit vorsieht, die notwendigen Maßnahmen durch eine großherzogliche Verordnung zu beschließen“. Nach der Rückmeldug des Staatsrats habe das Ministerium jedoch diese Option aufgrund des „wenigen Mehrwerts“ verworfen. Es habe demgegenüber beschlossen, den für die anderen Tätigkeitsbereiche (Restaurants usw.) gewählten Ansatz zu übernehmen. „So sind die Aussetzung von Aktivitäten und die Umstellung der Schulen auf Fernunterricht im Covid-Gesetz enthalten, ebenso wie die Pflicht zum Tragen von Masken in Schulen und Aufnahmeeinrichtungen“, schreibt das Bildungsministerium. „Alle weiteren Maßnahmen auf nationaler Ebene werden im Rahmen künftiger Anpassungen ebenfalls im Covid-Gesetz verankert, lokale und Ad-hoc-Maßnahmen werden weiterhin in Form von Empfehlungen oder Quarantänen durch die Gesundheitsdirektion getroffen.“
Mol kucken wat Affekoten an Riichter zu dem Gwmeuchels soen