Silvester 2020 / Ausgangssperre: Ausnahme nur per Gesetzesänderung möglich

Dieses Jahr darf man um Mitternacht kein Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen anzünden (Symbolfoto: Thomas Frey/dpa)
Bei einer temporären Aufhebung der Ausgangssperre an Silvester müsste die Abgeordnetenkammer zuerst für eine Gesetzesänderung stimmen. Bis jetzt hat die Regierung allerdings keine Ausnahmeregelung angekündigt. Wer zu Hause ins neue Jahr feiern will, muss sich also an bestimmte Regeln halten. Ein Überblick.
Die Regierung hat Ende Oktober ein Ausgehverbot zwischen 23.00 und 6.00 Uhr eingeführt. Diese Ausgangssperre gilt auch für die diesjährige Silvesternacht – eine Ausnahme wurde bis jetzt nicht angekündigt. Würde die Regierung sich allerdings für eine Ausnahmeregelung entscheiden, seien zuerst weitere rechtliche Schritte notwendig. Das sagt ein Sprecher des Justizministeriums dem Tageblatt gegenüber. „Falls eine Ausnahmeregelung nötig ist, muss der momentane Gesetzestext geändert und dann von der Abgeordnetenkammer gestimmt werden.“ Nach den momentanen Regeln muss jede Person um 23.00 Uhr wieder bei sich zu Hause sein.
Wer das neue Jahr trotz „Lockdown light“ in den eigenen vier Wänden feiern will, muss allerdings nicht nur auf die Ausgangssperre achten. Gastgeber dürfen maximal 2 Personen, die zum selben Haushalt oder zur selben Wohngemeinschaft gehören, einladen – unabhängig davon wie viele Personen im einladenden Haushalt wohnen. Kinder werden bei der Berechnung der maximalen Personenanzahl für öffentliche und private Versammlungen unabhängig ihres Alters mitgezählt. Für Gastgeber und Gäste ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht obligatorisch – eine Pflicht zur Distanzierung gibt es auch nicht. Wer ohne berechtigten Grund gegen die Anordnung verstößt, kann ein Bußgeld von mindestens 145 Euro auferlegt bekommen.
Die öffentlichen Feuerwerke fallen für das Corona-Jahr 2020 auch aus. Das geht aus einer parlamentarischen Antwort von Premierminister Xavier Bettel (DP) und Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) an die CSV-Abgeordnete Nancy Arendt hervor. „An Neujahr dürfen sich zwischen 23.00 und 6.00 Uhr keine Menschen im öffentlichen Raum befinden und dort um Mitternacht auch kein Feuerwerk abschießen“, sagen die Politiker in dem Schreiben. Außerdem gebe es bei einigen Gemeinden, wie zum Beispiel Düdelingen, ein allgemeines Feuerwerksverbot. Das heißt: In verschiedenen Kommunen dürfe das neue Jahr auch im eigenen Garten nicht mit Feuerwerkraketen gefeiert werden. Verstöße seien mit einer Geldbuße von 25 bis 250 Euro strafbar.
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Zuhause lässt sich der Jahreswechsel auch gut feiern. Es muss nicht unbedingt ein Feuerwerk, begleitet von einem Saufgelage, sein. Geniesst Sylvester gemütlich in den eigenen vier Wänden und kommt gut und gesund ins neue Jahr.
Bleiben Sie einfach bis 6 Uhr früh bei den Leuten die Sie eingeladen haben, was ist das Problem?
Feuerwerk 2020 privat ..!.sollte auch verboten sein….per Gesetz .
@marco waat soll net nach alles verbueden Gin alkohol Iessen Zigaretten du Liefs wuel Gaeren an engem VerbuedsLand 🤮🤮🤮🤮
@Baerchen/ Schued dass Topechkeet net ka verbuede gin. 🙁