CO₂-EmissionenAutohersteller müssen seit Januar realen Verbrauch von Neuwagen der EU melden

CO₂-Emissionen / Autohersteller müssen seit Januar realen Verbrauch von Neuwagen der EU melden
 Symbolbild: Fabian Sommer/dpa

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Wie viel CO₂ verbraucht das Auto wirklich? Diese Frage müssen Hersteller seit dem 1. Januar 2021 mit Daten aus dem realen Leben beantworten können. Dazu stützen sie sich auf anonymisierte Daten von verkauften Neuwagen. Der Luxemburger Abgeordnete Fernand Kartheiser (ADR) wollte von der Regierung wissen, ob das mit dem Datenschutzgesetz vereinbar sei. 

Das Pariser Klimaabkommen ist dafür gedacht, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestimmte Ziele bezüglich deren CO₂-Emissionen erreichen und einhalten. Im Rahmen dieses Abkommens gibt es nun eine neue Maßnahme, die das Vorhaben seit dem 1. Januar 2021 unterstützen soll. Neue Fahrzeuge ohne ein bestimmtes System namens OBFCM, das Daten zum Verbrauch des Fahrzeugs abfragen kann, sollen künftig gar nicht erst zugelassen werden. Das heißt: Die Hersteller müssen seit diesem Jahr die realen Verbräuche aller Neuwagen an die EU-Kommission melden. Diese Daten werden während der Nutzung durch den neuen Besitzer gesammelt. 

Der Luxemburger Parlamentarier Fernand Kartheiser (ADR) hat die neue Regelung in einer parlamentarischen Anfrage zum Thema gemacht und gefragt, ob dadurch möglicherweise private Daten weitergegeben würden. Luxemburgs Verkehrsminister François Bausch erklärt in seiner Antwort, dass nur bestimmte Daten über das besagte System weitergegeben würden. Darunter seien zum Beispiel der Kraftstoff- und Stromverbrauch, die zurückgelegte Gesamtfahrstrecke oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Diese Nummern würden lediglich für die Zwecke der Datenverarbeitung verwendet und nicht länger als dafür notwendig gespeichert. Zudem würden die jeweiligen Datensätze zu den Fahrzeugen anonymisiert.

Laut Bausch gehe aus der Regelung außerdem hervor, dass es für den Besitzer des Fahrzeugs die Möglichkeit gibt, die Registrierung der Daten nicht zuzulassen. Aus all diesen Erklärungen könne geschlossen werden, dass keine Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs personenbezogener Daten bestünden. Der Fahrzeughalter könne die Erhebung der Daten prüfen und es dürften keine personenbezogenen oder geografischen Daten gespeichert werden. Darüber hinaus sei jede Verwendung der Daten für andere Zwecke eindeutig untersagt und alle Daten müssten nach der Auswertung gelöscht werden.

Ohne mich!
9. März 2021 - 17.28

Und was ist mit der realen Reichweite für E-Autos? Hier darf weiterhin gelogen werden dass sich die Balken biegen. Jetzt behalte ich meinen alten Diesel erst recht. Kaufe eventuell noch 2 dazu als Ersatztelager.