LCGB-CSCBelgische Grenzpendler fordern Gleichstellung in Luxemburg – und weitere Maßnahmen

LCGB-CSC / Belgische Grenzpendler fordern Gleichstellung in Luxemburg – und weitere Maßnahmen
Win-win-Situation: Mehr Telearbeit für Grenzgänger bedeutet auch weniger Staus für die Luxemburger Foto. Pixabay

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Die Kommission für belgische Grenzgänger innerhalb des LCGB („CSC“) hat bei ihrer Generalversammlung ihren Vorstand erneuert, Rückschau auf die vergangenen zwei Jahre gehalten und ein Aktionsprogramm für die kommenden zwei Jahre verabschiedet. Das geht aus einer Mitteilung des Gewerkschaftsbunds hervor.

Die 1985 gegründete belgische Grenzgänger-Kommission sei der Ansicht, dass belgische Arbeitnehmer in Luxemburg über die gleichen Rechte und Pflichten wie die in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer verfügen sollten – schließlich zahlten sie auch ihre Steuern und Sozialabgaben in Luxemburg und die luxemburgische Wirtschaft sei von ihrer Arbeitskraft abhängig. 

Somit formulierte man beim LCGB-CSC weiterhin Forderungen nach:

  • einem festen Engagement des Großherzogtums Luxemburg für die Beendigung der wiederkehrenden Politik, die darauf abzielt, Wohnsitzbedingungen für den Bezug bestimmter Leistungen einzuführen (etwa bei Studienbeihilfen und Familienzulagen);
  • der Verbesserung der Attraktivität des luxemburgischen Arbeitsmarktes für Grenzgänger;
  • der Einführung einer Politik der Gleichheit bei der Besteuerung von Grenzgängern;
  • einem Engagement für die Beibehaltung oder sogar Verbesserung der derzeitigen Bestimmungen des bilateralen Steuerabkommens zwischen Luxemburg und Belgien.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Man bedauere, dass Grenzgänger bei Überschreitung der seit dem 1. Januar 2023 im belgisch-luxemburgischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung festgelegten Schwelle von 34 Tagen Telearbeit in ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig werden. „Schlimmer noch, wenn der belgische Grenzgänger mehr als 25 Prozent seiner Arbeitszeit in Belgien verbringt, wird er aus der luxemburgischen Sozialversicherung ausgegliedert und in seinem Wohnsitzland, in diesem Fall Belgien, versichert“, heißt es in der Mitteilung der Gewerkschaft. Lösungen seien hier „dringend erforderlich“, nicht nur in Hinblick auf die Entlastung der Straßen, sondern auch für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben.

Die belgischen Grenzgänger im LCGB haben für weitere zwei Jahre vorgeplant
Die belgischen Grenzgänger im LCGB haben für weitere zwei Jahre vorgeplant Foto: LCGB

Darum sei man für eine Erhöhung der derzeitigen Toleranzschwelle für Telearbeit von 34 Tagen auf 56 Tage für belgische Grenzgänger, wobei die letztgenannte Schwelle die maximale Anzahl von Tagen ist, die es belgischen Grenzgängern ermöglicht, in der luxemburgischen Sozialversicherung versichert zu bleiben.

Zudem fordere man eine Überarbeitung des europäischen Schwellenwerts von 25 Prozent in Bezug auf die Sozialversicherung, um den Einsatz von Telearbeit weiter zu erleichtern. 

Ansprüche an die Verkehrspolitik

Angesichts der starken Zunahme der Grenzgänger-Arbeit sei es zudem dringend notwendig, die Infrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr an den Bedarf anzupassen, vor allem über eine „diversifizierte Mobilitätspolitik“.

Dazu brauche es insbesondere eine mit den Behörden der Nachbarländer abgestimmte grenzüberschreitende Mobilitätspolitik, in der auch das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln über die Grenzen des Großherzogtums hinaus verbessert werde, sowie eine Ausweitung der kostenlosen Beförderung auf alle täglichen Fahrten zur Arbeit und zurück, damit die Grenzgänger voll von dieser Maßnahme profitieren können. Weitere Maßnahmen seien die Entwicklung von Fahrgemeinschaften durch koordinierte Maßnahmen auf grenzüberschreitender Ebene oder die Ausweitung der „Park & Ride“-Infrastruktur in den Grenzregionen, um Grenzgänger dazu zu bewegen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

Nicolas
31. Januar 2023 - 8.43

Ech liesen emmer nömmen : *Wir fordern* vun de Gewerkschaften. Da maacht och emol anstänneg Virschlei' . Wei zB: Wei' as et mat deem aalen Benelux Gesetz nach , dass mir hei praktesch alles iwer d' Belge mussen bestellen. Beispiel : Eng Creme vum Dermatolog verschriwen,, an Frankreich fabrizeiert, kascht an Franreich, an Deitschland +/- 17 € An hei 31€. Äntwort op meng Fro virwaat ? vum Apdikter : Mir därfen net direkt an Frankreich akaafen, mir mussn iwer d'Belge akaafen.

Bux /
31. Januar 2023 - 8.00

@ Justine, hätte Luxemburg für ausreichend bezahlbaren Wohnraum incl. der dazugehörigen Infrastruktur (Schulen, Kitas, Kläranlagen ect.) im eigenen Land gesorgt, müssten die Gemeinden im „Speckgürtel“ Luxemburgs nicht die Masse an Zuzüglern stemmen ohne die dafür notwendigen Steuereinahmen zu erhalten. Die meisten Grenzgänger können sich eine Wohnung in Luxemburg schlicht nicht leisten (egal ob kaufen oder mieten). Luxemburg hat sein Banlieue ins Ausland verlagert ohne dessen Bewohner hier im Land nichts funktionieren würde. Wir sind aufeinander angewiesen, machen wir das beste daraus.

Justin Time
30. Januar 2023 - 21.44

Auszug sus einem t-Beitrag von heute: “(…) Im Großherzogtum lagen die Preise für Verbrauchsgüter und Dienstleistungen im Jahr 2021 im Schnitt 36,4 Prozent über dem Durchschnitt des Preisniveaus in der EU. Nur in zwei Mitgliedsstaaten, in Irland (43,8 Prozent über dem EU-Durchschnitt) und Dänemark (43,1 Prozent), ist das Shoppen noch teurer als hierzulande. Hinter Luxemburg folgen Schweden (29,7 Prozent) und Finnland (26,7 Prozent). In Luxemburgs Nachbarländern Belgien (13,1 Prozent), Frankreich (12 Prozent) und Deutschland (7,8 Prozent) waren die Preise ebenfalls höher als im EU-Durchschnitt – jedoch deutlich weniger ausgeprägt als im Großherzogtum.(…)“ Man sollte also, bei allen (prinzipiell nicht unberechtigten) Forderungen nach Gleichstellung von Rechten und Pflichten der Grenzpendler, das frappante Ungleichgewicht in puncto Kaufkraft im Vergleich mit ansässigen Arbeitnehmern nicht ausser Acht lassen.

Justin Time
30. Januar 2023 - 21.11

Um die sogenannte und gerne von den sogenannten Konsumenten herbeizitierte Kaufkraft zwischen Ansässigen und grenzpendelnden Arbeitnehmern im Gleichgewicht zu halten, sollten sich Grenzpendler im Gegenzug u.A. auch an den Kosten des durch sie verursachten Verkehrsaufkommens beteiligen. Der Grenzpendler könnte z.B. den Gegenwert seiner (in seinem Heimatland relativ günstigen) aktuellen Wohnkosten zur Hälfte in die luxemburger Sozialkassen, und zur anderen Hälfte als Steuer in die luxemburger Verkehrsinfrasruktur beisteuern ( cf marode belgische Eisenbahnlinie LX-BXL)

Bux /
30. Januar 2023 - 16.41

Von wegen Win-win-Situation. Entweder Luxemburg macht Zugeständnisse bei den Abgaben, oder Belgien verzichtet auf Einnahmen. Aber trotzdem ist die Forderung richtig und der Kompromiss sollte dann auch für alle Grenzgänger gelten.