Ukrainische Flüchtlinge müssen sich bei der Einreise nach Luxemburg nicht an die geltenden Covid-Bestimmungen in Luxemburg halten. Das teilt das Außenministerium in einer Pressemitteilung mit. Lediglich bei der Einreise per Flieger unterliegen Drittstaaten-Angehörige mit Wohnsitz in der Ukraine den geltenden sanitären Maßnahmen.
Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten teilt weiterhin mit, dass die befristeten Einreisebeschränkungen für Drittstaaten-Angehörige, die ihren Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union oder des Schengen-Raums haben, bis einschließlich 30. Juni 2022 verlängert wurden. Einreisende aus den betroffenen Ländern müssen sich somit an die in Luxemburg gültigen Einreisebestimmungen halten. Weiterhin teilt das Außenministerium mit, dass zukünftig auch in Jordanien und Benin ausgestellte Impfpässe in Luxemburg anerkannt werden.
Und Corona ist mit auf der Flucht!