15 Monate Haft für Unfallfahrt mit fünf Verletzten und einem Toten

15 Monate Haft für Unfallfahrt mit fünf Verletzten und einem Toten
Symbolfoto: Pixabay

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Sechs junge Menschen sind Ende Juli 2017 bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, einer verstarb kurz darauf in der Klinik. Der Fahrer des überbesetzten Kleinwagens ist jetzt dafür zu 15 Monaten Haft, einer Geldbuße und Führerscheinentzug verurteilt worden.

Der Fahrer, der sich in Diekirch vor Gericht verantworten musste, wurde bei dem Unfall auf dem CR106c zwischen Reichlingen und Niederpallen selbst schwer verletzt und musste von den Rettungskräften aus dem Wrack befreit werden – ebenso wie weitere fünf Menschen im Alter zwischen 17 und 22 Jahren. Einer von ihnen starb am Tag nach dem Unfall.

Jetzt ist Eric M. wegen fahrlässiger Tötung („unfreiwilliger Totschlag“ im Code Penal) verurteilt worden – zu 15 Monaten Gefängnis. Dazu kommen eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und ein 36-monatiger Führerscheinentzug. Außerdem trägt er die Gerichtskosten.

„Aufgefordert, langsamer zu fahren“

Im Prozess hatte ein erster Mitfahrer ausgesagt, dass die Gruppe vor der Fahrt Alkohol und Cannabis konsumiert hatte – und dass Eric M. sehr schnell gefahren sei: Nach einer Kurve habe der Beifahrer noch gefordert, langsamer zu machen. „Wells du eis all embrengen”, habe er gesagt. Tatsächlich habe Eric M. den Fuß vom Gas genommen, doch nach der nächsten Kurve sei das Fahrzeug langsam nach links an den Straßengraben geraten.

Der Beifahrer trat als zweiter Zeuge auf – und bestätigte die hohe Geschwindigkeit kurz vor dem Unfall. Seinen Ausführungen zufolge hat der Fahrer aber nicht auf die mäßigende Aufforderung reagiert, sondern nur gelacht und zu keinem Moment die Fahrt verlangsamt.

Im Laufe des Prozesses wurde deutlich, wie viel Schaden dieser Unfall bei den Insassen und deren Familien angerichtet hat: Das Leben der Betroffenen wurde komplett auf den Kopf gestellt.

Fahrer will sich nicht erinnern können

Eric M. selbst erklärte, er könne sich an die Geschehnisse des Abends kaum erinnern – bestätigt allerdings, am Nachmittag Alkohol und Cannabis konsumiert zu haben. „Wir wollten uns lediglich amüsieren.”

Die Anwältin von Eric M. hatte zu bedenken gegeben, dass die gehörten Zeugenaussagen sehr verschieden seien – und die Aussagen über die gefahrene Geschwindigkeit sehr subjektiv. Ihr Mandant wisse sehr wohl, was er in jener Nacht angerichtet hat und dass er dies sein ganzes Leben lang mit sich herumtragen werde.

Auch sei allen Insassen bewusst gewesen, dass sie Alkohol und andere Drogen konsumiert hatten. Außerdem hätten alle mitbekommen, dass sechs Menschen im Auto saßen – zwei davon nicht angeschnallt.

Der Anwalt der einzigen Insassin hatte erklärt, dass seine Mandantin zu keinem Moment wusste, dass der Fahrer Drogen konsumiert hatte. Außerdem hätten zunächst nur fünf Leute im Auto gesessen.

Eine Anwältin der betroffenen Versicherungsgesellschaft erwähnte, dass die Insassen, die auf der Rückbank Platz genommen hatten, laut großherzoglichem Beschluss nur proportional (3/4) entschädigt würden: Sie hätten wissentlich zu viert den nur für drei Personen gedachten Platz genutzt.

Der Staatsanwalt hatte 24 Monate Haft gefordert, außerdem 36 Monate Führerscheinentzug und eine angemessene Geldstrafe.

Schuld wird nicht aufgeteilt

Jetzt haben die Richter der Diekircher Strafkammer nun das Urteil gesprochen: Eric M. muss 15 Monate in Haft (mit Strafaufschub), dazu kommen eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und ein 36-monatiger Führerscheinentzug. Außerdem trägt er die Gerichtskosten.

Da das Gericht dem Antrag der Verteidigung auf Aufteilung der Verantwortung auf alle Wageninsassen nicht nachkam, wurde Eric M. auch in Sachen Zivilklagen verurteilt. So muss er den ehemaligen Mitfahrern insgesamt 93.000 Euro an Schadensersatz bezahlen sowie 2.500 Euro an Kosten für die fünf Zivilklagen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Eine Antrag auf Berufung kann innerhalb von 40 Tagen eingereicht werden.