/ Alleinerziehende in Luxemburg wollen in Steuerklasse zwei – und raus aus der Armut
Elf Prozent der Luxemburger Haushalte setzen sich aus Alleinerziehenden und ihren Kindern zusammen. 45 Prozent dieser Haushalte haben laut dem „Collectif monoparental“ ein Einkommen, das sie unter die nationale Armutsgrenze zwingt.
Um dieser Situation entgegenzuwirken, verlangt das Kollektiv nun steuerliche Maßnahmen und verweist darauf, dass die Steuerreform von 2017 insbesondere Ehepartnern mit Kindern zugutekam, während die Alleinerziehenden kaum von der Reform profitieren konnten.
Die Unterschiede in der Besteuerung würden sich exponentiell zum Nachteil der alleinstehenden Elternteile auswirken. Bei gleichem Einkommen habe die Besteuerung von verheirateten (oder in einer anerkannten Lebensgemeinschaft funktionierenden) Paaren (selbst solchen ohne Kinder) im Verhältnis zu Alleinerziehenden überdurchschnittlich abgenommen; die Unterschiede wachsen demnach.
Somit habe der Staat die „monoparentaux“ immer noch nicht als echte Familien anerkannt, für die Betroffenen selbstredend ein Unding.
Starke steuerliche Unterschiede
Wie das Kollektiv erläutert, könnten die Unterschiede in der Besteuerung sich auf mehr als 10.000 Euro pro Jahr belaufen und die Abschreibungsmöglichkeiten seien um bis zu 8.240 Euro niedriger als jene verheirateter Paare, darunter allein schon das extra-professionelle „Abattement“ von 4.500 Euro, das ohne weitere Einkommensklausel Lebenspartnern mit eigenem Einkommen zugestanden wird.
Hinzu komme, dass der „Crédit d’impôt monoparental“ (CIM) von 70 Prozent der betroffenen Haushalte nicht genutzt werden kann, da ihr Einkommen zu hoch über dem Mindestlohn liegt oder ihre bezogenen Alimente mehr als 184 Euro/Monat betragen.
Während ein Paar in Steuerklasse 2 zweimal vom „Crédit d’impôt salarié“ (CIS) profitiert, können Alleinerziehende dies nur einmal tun.
Nach den Unterredungen, die das „Collectif monoparental“ während des Vorwahlmonats mit den Parteien hatte, ruft die Organisation den potenziellen Koalitionären nun die Versprechen in Sachen Steuergerechtigkeit in Erinnerung.
Angesichts der Dringlichkeit der Situation verlangt das Kollektiv und dies rückwirkend zum 1. Januar 2018 u.a. die Reklassierung der Alleinerziehenden (aktuelle Steuerklasse 1A) in die Steuerklasse 2, dies unter Beibehaltung des CIM und die Vervierfachung dieses „Crédit d’impôt monoparental“. Alle Bedingungen, um von diesem Steuerkredit profitieren zu können, sollen außerdem abgeschafft werden.
Weiter soll die Anzahl der Kinder eines Haushaltes für die Festlegung der maximalen Abschreibungsmöglichkeit berücksichtigt werden und der „Crédit d’impôt salarié“ (CIS) sowie die Einkommensobergrenzen verdoppelt werden. Überhaupt verlangt das Kollektiv weiter, dass Alleinerziehende bei allen familienpolitischen, sozialen und steuerlichen Entscheidungen von der nächsten Regierung berücksichtigt werden sollen.
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Dann sollen och Wittfra’en an Witmaenner hir Stei’erklass behaalen bis zum Liewensenn !!!!
War d’LSAP dann net mat der CSV an der Regierung, wei den Här JUNCKER dei Steierreform gemaach huet ?
Wei lang war d’LSAP duerno derbäi ouni dat Gringst ze maachen ???
Nicht verzagen,Bettel fragen,er kennt sich in Sachen Familie aus!
Ech erzéien, zesummen mat menger Fra, och nach meng 2 bestuete Kanner, dacks souguer och hire Partner resp. hir Partnerin mat……Ganz dacks hëlleft dat hinnen z.B. iergendeen Iertum nët ze begoen an sou am Sënn vu Famill-a Gesellschafts-Zesummenhalt friddlech a produktiv Steierzueler ze sin an ze bleiwen.
Dat muss belount gin: mir wëllen an d’Steierklass „–bestued + 4 Kanner–“ erakommen.
Ich habe vollstes Verständnis dafür, das die Einkommenssteuern einfach zu hoch sind, aber sie sind FÜR ALLE zu hoch. Und es hat keinen Sinn, das sich die einen auf Kosten der anderen beschweren: wir müssen ein einfacheres und gerechteres System mit niedrigeren Steuersätzen und weniger Steuerschlupflöchern FÜR ALLE schaffen!