526.500 Umschläge und 45 Beamte: So laufen die Vorbereitungen für die Sozialwahlen

526.500 Umschläge und 45 Beamte: So laufen die Vorbereitungen für die Sozialwahlen

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Am 12. März finden die Wahlen zur Besetzung der Arbeiterkammer statt; wobei das Datum den Start der Auszählung definiert. Bereits seit Wochen laufen die Vorbereitungsarbeiten im zentralen Wahlbüro im Arbeitsministerium. Der verantwortliche Beamte der Wahl, Jos Faber, erklärte uns den Aufwand.

Bereits seit Wochen laufen die Vorbereitungen. Manuell werden Tausende, Zehntausende, Hunderttausende, rund 526.500 Umschläge und ebenso viele Zettel von 45 Beamten aus verschiedenen Ministerien und Verwaltungen manuell verpackt und zur Versendung ins In- und Ausland vorbereitet. Das Team macht dies im Anschluss an ihre normale Arbeitszeit, muss auch an Samstagen ran, um den Aufwand zu bewältigen.

Jos Faber, jener Beamte, dessen Name auf allen Rücksendeumschlägen steht – der also in den kommenden Wochen die meisten Briefe im Großherzogtum erhalten wird –, erklärt, dass die Arbeit manuell erledigt werden muss, da keine passenden Maschinen zur automatischen Einfügung der Wahlzettel und der erklärenden Begleitbriefe sowie der zwei weiteren Umschläge (einer zum Einfügen des Stimmzettels und ein weiterer zur kostenlosen Rücksendung) zur Verfügung stehen. Auch die Auszählung wird händisch erfolgen.

50.000 mehr Wähler als noch vor fünf Jahren

Zwar hatte das Ministerium in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts einen speziellen Scanner angeschafft, der die Auszählung übernahm: Bei der folgenden Wahl war es allerdings bereits schwierig, einen Computer zu finden, auf dem entsprechende Software noch lief. Die Kosten für neues EDV-Material wären einfach weitaus höher als die Entschädigungen für die Beamten, argumentiert Jos Faber, der mit manchen Problemen zu kämpfen hat.

Diesmal nehmen rund 50.000 Mitarbeiter von Luxemburger Betrieben und Rentner mehr teil als noch vor fünf Jahren, was von der Dynamik des nationalen Arbeitsmarktes zeugt; und nicht immer sind die richtigen Adressen, trotz enger Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen aufzutreiben. Da es sich um eine reine Briefwahl (ohne Wahlpflicht) handelt und die Entscheidung für diese oder jene Liste von den Wählern zu Hause getroffen wird, und die Zettel auch dort ausgefüllt werden, ehe sie kostenlos zurückgesandt werden, reden sich viele, die sich beim Ausfüllen der Zettel geirrt haben und einen neuen möchten, damit heraus, dass der Hund das Original gefressen habe. „Sozialwale sinn de grousse Moment vun den Hënn“, resümiert Faber diese Vorgehensweise augenzwinkernd. Dabei erhält jeder, der dies möchte, einen neuen Stimmzettel auf einfache Nachfrage beim Ministerium.

Die Wahlzettel der Stahlindustrie (Gruppe 1) sowie anderer kleinerer Gruppen sind bereits verteilt; die restlichen folgen bis Mitte Februar. Die Rücksendung muss bis zum 11.März 18 Uhr erfolgen (Poststempel gilt). Die definitiven Resultate werden dann einige Wochen auf sich warten lassen. Weitere Infos zur Wahl unter csl.lu oder elsoc.lu.

Delegationswahlen: Digitale Übermittlung

Ein wichtiger Aspekt der Sozialwahlen sind die Delegationswahlen in den Betrieben. Ab einer Personalstärke von 15 Mitarbeitern müssen solche internen Wahlen organisiert werden, bei Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern sind sie fakultativ und die absolute Ausnahme. Wie Arbeitsminister Dan Kersch und der Direktor der Arbeitsinspektion ITM, Marco Boly, am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz erläuterten, werden bei diesen Delegationswahlen vom 12. März einige administrative Schritte, darunter die Übermittlung der Resultate aus den 3.806 teilnehmenden Unternehmen, digital über die Plattform MyGuichet.lu geschehen.

Diese Neuerungen betreffen vor allem die Betriebe, die unter der Aufsicht der ITM die Wahl ausrichten müssen. Die rund 320.000 Wähler, die ihre Betriebsdelegationen bestimmen, werden hiervon nichts merken.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die digitale Vorgehensweise wird es der ITM nicht nur erlauben, bereits am 13. März Ergebnisse und Statistiken der Betriebswahlen zu veröffentlichen, sondern auch, schnell Verstöße gegen das Gesetz festzustellen.

Sollten also Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern kein Wahlbüro einrichten und keine innerbetriebliche Wahl organisieren, merkt die ITM dies sofort; es droht diesen Firmen eine strafrechtliche Verfolgung. Arbeitsminister Dan Kersch betonte denn auch, im Gegensatz zu früheren Wahlen werde das Ministerium diesmal Anzeigen gegen solche Betriebe erstatten.
Unternehmen, die sich also nicht an das Gesetz halten, riskieren diesmal recht unangenehme Strafen.

Hilfestellung gibt es u.a. über ein „Help Center“ (Tel.: 247-76100) oder während einer Informationsveranstaltung in den Räumen der ITM, entweder am 6. oder am 12. Februar ab 18.00 Uhr. Der letzte Termin zum Einreichen von Listen ist übrigens der 28. Februar.

Die neun Gruppen
Gruppe 1: Stahlindustrie, 5 Sitze (3.929 Wähler)
Gruppe 2: Andere Industriebetriebe, 8 Sitze (30.191 Wähler)
Gruppe 3: Bausektor, 6 Sitze (45.437 Wähler)
Gruppe 4: Finanzsektor, 8 Sitze (47.041 Wähler)
Gruppe 5: Dienstleistungssektor und weiter nicht spezifisch genannte Betriebe, 14 Sitze (209.514 Wähler)
Gruppe 6: Öffentliche Verwaltungen, öffentliche Kommunikationsbetriebe, öffentliche Wasser- und Energieversorgung …, 4 Sitze (17.768 Wähler)
Gruppe 7: Gesundheit und Soziales, 6 Sitze (39.665 Wähler)
Gruppe 8: Aktive und Rentner der CFL: 3 Sitze (5.862 Wähler)
Gruppe 9: Rentner (127.069 Wähler)

Aender
29. Januar 2019 - 10.27

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