Covid-19Besucher erwünscht: Welche Regeln in den Krankenhäusern gelten

Covid-19 / Besucher erwünscht: Welche Regeln in den Krankenhäusern gelten
Im Escher CHEM wurde in Covid-Zeiten ein spezieller Empfang für Besucher eingerichtet. Dort müssen sich die Leute melden, bevor sie zum Patienten vorgelassen werden. Foto: Editpress/Tania Feller

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112 neue Infektionen und zwei weitere Todesfälle wurden gestern von den Gesundheitsbehörden gemeldet. Damit bleiben die Fallzahlen weiter auf einem beunruhigenden Niveau. Bei einem ähnlichen Anstieg der Neuinfektionen im Sommer sahen sich viele Krankenhäuser gezwungen, ihre Besuchsregeln wieder zu verschärfen. Momentan aber ist das (noch) nicht der Fall.

„Wir pochen auf den strengen Regeln, damit wir weiterhin Besucher empfangen können“, sagt die Sprecherin des „Centre hospitalier du Luxembourg“. Tatsächlich hat das CHL seine Maßnahmen vor Wochenfrist nochmals aufgefrischt. An den Regeln habe sich eigentlich nichts geändert. Sie seien nur präziser geworden, so die junge Frau. Angesichts der aktuellen Situation sei es auch durchaus angebracht, die Regeln strenger anzuwenden.

„Beunruhigend“ nennen die Regierungsvertreter nämlich die jüngsten Entwicklungen. In manchen Hinsichten seien sie sogar „dramatisch“: So ist die Zahl der Neuinfektionen in den letzten vier Wochen um 300 Prozent gestiegen. Mit 242 positiven Tests wurde am Sonntag sogar ein neuer Tageshöchstwert vermeldet – und das an einem Wochenende.

Angesichts ähnlicher Entwicklungen sahen sich die Luxemburger Krankenhäuser im Sommer noch gezwungen, die Besuchsregeln zu verschärfen. Und das obschon die Patienten nach dem Ausbruch der Pandemie lange Wochen überhaupt keine Besucher empfangen durften. Inzwischen aber hat sich die Lage in den Krankenhäusern etwas entspannt und das Besuchsrecht scheint nicht prinzipiell in Frage gestellt.

Im Prinzip ist es den Krankenhäusern überlassen, wie sie mit Besuchsregeln verfahren. „Das liegt ganz im Ermessen der Spitäler“, betont Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP). „Je nach Entwicklung der Lage aber geben wir durchaus Empfehlungen heraus.“ Dennoch versuche die „Santé“, vor allem in dieser Hinsicht mit sämtlichen Krankenhäusern auf einer Linie zu liegen. „Deshalb treffen wir uns auch regelmäßig mit den Verantwortlichen, damit auch sie sich untereinander austauschen und anpassen können“, so Lenert weiter.

Vorgeschlagen werden etwa zwei Besucher am Tag, von denen jeder eine Stunde bleiben darf. Die meisten Krankenhäuser haben diese Empfehlung inzwischen übernommen, jedoch nicht alle. Vorgesehen ist auch ein „Screening“ im Eingang des jeweiligen Gebäudes, wobei es den Einrichtungen überlassen ist, wie dieses auszusehen hat. Im CHL und im CHEM wird den Besuchern zum Beispiel die Temperatur genommen, während andere Spitäler „nur“ auf ordentliche Masken achten und auf desinfizierte Hände. In einem Punkt aber sind sich sämtliche Einrichtungen einig: Covid-Patienten dürfen keinen Besuch empfangen, es sei denn um sich von den Angehörigen zu verabschieden.

Kontakt fördert Heilung

Nach Ausbruch der sanitären Krise sollten gleich mehrere Wochen vergehen, bis sich die Regeln mehr oder weniger eingependelt hatten. „Das Virus war ja auch vergleichsweise neu, der Wissensstand nicht der gleiche wie heute. Forscher, Wissenschaftler, Ärzte und Pflegepersonal mussten quasi in Echtzeit lernen, damit umzugehen. Eine gewisse Vorsicht war vor allem am Anfang der Krise durchaus angebracht“, heißt es aus der Kommunikationszelle einer großen Luxemburger Krankenhausgruppe. Inzwischen aber wisse man um die Übertragungswege.

„Was die Gestaltung der Besuchsregeln enorm vereinfacht. Das Prinzip ist allerdings das gleiche geblieben: die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, um das Risiko einer Übertragung weitestgehend einzudämmen“, fährt der Kommunikationsbeauftragte fort. Es sei auch unumstritten, dass der soziale Kontakt bzw. die Nähe zu geliebten Menschen zur Genesung der Patienten beiträgt.

Vor diesem Hintergrund scheint ein Großteil der Krankenhausverantwortlichen daran interessiert zu sein, auch in komplizierten Situationen eine Antwort im Sinne der Patienten zu finden. Etwa wenn sich Patienten auf ihrem letzten Lebensweg befinden und sich die Familienmitglieder von ihrem geliebten Angehörigen verabschieden wollen. „Bei Palliativpatienten versuchen wir zum Beispiel immer, eine Lösung zu finden“, betont die Sprecherin des „Centre hospitalier du Nord“ (ChdN) in Ettelbrück. Gleiches gelte auch für Kinder: In beiden Fällen müssten die Besucher aber mit dem verantwortlichen Personal Kontakt aufnehmen.

Ähnlich sehen es auch die Verantwortlichen der anderen Spitäler und Krankenhausgruppen. „In speziellen Situationen versuchen, wir mit gesundem Menschenverstand an die Sache heranzugehen und eine Lösung zu finden“, erklärt der Kommunikationsbeauftragte der Robert-Schuman-Gruppe, die unter anderem die Zitha-Klinik, das Krankenhaus Kirchberg und die Clinique Bohler betreibt. Unter dem Strich gaben fast alle Gesprächspartner an, in extremen Situationen von Fall zu Fall zu entscheiden und mit den Verantwortlichen der Pflegestationen zusammen eine Lösung zu finden.

Ähnliches gilt auch für den Fall, dass minderjährige Kinder Eltern oder Großeltern besuchen wollen, aber nicht alleine zum Patienten vorgelassen werden können. So darf in sämtlichen Krankenhäusern immer nur ein Besucher gleichzeitig auf ein Zimmer. Kleinkinder hingegen sollten nicht ohne Aufsicht durch das Krankenhaus laufen. „In solchen Fällen dürfen die Kinder natürlich von einer erwachsenen Person begleitet werden. Gleiches gilt auch für Erwachsene, die aus irgendeinem Grund nicht alleine zurechtkommen“, betont der Sprecher des „Centre hospitalier Emile Mayrisch“ (CHEM), das Standorte in Esch, Düdelingen und Niederkorn betreibt.

Die Regeln im Überblick

Besuchszeit im CHEM ist von 14.30 bis 20.00 Uhr. Der letzte Besucher wird um 19.30 Uhr zum Patienten vorgelassen. Jeder Patient hat das Recht auf zwei Besucher am Tag, und das jeweils eine Stunde lang. In den Krankenhäusern der Gruppe wurde ein spezieller Empfang eingerichtet, wo die Besucher ein Ticket erhalten, mit dem sie zum Patienten vorgelassen werden. Im Empfang prüft ein Mitarbeiter, ob der Patient bereits Besuch hat. In dem Fall muss der Betroffene warten, bis der erste Besucher das Zimmer wieder verlässt. Wie in allen anderen Krankenhäusern ist auch hier das Tragen von Masken Pflicht. Im Empfang müssen sich die Besucher außerdem die Hände desinfizieren.

In manchen Krankenhäusern sind auch Ausnahmen durchaus möglich. Allerdings sollte man sich immer im Voraus mit den Verantwortlichen der Pflegestation abstimmen. 
In manchen Krankenhäusern sind auch Ausnahmen durchaus möglich. Allerdings sollte man sich immer im Voraus mit den Verantwortlichen der Pflegestation abstimmen.  Foto: Editpress/Tania Feller

Ähnlich gestaltet sich der Patientenbesuch bei den „Hôpitaux Robert Schuman“: Auch hier sind zwischen 14 und 20 Uhr maximal zwei Besucher am Tag erlaubt, von denen jeder jeweils eine Stunde bleiben darf. Beim Betreten des Krankenhauses müssen sich die Besucher die Hände waschen, im Zimmer und in sämtlichen anderen Räumen ist das Tragen der Maske Pflicht.

Strenger ist das „Centre hospitalier du Nord“: Dort dürfen Patienten zwischen 15 und 19 Uhr nur einen Besucher täglich empfangen, und das maximal eine Stunde lang. Laut Hausregeln sind Ausnahmen ausdrücklich erlaubt: auf der Palliativstation, bei Kindern und in der Geburtsklinik. Allerdings muss in dem Fall das Pflegepersonal im Voraus verständigt werden. Ansonsten gelten in Ettelbrück und in Wiltz die gleichen sanitären Regeln wie in anderen Krankenhäusern: Hände waschen, Masken tragen und Mindestabstände wahren.

Zwei Besucher am Tag, jeweils nur eine Stunde und nie gleichzeitig: So lauten die Regeln unter dem Strich in den Krankenhäusern des „Centre hospitalier du Luxembourg“. Allerdings wurden die Maßnahmen jüngst nochmals überarbeitet, sodass jetzt kaum noch Fragen offen bleiben: „An den Regeln hat sich eigentlich nichts geändert. Es wurden vielmehr Präzisionen hinzugefügt, weil wir in der Vergangenheit mit Besuchern konfrontiert wurden, die sich nicht an alles gehalten haben“, so eine Sprecherin des CHL. Auf diesem Wege wolle man sämtlichen Eventualitäten aus dem Weg gehen.

Spezielle Regeln für Kinderklinik

Die Besuchszeiten im CHL sind von 13.30 bis 20.00 Uhr. Jeder einzelne Besuch aber muss beim Pflegepersonal angemeldet werden. Auch dürfen Besucher die Zimmer nicht ohne Wissen der Krankenpfleger betreten. „Es geht einfach nur darum, mehr Kontrolle darüber zu haben, wer ein und aus geht“, so die Sprecherin. Inzwischen behält sich das CHL auch das Recht vor, Besuchern beim geringsten Anzeichen von Symptomen den Zutritt zum Krankenhaus zu verwehren. Zu diesem Zweck wird den Gästen im Eingang auch die Temperatur gemessen. „Wir legen viel Wert auf diese Details, vor allem jetzt, da die Zahlen der Neuinfektionen wieder steigen“, so die Sprecherin.

Andere Regeln gelten indessen für die Kinderklinik und die Geburtsklinik. So darf ein Elternteil sein Kind jederzeit begleiten, und das für die Dauer des Krankenhausaufenthalts. Die einzige Voraussetzung: Mutter oder Vater dürfen keine Symptome zeigen. Zwischen 14.30 und 19.00 Uhr ist auch der andere Elternteil zugelassen. Empfangen werden auch die Geschwister, allerdings muss dieser Besuch im Voraus angemeldet werden. Bruder und Schwester dürfen außerdem nur zwei Stunden am Stück bleiben.

Ähnlich sind die Regeln in der „Maternité“: Mutter und Kind dürfen jederzeit vom Partner besucht werden, vorausgesetzt dieser hat keine Symptome. Geschwister sind auch zugelassen, genauso wie ein weiterer Erwachsener am Tag, solange dieser Besuch im Voraus angemeldet wurde. Dies gilt übrigens auch für die Kinderklinik, wo neben den Eltern noch ein Erwachsener zugelassen wird. Ansonsten gelten die gängigen sanitären Regeln.

jean lichtfous
20. Oktober 2020 - 10.09

Wieso bloss corona Zeiten? Diese Regeln sollen immer gelten. Siehe Diebstahl, wenig frische Luft in den Zimmern, oder lautes Reden