Die Corona-Krise bringt das öffentliche Leben in Luxemburg fast komplett zum Erliegen. Viele Behörden arbeiten nur noch mit einem Bruchteil ihres Personals, was sich mitunter auf administrative Abläufe auswirkt. Auch die Gemeinden können derzeit nur das Allernötigste erledigen. Neue Personalausweise können beispielsweise derzeit nicht erneuert werden. Die Regierung hat deshalb Ende März bekannt gegeben, dass alle nach dem 1. März abgelaufenen Personalausweise bis zum Ende des Ausnahmezustands in Luxemburg gültig bleiben, darunter auch die Ausweise der Personen, die während der Corona-Krise in eine andere Gemeinde gezogen sind.
Die Regierung teilte nun am Dienstagmorgen mit, dass dieser Zeitrahmen auf drei Monate nach Ende des Ausnahmezustands verlängert wurde. Hiermit wolle man den Bürgern ermöglichen, alle notwendigen administrativen Schritte zum Erhalt ihres neuen Personalausweises in einem angemessenen Zeitraum zu erledigen. Zeitgleich soll diese Entscheidung die Gemeinden nach der Krise entlasten, die sonst auf einen Schlag eine große Menge an Anfragen gleichzeitig bearbeiten müssten. Nichtsdestotrotz rät die Regierung den Personen, die sofort nach der Krise wieder reisen müssen, dazu, die Anfrage für eine Erneuerung ihres Personalausweises gleich bei Ende des Ausnahmezustands einzureichen. Ob eine Übergangsbescheinigung nämlich von ausländischen Behörden akzeptiert werde, sei fraglich.
Die Anfrage für eine Erneuerung eines Personalausweises kann per Guichet.lu, beim „Centre des technologies de l’information de l’Etat“ (Termin per E-Mail: eid.helpdesk@ctie.etat.lu oder per Telefon: 247-82000) oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Nach Brexitland mit grösster Sicherheit nicht. Die machen für gewöhnlich schon dicke Backen, wenn Pass oder ID weniger als 3 Monate Restgültigkeit haben.