Prozess16 Jahre Haft wegen Brandstiftung in der Origer-Straße im hauptstädtischen Bahnhofsviertel

Prozess / 16 Jahre Haft wegen Brandstiftung in der Origer-Straße im hauptstädtischen Bahnhofsviertel
Brandstiftung ist ein schweres Vergehen. Ein Urteil des Bezirksgerichtes Luxemburg führt das erneut vor Augen.

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In der Nacht zum 28. Juli 2015 bricht in einem Haus im hauptstädtischen Bahnhofsviertel ein Großfeuer aus. Die Ermittler sprechen von Brandstiftung. B., der in dem Haus seine Geschäftslokale hat, wird angeklagt, das Feuer absichtlich gelegt zu haben. Er streitet alles ab, sieht sich als Opfer einer Intrige. Glauben tun die Richter in erster Instanz ihm das nicht und verurteilen ihn zu 16 Jahren Haft, ein Teil auf Bewährung.

Ein Urteil des Bezirksgerichtes macht klar: Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Verbrechen. Zu 16 Jahren Haft, zehn davon auf Bewährung, ist Geschäftsmann B. am Donnerstag verurteilt worden. Er soll das Haus, in dem sich sein Geschäft, eine Wohnung und Ateliers befanden, in Brand gesetzt haben. Die Anklage hatte 15 Jahre gefordert, sich einer Teilbewährung aber nicht verschlossen, da B. keine Vorstrafen habe. Die Verteidigung hatte auf Freispruch gepocht, da ihrem Mandanten keine eindeutige Schuld zugesprochen werden könne und auch die Indizienlage nicht zweifelsfrei gegen den Angeklagten spreche.

Die Ereignisse gehen auf das Jahr 2015 zurück. In der Nacht zum 28. Juli müssen die Feuerwehren stundenlang gegen ein Feuer in der Jean-Origer-Straße im hauptstädtischen Bahnhofsviertel ankämpfen, das auf Nebengebäude überzugreifen droht.

Dunkle Mächte

Für die Ermittler ist schnell klar, dass es sich um Brandstiftung handelt. Größere Mengen an leicht entflammbarer Flüssigkeit, die vor Ort gefunden werden, lassen kaum Zweifel daran. Weniger klar dagegen ist die Frage nach dem Schuldigen. B. verbringt die Nacht des 28. Juli im Haus in der Origer-Straße. Irgendwann sei er wach geworden, habe das Feuer bemerkt und sei aufs Dach des Hauses geflüchtet, sagt er. Dort wird er wenig später von der Feuerwehr entdeckt und gerettet. Er trägt nur leichte Verletzungen davon.

Im Laufe der Ermittlungen wird B. recht schnell vom Zeugen zum Hauptverdächtigen. Er verstrickt sich in widersprüchliche Aussagen und ändert mehrmals seine Schilderungen der Tatnacht. Er bringt internationale Verstrickungen und dunkle Mächte mit ins Spiel, spricht von Drohungen ihm gegenüber. Dass bei ihm Feuer gelegt wurde, sei nur die Konsequenz von alldem, gibt B. zu verstehen.

Für die Ermittler ergibt das Ganze wenig Sinn. Je länger die Untersuchung dauert, umso mehr Zweifel tauchen auf. Zum Beispiel daran, ob B. wirklich geschlafen habe, während das Feuer gelegt wurde. Wäre dem so gewesen, hätte er mit großer Wahrscheinlichkeit nicht flüchten können. Rauch sei schnell tödlich, heißt es von den Ermittlern, die eher davon ausgehen, dass B. alles inszeniert hat. Genauso soll er einen Einbruch über die Haupteingangstür vorgetäuscht haben, um falsche Spuren zu legen.

Kein eindeutiges Motiv

Ein eindeutiges Motiv konnte sich während des Prozesses nicht herausschälen. Am wahrscheinlichsten scheint, dass B. versucht haben soll, durch die Brandstiftung Geld von den Versicherungen zu bekommen. Dass er aber überhaupt nicht vollumfänglich versichert war, also auch wenig Aussicht auf den von ihm vielleicht erhofften Schadensersatz hatte, dies aber erst später erfahren hat, scheint wie eine Ironie des Schicksals.

„Ich bin es nicht gewesen, alles, was man mir vorwirft, ist falsch“, sagt B. zu Beginn des Prozesses. Bei dieser Aussage bleibt er bis zum Schluss.

Die Richter in erster Instanz haben ihm das offensichtlich nicht geglaubt und B. zur Zahlung von Schadensersatzforderungen und einer Haftstrafe verurteilt, die über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgeht. Jene dürfte also kaum Berufung einlegen. Sollte sie es trotzdem, dann bleiben ihr dazu, wie selbstverständlich auch B., 40 Tage Zeit.