KrisenzustandBettel beschwört „Union nationale“ im Kampf gegen das Coronavirus

Krisenzustand / Bettel beschwört „Union nationale“ im Kampf gegen das Coronavirus
Der Berichterstatter des Gesetzprojekts 7534 zur Verlängerung des Krisenzustands, Mars di Bartolomeo (LSAP) (o.r.), trug seine Ausführungen zum „wohl weitreichendsten Projekt der letzten Jahrzehnte“ mit „schlotternden Knien“ vor Foto: Editpress/Alain Rischard

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Einstimmig hat das Parlament am Samstag das Gesetzprojekt zur dreimonatigen Verlängerung des Krisenzustands angenommen. Der Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus erfordere schnelle Maßnahmen und rechtfertige die vorübergehende Aussetzung der Grundrechte, so der allgemeine Tenor. Gleichzeitig warnten die Abgeordneten die Regierung aber davor, das Vertrauen des Parlaments zu missbrauchen. Premierminister Xavier Bettel beschwor die nationale Einigkeit und kündigte einen „Marshallplan“ für den Wiederaufbau der Wirtschaft an. 

Am 18. März hatte Premierminister Xavier Bettel (DP) per großherzogliches Reglement den Not- oder Krisenzustand ausgerufen, um schnell Entscheidungen in der Coronakrise treffen zu können. Der Notstand erlaubt es der Regierung, in Zeiten der Bedrohung der allgemeinen Sicherheit auch großherzogliche Reglemente und Verordnungen zu erlassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Allerdings dürfen sie nicht das Grundgesetz und internationale Verträge wie die Menschenrechtskonvention missachten. Alle getroffenen Maßnahmen müssen notwendig, angemessen und verhältnismäßig im Hinblick auf die Bekämpfung der Krise sein.

Ohne Zustimmung des Parlaments kann der Krisenzustand nur zehn Tage aufrechterhalten werden. Deshalb hatte die Regierung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der in der Rekordzeit von nur drei Tagen im Parlament deponiert, vom Staatsrat begutachtet, von der zuständigen Institutionenkommission angenommen und der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vorgelegt wurde. Gemäß Artikel 32.4 der Verfassung kann die Kammer mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit den Krisenzustand um drei Monate verlängern. Das Parlament bleibt voll handlungsfähig und kann den Notstand jederzeit beenden.

Dialog wichtiger denn je

Einstimmig nahm die Kammer den Gesetzentwurf am Samstagnachmittag in öffentlicher Sitzung an. Alle 56 anwesenden Abgeordneten stimmten der Verlängerung des Krisenzustands um drei Monate zu. Vor der Abstimmung hatten die Vertreter der einzelnen politischen Parteien durchaus Einwände und Bedenken vorgebracht. Im Interesse des Allgemeinwohls und der öffentlichen Gesundheit entschieden sie aber allesamt, der Regierung die notwendigen Befugnisse zur erfolgreichen Bekämpfung der Corona-Pandemie zu übertragen.

Kammerpräsident Fernand Etgen (DP) hatte schon zu Beginn betont, im Krisenzustand seien rechtsstaatliche Prinzipien, die Kontrollfunktion der Abgeordnetenkammer und der Dialog zwischen den Institutionen wichtiger denn je. Das Parlament nehme seine Verantwortung ernst, was sich bereits daran erkennen lasse, dass es ausnahmsweise an einem Samstag tage. Schließlich gehe es darum, das große Gesundheitsrisiko, dem die gesamte Gesellschaft ausgesetzt sei, in den Griff zu bekommen. Seit Beginn der Krise habe die Regierung die Kammer in ihre Entscheidungen einbezogen, betonte Etgen. Er stehe auch in ständigem Kontakt mit dem Staatsrat. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Institutionen solle während des Notstands beibehalten werden.

„Wir haben unseren Verstand“

Der Berichterstatter des Gesetzprojekts 7534 zur Verlängerung des Krisenzustands und Präsident der parlamentarischen Kommission für Institutionen und Verfassungsreform, Mars di Bartolomeo (LSAP), trug seine Ausführungen zum „wohl weitreichendsten Projekt der letzten Jahrzehnte“ eigenen Aussagen zufolge mit „schlotternden Knien“ vor. „Wir sind zurzeit mit einer internationalen und nationalen Krise konfrontiert, mit Konsequenzen, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gekannt haben“, sagte er. Das Coronavirus sei für tausende Krankheits- und Todesfälle weltweit verantwortlich und habe dramatische Auswirkungen auf unseren Alltag. Obwohl es bis heute kein Medikament oder Impfstoff gegen den Erreger gebe, seien wir ihm nicht wehrlos ausgesetzt.

„Wir haben etwas, das der Virus nicht hat. Wir haben unseren Verstand, durch den wir den Wettlauf mit dem Virus gewinnen können“, meinte der Berichterstatter. Unsere Gesundheit und die Rettung von Menschenleben hätten nun absoluten Vorrang. Die Schnelligkeit unserer Reaktion, der gemeinschaftliche Zusammenhalt, die Solidarität, unsere Entschlossenheit und Disziplin seien im Kampf gegen das Virus entscheidend. Dies sei der Hauptgrund, den Krisenzustand um drei Monate zu verlängern und der Regierung zu erlauben, schnellstmöglich verhältnismäßige Maßnahmen zu treffen, die das Parlament innerhalb eines so kurzen Zeitraums nicht beschließen könne.

Solidarität muss auch nach der Krise bestehen bleiben

Bereits im Vorfeld der Sitzung war unter anderem in der CSV darüber diskutiert worden, den Notstand nur für einen oder zwei Monate zu verlängern. Da die Krise aber länger andauern könne, hätte das Parlament nach einem oder zwei Monaten erneut ein Gesetz beschließen müssen und niemand wisse, unter welchen Bedingungen dies dann hätte passieren müssen, erläuterte Mars di Bartolomeo. Sollte die Krise vor der Dreimonatsfrist vorbei sein, könne das Parlament die Sondervollmachten der Regierung jederzeit aufheben.

Das am Samstag verabschiedete Gesetz sei kein Blankoscheck, auch die Regierung teile diese Einschätzung. Die parlamentarische Kontrollfunktion der Kammer bleibe jederzeit erhalten. Das Parlament könne während der Krise nicht aufgelöst werden und die Regierung könne nicht die Verfassung ändern, unterstrich der Berichterstatter. Ferner unterlägen die Reglemente, die während des Krisenzustands getroffen werden, der Kontrolle der Justiz und verlören spätestens mit dem Ende des Notstands ihre Gültigkeit. „Der Rechtsstaat ist keinesfalls in Klammern gesetzt“, betonte di Bartolomeo. Niemand könne wissen, wie lange die Pandemie noch andauert, doch die Solidarität, die jetzt zu beobachten sei, müsse auch nach der Krise beibehalten werden.

CSV mit Bauchschmerzen

CSV-Fraktionspräsidentin Martine Hansen schloss sich dieser Aussage an: „Wir haben zwar eine sanitäre Krise, doch Gott sei Dank haben wir keine Solidaritätskrise“, sagte Hansen, die wie alle Redner am Samstag die zahlreichen Beschäftigten und Ehrenamtlichen aus dem Medizin- und Pflegebereich würdigte. Um den unsichtbaren Feind Coronavirus zu besiegen, sei resolutes Agieren in der Krise gefordert. Um den zwischenmenschlichen Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren, forderte Hansen erneut „eine strikte Ausgangssperre bis hin zum Shutdown“. Bereits am Dienstag hatte sie diese Forderung geäußert, der die Regierung aber bislang nicht nachgekommen ist.

Die Bedingungen zur Anwendung von Artikel 32.4 seien in der Coronakrise erfüllt, denn die Bedrohung betreffe die lebenswichtigen Interessen der ganzen Bevölkerung und die Kammer sei nicht in der Lage, in angemessenen Zeiträumen Gesetze zu erlassen, begründete Hansen die Entscheidung ihrer Partei, dem Gesetz zur Verlängerung des Krisenzustands zuzustimmen. Das Virus verbreite sich zu schnell, um im Rahmen der normalen Gesetzesprozeduren zu reagieren.

Noch keine „Maison médicale“ im Osten

Bauchschmerzen bereitet der CSV aber die Verlängerung des Notstands um die volle Zeit von drei Monaten. Diese Bauchschmerzen seien einerseits darauf zurückzuführen, dass die größte Oppositionspartei nicht genau wisse, was die Regierung nun mit diesem „Freifahrtschein“ entscheiden werde. Andererseits seien noch viele Fragen offen. So sei zum Beispiel unklar, wieso kleine Blumenläden und Elektrofachgeschäfte schließen müssten, während Supermärkte oder Tankstellen weiter Blumen und elektronische Geräte verkaufen dürften.

Unverständlich sei auch, wieso Forstarbeiter und Landschaftsgärtner nur drinnen, aber nicht draußen arbeiten dürften. Nicht zuletzt beschäftigte Hansen die Frage, wieso nicht genug sanitäres Material vorhanden sei und weshalb noch keine „Maison médicale“ im Osten eröffnet wurde. Die CSV sei bereit, konstruktiv mitzuarbeiten, die Opposition müsse aber konsequent mit eingebunden werden, forderte Hansen. Um ein „starkes Zeichen der Geschlossenheit“ zu setzen, stimmte die CSV das Gesetzprojekt mit.

„Wir schaffen das“

DP-Fraktionssprecher Gilles Baum wies auf den Ernst der Lage hin. Der Krisenzustand sei ein außergewöhnliches Instrument, das keine Regierung gerne einsetze. Doch wegen der besonderen Situation habe Luxemburg keine andere Option, um schnell zu reagieren. Deshalb unterstütze die DP, die sich grundsätzlich für die individuellen Freiheiten der Menschen einsetze, ein Gesetz, das gerade diese Freiheiten kurzfristig und massiv einschränke, sagte Baum, der das schnelle Handeln und die gute Kommunikation der Regierung sowie ihr Bekenntnis zu Transparenz lobte. Mit den Worten „Luxemburg steht und hält zusammen und wir schaffen das“ gab er das Einverständnis seiner Partei zum Gesetzesprojekt 7534.

Auch die LSAP begrüßt das schnelle und konsequente Handeln der Regierung, wie ihr Fraktionspräsident Georges Engel verkündete. Er verstehe die Sorgen der CSV im Hinblick auf das fehlende Material, doch selbst in der Regierung könne keiner hellsehen. „Wer konnte voraussehen, dass wir fünf Millionen Masken, fünf Millionen Handschuhe, 150.000 Schutzbrillen, 150 Beatmungsgeräte und zwei Millionen Schutzanzüge aus China importieren müssen, um diese Situation bewältigen zu können?“, fragte Engel. Auch die LSAP zeigte sich besorgt über die Einschränkung der individuellen Freiheiten. Die Zustimmung zum Gesetzesprojekt sei keine leichte Entscheidung für das Parlament. Doch am Ende habe das Gemeinwohl Vorrang, schließlich gehe es um Leben und Tod.

Verschwörungstheoretikern erteilte Georges Engel eine klare Absage. Wenn die Krisensituation zu lange andauere, könnte es aber durchaus zu sozialpsychologischen und wirtschaftlichen Problemen in der Gesellschaft kommen, gab er zu bedenken. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung können nur gewahrt werden, wenn die Kammer die Lage gemeinsam mit der Regierung im Blick behalte. „Wir schaffen das, wenn wir alle zusammenhalten“, schloss Engel.

Rechtsstaat wird geschützt

„Wir befinden uns in einer Notsituation, die tausenden von Menschen das Leben kosten könnte. In dieser Situation müssen wir Verantwortung übernehmen“, stellte die grüne Fraktionsvorsitzende Josée Lorsché fest. Mit der Verlängerung des Notstands werde gleichzeitig das zentrale Nervensystem der Demokratie berührt. Die Angst, der Rechtsstaat stehe auf dem Spiel, sei aber nicht berechtigt. Artikel 32.4 der Verfassung enthalte ausreichend Barrieren, um den Rechtsstaat zu schützen.

Dass der französische Präsident Emmanuel Macron im Zusammenhang mit der Coronakrise den Ausdruck „Krieg“ gebraucht hat, finden „déi gréng“ bedenklich. Er vermittle den Eindruck, dass unsere demokratischen Fundamente zusammenbrechen. Die Einschränkung der demokratischen Grundrechte sei in dieser Krisensituation unerlässlich, um die Gesundheit der Menschen zu schützen, so Lorsché. Die Kammer bleibe aber weiterhin im Vollbesitz ihrer Kräfte.

„Zerstörung der Natur nicht ganz unschuldig“

Die Solidarität, die sich jetzt in der Krise zeige, müsse auch in Zukunft beibehalten werden, sonst könnten soziale und politische Gefahren lauern. Arbeitslosigkeit, Elend und Armut seien ein idealer Nährboden für Rechtspopulisten und Scharfmacher, mahnte Lorsché. Dazu dürfe es in Luxemburg nicht kommen. Deshalb müsse das Parlament dafür sorgen, dass sich die Langzeitschäden der Krise in Grenzen halten. Nicht zuletzt müsse Ursachenforschung betrieben werden, um herauszufinden, wie und wieso solche Pandemien in unserer hochentwickelten Gesellschaft entstehen könnten. „Ich wage zu behaupten, dass die Zerstörung der Natur und der natürlichen Habitate nicht ganz unschuldig daran ist“, mutmaßte die grüne Fraktionschefin.

Der ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser wünschte sich eine „Procédure législative d’urgence“, um nicht auf Notstandsgesetze zurückgreifen zu müssen und besser auf Krisen vorbereitet zu sein. Weil es aber derzeit kein besseres Instrument gebe, trage die ADR die Verlängerung des Krisenzustands mit, so Kartheiser. Allerdings müssten die zu treffenden Maßnahmen so formuliert werden, dass sie Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Die Menschen würden Eingriffe in ihre Freiheit nur akzeptieren, wenn sie das Gefühl hätten, dass sie zielführend seien, um soziale Kontakte zu minimieren. Deshalb müssten die Maßnahmen permanent vom Parlament überprüft werden. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Polizei ohne Grund in die Privatsphäre der Menschen eingreife. Um die Einschränkung der Grundrechte überprüfen lassen zu können, müsse die Rolle des Verfassungsgerichts gestärkt werden. Damit die parlamentarische Kontrolle gewährleistet bleibt, müssten sich Regierung und Kammer während des Notstands einmal pro Woche treffen, forderte Kartheiser.

„Keine Gleichschaltung der Abgeordnetenkammer“

Hatte Berichterstatter di Bartolomeo schlotternde Knie, so lief es dem linken Abgeordneten Marc Baum kalt den Rücken runter, weil er über ein solch weitreichendes Gesetz befinden musste. Als Artikel 32.4 der Verfassung 2017 nach den Terrorattacken in Paris angepasst wurde, habe die Regierung erst nach dem Widerstand der Zivilbevölkerung und langen Diskussionen wichtige Schutzmaßnahmen eingebaut, damit die freiheitlichen Grundrechte beim Ausrufen des Krisenzustands nicht vollends außer Kraft gesetzt werden können.

In der jetzigen Situation gehe es, anders als 2017, nicht darum, Gruppen gegeneinander auszuspielen, sondern so wenig Menschenleben wie möglich zu verlieren. Es sei nicht auszuschließen, dass die Regierung schnelle Entscheidungen treffen müsse, die den normalen legislativen Prozess übersteigen. Trotzdem müssten die Schutzmaßnahmen im Gesetz eingehalten werden, betonte Baum. Das Parlament gebe keine Vollmachten ab und bleibe voll funktionsfähig. Nur Maßnahmen in direkter Verbindung mit dem Coronavirus dürften ohne Zustimmung des Parlaments getroffen werden. Die Kammer habe zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, Maßnahmen der Regierung zu annullieren und könne das Gesetz zum Krisenzustand jederzeit abschaffen.

„Keine Gleichschaltung der Abgeordnetenkammer“

Nicht zuletzt könnten alle Entscheidungen der Regierungen vor Gericht angefochten werden. Gerade jetzt müsse das Parlament seiner Kontrollfunktion mehr denn je nachkommen, betonte Baum. Jede Maßnahme müsse kritisch hinterfragt werden können. „Das hier ist keine Gleichschaltung der Abgeordnetenkammer“, stelle der linke Abgeordnete klar.

Seine Ausführungen illustrierte Baum mit der Kritik an einer rezenten Aussage der Generalstaatsanwältin Martine Solovieff, die angekündigt hatte, dass die Gerichte künftig härtere Strafen verhängen würden. Es stehe der Generalstaatsanwaltschaft nicht zu, Gerichtsurteile zu antizipieren. Das sei eine schwerwiegende Missachtung der Gewaltentrennung, sagte Marc Baum. Genauso wenig sei es angebracht, dass Minister auf Pressekonferenzen darauf hinweisen, dass jetzt nicht der Moment sei, um Forderungen zu stellen. „Gerade in dieser existenziellen Notsituation muss die Regierung ein offenes Ohr für die Menschen, die Zivilgesellschaft und die Politik haben“, forderte der Abgeordnete von „déi Lénk“.

Der Piratenabgeordnete Sven Clement mahnte, dass der Krisenzustand nicht zur Normalität werden dürfe.

„Marshallplan für Luxemburg“

Premierminister Xavier Bettel bedankte sich beim Parlament für das Vertrauen und versprach, verantwortungsvoll damit umzugehen. Es sei jetzt kein Platz für Parteipolitik. Er sei stolz auf die Solidarität, die zurzeit in Luxemburg herrsche. „Wenn es drum geht, halten wir zusammen und die Institutionen funktionieren“, sagte Bettel. Nach Ende der Krise müsse man sich zusammensetzen und einen „Marshallplan für Luxemburg“ ausarbeiten, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Am Ende seiner Rede beschwor Bettel den nationalen Zusammenhalt: „Im Kampf gegen das Coronavirus gibt es hier im Land keine Mehrheit und keine Opposition. Es gibt eine ‚Union nationale’“.

Eine von allen im Parlament vertretenen Parteien unterstützte Motion, die während des Krisenzustands eine enge Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung fordert, um den Rechtsstaat nicht in Gefahr zu bringen, wurde einstimmig verabschiedet.



Wie schützt man sich am besten vor einer Ansteckung?

Die Schutzmaßnahmen sind die gleichen wie bei anderen Infektionen der Atemwege: Hände regelmäßig und gründlich waschen, in den Ellbogen oder in ein Papiertaschentuch niesen und das Taschentuch sofort in einem abgedeckten Mülleimer entsorgen, Händeschütteln und Küssen vermeiden, von engem Kontakt mit kranken Menschen absehen, zu Hause bleiben, wenn man krank ist, und es unterlassen, das Gesicht mit den Händen zu berühren.

Seit dem 2. März 2020 ist eine Hotline für die Öffentlichkeit unter der Nummer 80 02 80 80 in Betrieb.

Menschen mit Symptomen einer Infektion oder solche, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, sollen nicht zum Arzt oder in die Notaufnahme gehen, sondern die Nummer 80 02 80 80 (oder im Notfall 112) anrufen. Darüber hinaus sollten sie von Besuchen bei gefährdeten Personen absehen.

Das Coronavirus im Steckbrief

– Name: Coronavirus, Covid-19
– Übertragungsweg: Tröpfcheninfektion
– Am meisten betroffene Körperregion: Lungen
– Symptome: trockener Husten, Fieber, Atemnot
– Inkubationszeit: bis zu 14 Tagen
– Gefährlich besonders für ältere Menschen oder Personen, die schon (schwere) gesundheitliche Probleme haben