Luxemburg / Auf Windeln muss weiter die volle Mehrwertsteuer von 17 Prozent bezahlt werden

Für Hygiene- und Menstruationsprodukte gilt in Luxemburg seit 2019 eine reduzierte Mehrwertsteuer von drei Prozent. Windeln fallen allerdings nicht unter diese Produkte. Hier gilt weiter der volle Satz von 17 Prozent. Das antwortete Finanzminister Pierre Gramegna (DP) auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten David Wagner („déi Lénk“).
Warum wird die Mehrwertsteuer für Windeln sowohl für inkontinente Erwachsene als auch für Kleinkinder nicht von 17 Prozent auf drei Prozent reduziert? Das möchte der Linken-Abgeordnete David Wagner in einer parlamentarischen Frage vom Finanzminister Pierre Gramegna wissen. Der Minister habe laut Wagner die Unverzichtbarkeit von Menstruationshygieneprodukten wie Tampons und Slipeinlagen erkannt und dementsprechend die Mehrwertsteuer auf diesen Produkten seit Mai 2019 gesenkt. Hier gilt nun ein reduzierter Satz von drei Prozent (das Tageblatt berichtete). Windeln seien ebenfalls keine Luxusartikel und unverzichtbar, so Wagner.
Gramegna antwortete am Donnerstag, dass Windeln nicht in die Kategorien fallen, die einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Diese Ermäßigung sei nur möglich, wenn die Produkte im gemeinschaftlichen Rechtsrahmen vorgesehen seien, was hier nicht der Fall sei. Windeln für inkontinente Erwachsene und Kleinkinder seien in der betreffenden EU-Richtlinie von November 2006 nicht vorgesehen.
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2006, es wäre dann mal an der Zeit, diese Direktive zu ändern. Aber beim bekannten EU-Tempo wird das wohl noch bis 2036 dauern, bis auch diverse EU-Parlamentarier und Kommissionsmitglieder altersinkontinent geworden sind.