Begleitung beim Einkaufen wird beibehalten

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Nach anfänglichen Missverständnissen (laut Sozialministerium) gingen zahlreiche Nutzer des beliebten Einkaufsbegleitdienstes der Pflegeversicherung davon aus, dass diese Leistung nicht mehr angeboten werde.

Der Protest formierte sich schnell, aber laut Sozialminister Romain Schneider überflüssigerweise, wie dieser während einer Pressekonferenz am 30. Januar (zu allgemeinen Themen der Sozialversicherungen) explizit unterstrich. Er meinte hierzu, die von vielen befürchtete Abschaffung der beliebten Einkaufsbegleitung entspreche nicht der Realität: Sinn und Zweck der Reform der Pflegeversicherung sei es eben gerade gewesen, das System flexibler zu gestalten, die Leistungen qualitativ zu verbessern und auszubauen.

Die sogenannten „Courses-achats“, so der Minister Ende Januar, seien also keineswegs abgeschafft worden; die Inanspruchnahme sei vielmehr im Rahmen des sogenannten „Cadre intégré“ weiterhin möglich. Einige der Dienstleister von Pflege hätten dies wohl – trotz ausführlicher Information – schlecht oder falsch verstanden, was die ganze Aufregung verursacht habe.

Die Diskussion lief weiter

Mit dieser ministeriellen Klarstellung war die Diskussion allerdings noch nicht ausgestanden. Der Copas, Dachverband der Pflegeinstitutionen, der 55 Mitglieder mit insgesamt 11.000 Angestellten zählt, zeigte sich bereits tags darauf äußerst erstaunt über Schneiders Aussagen: „Es scheine so, dass der Minister die Verantwortung zur Abschaffung der begleiteten Einkäufe nicht übernehmen wolle“, so der Verband der vom ehemaligen CSV-Minister Marc Fischbach präsidiert wird.

Der Minister wolle diese wieder einführen und dies über die sog. „Gardes individuelles“, die somit zweckentfremdet würden. Diese Leistung sei laut großherzoglichem Reglement jenen Menschen vorbehalten, die nicht mehr in der Lage seien, allein zu Hause zu bleiben. Und zudem müssten diese „Gardes“ in der Wohnung der bedürftigen Person stattfinden werden. Es gehe hierbei darum, die Pflegebedürftigen vor sozialer Isolation zu schützen und den pflegenden Angehörigen („Aidants“ im Gesetzestext) Raum zur Erholung zu bieten.

Die Bewilligung solcher „Gardes“ sei denn auch an die Bedingung geknüpft, dass die pflegebedürftige Person über einen solchen „Aidant“ verfüge. Menschen also, die noch autonom genug seien, um ihre Einkäufe mit einer Begleitung tätigen zu können, würden nicht für die Leistung infrage kommen, so die Interpretation des Copas. Auch die sogenannten „Fardes en groupe“ würden für die begleitenden Einkäufe nicht infrage kommen, da diese für Aufenthalte in Tagesstätten bei Verlust der Autonomie gedacht seien. Es sei schwer vorstellbar, wie mit solchen Personen Einkaufstouren in der Gruppe unternommen werden könnten.

Weitere Reaktion des Ministeriums

Diese Interpretation des Gesetzes, so die Kritik des Dachverbandes weiter, werde von der Kontroll- und Einschätzungsbehörde („Administration d’évaluation et de contrôle“) geteilt. Ein Recht auf die „Courses-sorties“ über die Pflegeversicherung bestehe nicht mehr, die Dienstleister seien nicht in der Lage, die Einkaufshilfe zu leisten, außer das Gesetz werde geändert.

Diese Interpretation ließ wiederum das Ministerium nicht unkommentiert und erinnerte in einer Mitteilung an den integrativen Ansatz der Reform der Pflegeversicherung: „Um speziell die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Personen zu unterstützen, sieht die Pflegeversicherung Betreuung in Form von Gruppenaktivitäten vor (’Activités de garde en groupe‘). Die Reform hat hierbei die Betreuung der Gruppenaktivitäten durch qualifiziertes Personal gestärkt. Die Gruppenbetreuung wird je nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person bis zu maximal 40 Stunden pro Woche von der Pflegeversicherung übernommen. …

Integrierte und flexible Leistung

Im Rahmen der Reform wurden die Leistungen der Einkäufe und der Behördengänge in Aktivitäten integriert, welche während der Gruppenbetreuung durchgeführt werden können. Ziel dieser Maßnahme ist, eine integrierte und flexible Leistung zu gewährleisten, welche besser auf die Bedürfnisse der Empfänger eingehen kann, soziale Kontakte unterstützt und somit die Isolation der Person ausschließt.

In der Praxis findet die Gruppenbetreuung außerhalb des Lebensortes einer pflegebedürftigen Person statt, sprich seinem Zuhause, und beinhaltet verschiedene Beschäftigungsaktivitäten. Im Rahmen der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person können diese Aktivitäten auch außerhalb von Tageszentren getätigt werden, einschließlich zur Ausführung von Einkäufen oder Behördengängen. Um die spezifischen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zu erfüllen, kann die Gruppenbetreuung gegebenenfalls teilweise in eine individuelle Betreuung umgewandelt werden, und dies durch eine Umstellung von vier Stunden Gruppenbetreuung in eine Stunde individuelle Betreuung.“

Definitive Antwort

Also bestehe doch die Möglichkeit einer Einkaufsbegleitung; das Ministerium hält demnach an seiner Aussage fest. Mittlerweile stellte der Abgeordnete Fernand Kartheiser (ADR) die Frage nach der Einkaufsbegleitung auf parlamentarischem Wege und erhielt am Montag von Sozialminister Schneider eine ähnliche Antwort, nur neu formuliert. Die Nutznießer der Pflegeversicherung, die zu Hause wohnen und in deren Pflegeplan der Akt des begleiteten Einkaufens bis zum 31.12.17 vermerkt war, haben auch nach dem 1.1.18 Anrecht auf diese Leistung, so Schneider.

Die Betreuung durch qualifiziertes Personal bei diesen Aktivitäten sei im Rahmen der Reform intensiver und breiter geworden … Womit die Frage nach der Einkaufsbegleitung eigentlich definitiv beantwortet worden sein müsste. An den Dienstleistern liegt es jetzt, diese Vorgaben umzusetzen.

Leila
13. Februar 2018 - 20.20

Letztes Jahr habe ich eine total menschenunwürdige Situation in einem Einkaufszentrum erlebt: ein Behinderter im Rollstuhl saß unruhig am Ausgang. Eine Kundin, die das Center verlassen wollte bemerkte das und nahm sich seiner an doch er konnte sich nicht verständlich machen, er deutete in eine Richtung und die Dame rollte ihn im strömenden Regen in der Hoffnung, auf jemanden zu treffen, der den Mann vermissen würde. Ich hatte die selbe Richtung zu den Parkplätzen, da sie drückte mir den Rollstuhl in die Hände und bat mich, den Mann zu übernehmen, ihr Kind wartete weiter hinten. Weil der Mann nicht sprechen konnte, beschloss ich, ihn wieder zurück ins Trockene zu fahren, er revoltierte, so gut er konnte, sodass ich ein paar Meter weiterfuhr, da stand ein Minibus. Der Fahrer nahm ihn in Empfang und sagte mir, dass er eben im Begriff war weg zu fahren, ohne den Rollstuhlfahrer!!! Ich fragte mich (und den Fahrer), wie man einen hilflosen Menschen sich selbst überlassen kann und dann nicht mal nach ihm suchen! Ein tolles Einkaufsservice! Nennt man sowas nicht Aufsichtspflichtverletzung Schutzbefohlener? Mir war der Rest des Tages die Lust vergangen und die Angst hat mich gepackt auf Hinblick meiner eigenen Zukunft, die ich vielleicht auch so verbringen muss.

Grober Jean-Paul
13. Februar 2018 - 14.10

Der Pflegedienst ist ja auch streng geregelt. Einmal Haare kämmen und einmal Arsch abwischen hat gefälligst innerhalb 15 Minuten zu geschehen. Das nenne ich Dienst am Fließband. Die Pflegekräfte sind wirklich nicht zu beneiden!!!

Grober Jean-Paul
13. Februar 2018 - 14.04

Zur Info: Ein hiesiger Pflegedienst stellt Rechnungen aus wenn die Stunde des "Einkaufens" überschritten wird, und das einmal pro Woche.

DanV
13. Februar 2018 - 10.53

Habe ich das richtig verstanden? Um seine Einkäufe tätigen zu können, muss man in einer Gruppe sein, d.h. konkret in einem "Foyer du jour"? Das ist Zwangsbeglückung, in eine Lebenssituation, die man möglicherweise gar nicht will. Und VIER Stunden Betreuung können in EINE Stunde Einkaufen ungewandelt werden? D.h. konkret, den Versicherten werden 3 Stunden geklaut. die sie anderweitig brauchen, wenn sie Einkäufe tätigen müssen. Da wird ein Pflegebedürftiger es sich zwei mal überlegen, was er wählt. Es ist ja nicht so, dass die Pflegeperson diese 3 Stunden Däumchen dreht. Ich glaube nicht, dass es Missverständnisse gibt. Es gibt klare Verschlechterungen. Ich würde es Freiheitsbeschneidung nennen.