Ab jetzt dürfen Radler in Luxemburg nebeneinander fahren – und noch mehr

Ab jetzt dürfen Radler in Luxemburg nebeneinander fahren – und noch mehr
Foto: Didier Sylvestre

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Im Luxemburger„Code de la route“ (Download als PDF) sind viele Neuerungen enthalten, die seit dem 1.Mai gelten. Viele davon dienen dem Schutz der verletzlichsten Verkehrsteilnehmer: Fußgänger und Radfahrer.

Die wohl wichtigste Änderung ist die Verpflichtung für Autofahrer, 1,50 Meter Abstand von Fahrradfahrern beim Überholvorgang zu halten. Autofahrer müssen bei zweispurigen Straßen die Gegenspur nutzen, um Fahrradfahrer zu überholen.

Die zweite wichtige Änderung ist die, dass es nun erlaubt ist, zu zweit nebeneinander mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren.

Die dritte ist eine Kann-Maßnahme: Bisher durften Kinder bis zum Alter von zehn Jahren in Begleitung Erwachsener auf dem Bürgersteig fahren. Jetzt dürfen sie das, wenn sie wollen und die Verkehrssituation es erfordert, bis zum Alter von zwölf.

An Straßenkreuzungen, vornehmlich T-Kreuzungen, wird es ein durchgezogenes Trottoir geben, das dem Autofahrer signalisiert: Aufpassen, hier kommen Fahrradfahrer und Fußgänger entlang.

An Kreuzungen, die sich dafür eignen, wurden Blinklichter mit Richtungshinweisen an den Ampeln installiert. Sie signalisieren dem Fahrradfahrer: Du darfst weiterfahren, Autos müssen stehen bleiben.

Bei Sackgassen wird es eine Ergänzung geben, die Fußgängern und Fahrradfahrern anzeigt: Für Autos ist hier Ende. Fußgänger und Radler dürfen jedoch weiter. Das soll Abkürzungen für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer eröffnen.

Seit gestern entfällt die Verpflichtung für Fahrradfahrer, das zehnmal drei Zentimeter große gelbe Signal zwischen den Speichen der Räder zu montieren, um besser gesehen zu werden. Bis dahin gab es ein Knöllchen, wenn es nicht angebracht war.

Eckig oder rund? Ganz klar eckig. So sehen die Schilder aus, die Strecken ausweisen, die für Fahrradfahrer geeignet sind. Sie sagen auch: Du kannst die Strecken nutzen, musst aber nicht. Runde Schilder sind dagegen verpflichtend.

Riwers Jean
3. Mai 2018 - 8.55

Insgesamt begrüsse ich die Anstrengungen die für Fahrradfahrer unternommenen Infrastrukturverbesserungen. Der Bau von Radfahrerwegen war und ist eine fantastische Initiative, die , hoffentlich noch weiter entwickelt wird. Die 2 neuen Hauptänderungen entbehren sich dem gesunden Menschenverstand. 1. Dass ab jetzt 2 Radfahrer nebeneinander fahren dürfen erhöht die Unfallgefahr ganz erheblich. Nein, nein, für Raser gibt es so oder so keine Rechtfertigung. Viel mehr und weitaus riskanter für normal vernünftige Autofahrer und Radfahrer sind die unzähligen unübersichtliche Kurven, die selbst ein brutales Abbremsen bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit ein Ausweichmanöver unabdingbar machen um den Radfahrer nicht von hinten anzufahren. Bei 2 neben einander wird diese Gefahr ganz erheblich gesteigert anstatt verringert. Ein weiter Punkt ist, dass diese neue Bestimmung wohl kaum auf der ersten Seite von Bild, ,Le Monde oder der FAZ erscheint. Sie ist ihnen unbekannt ! 2. Die 1,5 m Abstand, sind im Zusammenhang mit der neuen Regelung so unrealistisch wie schlichtweg stupide. Erstens kann sie polizeilich unmöglich kontroliert werden , es sei denn dass zufälligerweise grad just in dem Moment wo ein Autofahrer von einem direkt hinter ihm fahrenden Polizeiwagen erwischt wird. Unsinn ! 3. Es ist und bleibt auch so, dass selbst bei absolut vernünftiger Fahrweise der Autofahrer der unausweisliche natürlicher Kraft- und Geschwindigkeitsunterschied zwischen einem Auto und einem Fahrrad nicht aus der Welt zu schaffen ist. 4. Und wenn man die Logik dieser Gesetzgebung bis zum absoluten Schluss gerecht werden will, dann muss die Geschwindigkeitsbegrenzung auf ca 50 km/h reduziert werden.

Peter Meier
3. Mai 2018 - 7.04

Ich war gestern mit dem Rad unterwegs in Luxemburg. Von den neuen Regeln keine Spur! Im Gegenteil! Ich habe den Eindruck, dass einige Autofahrer jetzt erst recht beweisen wollen, dass sie die Stärkeren sind, und dass die neue Abstandsregel sie nicht interessiert. Ich wurde besonders häufig in sehr geringem Abstand überholt, auch bei Gegenverkehr und durchgezogener Linie. Was nützt ein Gesetz ohne Kontrollen. Herr Bausch sollte sich mal um 17:00 in Contern aufs Rad setzen um nach Mondorf fahren!

rc
2. Mai 2018 - 23.52

Velofuerer niwdeneen wei bloed geet et dann? Dass der nach mei iwert de koup gefuer gin? ech mengen de Bausch huet tapis hertz gefemmt

Charles Feltgen
2. Mai 2018 - 23.05

Wann zwee Velofuerer niewteneen fueren brauchen si méi Platz wéi een Auto. Abstand 1,5 Meter: also 4 Meter Raum vir d'Veloën. Nach derbäi 2,5 Meter fir den Auto deen iwerhëllt. Fazit: Wann zwee Velofuerer niewteneen fueren muss d'Stross mindestens 6,5 Meter breet sin, soss däerf keen Auto méi iwerhuelen. Ech kennen vill Strossen am Eisléck wou et elo Problemer gin.

Ben P.
2. Mai 2018 - 14.11

Ich möchte nicht mit der Schuld leben, einem Radfahrer oder Fussgänger das Leben genommen oder ihn zum Krüppel gemacht zu haben. Deshalb ist mein Fahrstil defensiv. Aber ich muss sie sehen können! Das sollten sowohl die Radler wie auch auch die Fussgänger beachten. Ein PKW hat nun mal tote Winkel und in der Dämmerung oder bei tief stehender Sonne ist die Sicht eben nicht optimal.

ronald
2. Mai 2018 - 13.33

Wann ech déi Photo vum Artikel kucken fueren do 2 Velosfuehrer niewenteneen duerch déi Staadter Fussgängerzone !? As dat dann och elo legal oder egal ?

MarcL
2. Mai 2018 - 13.04

Ech menge beim 3x10cm grousse giele "Signal" handelt et sech ëm den Autocollant hannen um Schutzblech. D'Reflekteren an de Speechelen mussen ëmmer nach sinn, wat och Sënn ergëtt, vu dass déi hënnescht Lut och schons reflektéiert brauch déi giel Sträif net (méi) ze sinn. Déi 2 Veloën op der Foto sinn do e schlecht Beispill.

de jeff
2. Mai 2018 - 11.21

et gin awer leit an den Ministèren,dei gudd Zeit hun,fir sech dat do afalen ze loosen.Ech huelen zwar grondsätzlech vill Rücksicht op velofuerer an Foussgänger (sin ech jo selwer och :-) ),mais geschwenn geseit een vu Schelder d'Stross net mei!An zu wivill dierfen d'Velofuerer elo niwendeneen fueren? Zu 5 an nach mei?Ech hun et oft erliweft dass schon virum 01. Mee Velosfuerer,zumols dei "gestilten" Coureuren,zu mei niewendeneen gefuer sin an d'Strooss blockeiert hun.Wann een hinnen eng Bemierkung gemat huet,sin se frech an agressiv gin.Elo huet dat sech jo erleedegt.