LuxemburgArbeit am heimischen Schreibtisch: Das gilt aktuell in puncto Homeoffice

Luxemburg / Arbeit am heimischen Schreibtisch: Das gilt aktuell in puncto Homeoffice
Nach Absprache mit den Vorgesetzten ist Homeoffice im Großherzogtum in vielen Fällen möglich. Je nach Wohnort gilt es allerdings, Verschiedenes zu beachten.  Foto: dpa/Finn Winkler

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Viele sind in der Pandemie vorübergehend darauf umgestiegen, in vielen Betrieben gehört es mittlerweile zum Arbeitsalltag: das Homeoffice. So einiges hat sich in den vergangenen Jahren in puncto Heimarbeit getan und so gelten seit Anfang des Jahres neue Bestimmungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Ein Überblick zu den Regelungen für Menschen mit und ohne Wohnsitz in Luxemburg. 

Was die Steuern betrifft

Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem Land Steuern, in dem sie ihren Beruf ausüben. Da manche aber in verschiedenen Ländern arbeiten, gibt es Regelungen und Schwellenwerte, um eben diese Fälle abzudecken. Was die Steuern betrifft, werden diese Werte durch Abkommen zwischen den Ländern geregelt. Wird der festgelegte Schwellenwert überschritten, wird das Gehalt der außerhalb von Luxemburg geleisteten Arbeitstage im Tätigkeitsland – meist also der Heimat –  besteuert. Verboten ist es laut dem Luxemburger Ministerium für soziale Sicherheit allerdings nicht, mehr als die in den Abkommen festgelegte Anzahl an Tagen von zu Hause aus zu arbeiten. Allerdings muss man dann auch im Wohnsitzland Steuern zahlen – und das wollen wegen eventuell zusätzlicher Ausgaben und mehr administrativem Aufwand nur die Wenigsten.  

Zur Sozialversicherung

Auch bei der Sozialversicherung gibt es für Grenzgängerinnen und Grenzgänger einiges zu beachten. Eigentlich sieht die Gesetzgebung der Europäischen Union nämlich Folgendes vor: Wer mehr als 25 Prozent der eigenen Arbeit von zu Hause aus leistet, ist nicht mehr länger im Land des Arbeitgebers – in dem Fall also Luxemburg –, sondern in dem Haupttätigkeitsort, also der Heimat, sozialversichert. Durch die Einführung einer Übergangszeit während der Pandemie, sowie durch administrative Toleranz, haben Pendlerinnen und Pendler aktuell allerdings die Möglichkeit, die Arbeit weiter von ihrem Wohnort aus zu verrichten. Ganz ohne befürchten zu müssen, dass sich ihre Sozialversicherungszugehörigkeit ändert, sobald sie den in der Gesetzgebung der Europäischen Union vorgesehenen Schwellenwert überschreiten. Durch diese Maßnahme soll einerseits kurzfristig ein legaler Rahmen für das Homeoffice geschaffen und langfristig auf europäischer Ebene eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Die Sonderregelung sollte ursprünglich am 30. Juni 2022 auslaufen, wurde dann allerdings bis Ende Juni 2023 verlängert

Homeoffice in Luxemburg

Wie alle anderen können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sitz im Großherzogtum – laut aktuellen Zahlen des Statec waren es im dritten Quartal des vergangenen Jahres (Juli bis September 2022) 253.169 – Telearbeit beantragen. Allerdings sind die Vorgesetzten nicht legal dazu verpflichtet, diesem Antrag stattzugeben. Über eine Doppelbesteuerung oder einen Wechsel der Sozialversicherungszugehörigkeit müssen Menschen im Luxemburger Homeoffice sich keine Gedanken machen. Da es für sie keine Begrenzung in Bezug auf die maximale Arbeitszeit von zu Hause aus gibt, können sie mit Erlaubnis der Vorgesetzten in Vollzeit vom heimischen Schreibtisch aus ihrem Beruf nachgehen. Einen Überblick zum geltenden Recht gibt es auf der Webseite der „Inspection du travail et des mines“ unter dem Reiter „Fragen/Antworten“ in der Rubrik „D18g – Telearbeit“.

Petition für mehr Telearbeit

Mehr Heimarbeit pro Woche, und das auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger – darum geht es bei einer Petition von Juni 2022, die nach rund 14.000 gültigen Unterschriften nun Ende Januar im Parlament diskutiert wurde. Die Forderung: Eine Ausweitung der Heimarbeit auf 40 Prozent beziehungsweise zwei Tage in der Woche. In einer Stellungnahme zu dieser Forderung wiesen Finanzministerin Yuriko Backes und der Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen, im September 2022 unter anderem darauf hin, dass für den Schwellenwert der Sozialversicherungszugehörigkeit eben die europäische Gesetzgebung maßgebend ist – mit Ausnahme von spezifischen, durch Abkommen geregelten Fällen. In der Praxis könne demnach bisher an einem Tag pro Woche Telearbeit geleistet werden. Im August 2022 habe Luxemburg allerdings Anfragen für Verhandlungen an Belgien, Deutschland und Frankreich verschickt, um über das Anheben dieses Wertes auf 41 Prozent und durchschnittlich zwei Tage Homeoffice pro Woche zu sprechen. Auch Diskussionen mit den Niederlanden seien angedacht. Dass ebensolche Verhandlungen entscheidend für eine Ausweitung der Heimarbeit sind, war auch die zentrale Schlussfolgerung der kürzlichen Diskussion zur Petition im Parlament. Wie es von der Abgeordnetenkammer heißt, wird sich nun die Kommission „Telearbeit“ weiter mit dem Thema beschäftigen. Die Arbeiten dieses Ausschusses sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden – mit einer öffentlichen Debatte im Anschluss. 

Was für Menschen aus Belgien gilt

Mit 50.960 im dritten Quartal des vergangenen Jahres gezählten Pendlerinnen und Pendlern aus Belgien machen sie laut aktuellen Zahlen des Statec den kleinsten Anteil der mehr als 221.000 „Frontaliers“ in Luxemburg aus. Durch ein Abkommen zwischen Belgien und dem Großherzogtum können sie seit dem 1. Januar 2023 an insgesamt 34 Tagen im Jahr (zuvor waren es maximal 24 Arbeitstage außerhalb von Luxemburg) von zu Hause aus arbeiten – ohne in der Heimat Steuern zahlen zu müssen. Dass bei einer Überschreitung dieses Stellenwertes Steuerzahlungen im Wohnsitzland fällig werden, hatte die Kommission für belgische Grenzgängerinnen und Grenzgänger innerhalb des LCGB („CSC“) erst Anfang der Woche bedauert. Zudem kritisierte die Kommission die festgelegte Untergrenze von 25 Prozent in Bezug auf die Sozialversicherung. 

Pendlerinnen und Pendler aus Deutschland

Aus Deutschland kamen im dritten Quartal von 2022 insgesamt 51.645 Menschen für die Arbeit nach Luxemburg. Aktuell können sie 19 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten, ohne dass dies einen Einfluss auf die Einkommensbesteuerung hat. Dieser Schwellenwert fällt also deutlich niedriger aus als jener von Arbeitskräften aus Belgien oder Frankreich – was immer wieder Forderungen nach einer Ausweitung der steuerfreien Heimarbeit laut werden lässt. Vor allem aus den an Luxemburg angrenzenden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. So gab die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehling in einem Interview im Dezember mit dem Tageblatt an, in puncto Pendeln „auf klügere Aussichten, als täglich zwei Stunden im Stau zu stehen“ zu hoffen und das Doppelbesteuerungsabkommen ernsthaft angehen zu wollen. Aber auch im Großherzogtum forderte kürzlich die Bankengewerkschaft „Aleba“ die gleiche Anzahl an steuerfreiem Homeoffice für die deutschen Grenzgängerinnen und Grenzgänger. 

„Télétravail“ in Frankreich

Insgesamt 119.201 Menschen aus Frankreich arbeiteten laut Statec im dritten Quartal des vergangenen Jahres im Großherzogtum – und machen damit den größten Anteil der „Frontaliers“ aus. In einem Zusatzabkommen wurde im vergangenen November festgehalten, dass die Anzahl an Tagen im Homeoffice für sie erhöht werden soll: von 29 auf 34. Seit dem 1. Januar 2023 können sie so 34 Tage außerhalb von Luxemburg arbeiten, ohne in Frankreich steuerpflichtig zu sein. In einer Pressemitteilung zur Unterzeichnung des Abkommens Anfang November 2022 hieß es, dass bis Ende 2024 eine dauerhafte Lösung gefunden werden sollte.