„Chef vun de Pecherten“ rechtskräftig verurteilt: Kassationshof in Luxemburg bestätigt Haftstrafe auf Bewährung

„Chef vun de Pecherten“ rechtskräftig verurteilt: Kassationshof in Luxemburg bestätigt Haftstrafe auf Bewährung

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An und für sich kommt es äußerst selten vor, dass sich vereidigte Beamte auf der Anklagebank befinden. Eine unrühmliche Ausnahme bilden da aber Léon A., Leiter des Dienstes der „Agents municipaux“ der Gemeinde Luxemburg, Chef der „Pecherten“ also, und Steve K., sein Sekretär, die am Donnerstag wegen Falschaussagen und falscher Zeugenbescheinigungen schuldig gesprochen wurden.

Jeweils ein Jahr Haft, zur Bewährung ausgesetzt, und eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro: Dieses Urteil gegen zwei Männer ist jetzt rechtskräftig, nachdem der Kassationshof den Antrag der beiden Angeklagten abgelehnt hat.

In erster Instanz waren beide noch freigesprochen worden. Doch die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Februar letzten Jahres Berufung gegen den Freispruch eingelegt.

Die Fakten waren eindeutig

Am 24. April 2013 war „Pechert“ Jean W., der als Nebenkläger im Prozess auftrat, in Bonneweg unterwegs. Weil er unter Bauchschmerzen litt, holte er sich ein Medikament aus der Apotheke, die aber nicht auf seinem Dienstweg lag. Eigentlich hätte W. dies melden müssen, weil er beim Gang zur Apotheke seinen „Arbeitsposten“ verließ. Zudem wollte er noch zum Geldautomaten, der nicht auf dem Weg lag. W. begab sich aber nicht dorthin.

An dem besagten Tag war zufälligerweise auch sein Vorgesetzter in Bonneweg unterwegs und stellte fest, dass der Beamte W. nicht mehr auf dem vorgeschriebenen Rundgang war. Ein paar Tage später erstellten die Chefs ein Gutachten, das besagte, dass W. nicht nur seinen Rundgang verlassen, sondern sich während der Arbeitszeit auch zu einem Geldautomaten begeben hatte. Ein Disziplinarverfahren wurde daraufhin eingeleitet.

Allerdings erklärte W., dass sowohl sein Chef als auch der Sekretär Dokumente gefälscht und falsche Aussagen gegen ihn gemacht hätten. So kam es zum Prozess in dem sogenannten Fall ʺChef vun de Pechertenʺ. ʺGegen die beiden Verurteilten leitet die Stadt Luxemburg nun ein Disziplinarverfahren einʺ, so Me Jean-Jacques Schonckert, Rechtsanwalt von „Pechert“ Jean W.

Michel Oth
14. Februar 2019 - 18.19

Zemolls wann et Korrupten Fonktionären sinn,dass net fir éischt bei deenen an Polefesch hëllt déi nach an Schutz

Jang
14. Februar 2019 - 17.58

Ennert den groussen Teppech. Faerdeg.

Vinz
14. Februar 2019 - 16.50

Das ist wieder wirklich typisch luxemburgisch: anstatt Dialog oder einfache mündliche Ermahnung werden Gutachten erstellt und Disziplinarverfahren verhängt. Diese Sache hätte ganz einfach gelöst werden können durch Dialog und die Sache wäre geklärt aber weil Mut nicht unbedingt eine luxemburgische Eigenschaft ist verlässt man sich auf externe Gutachten und Disziplinarverfahren wo andere sich die Hände schmutzig machen können. Jeder macht dann nur seine Pflicht und schuld sind immer nur die anderen wie damals bei den Nazis. Jeder der beim Luxemburger Staat arbeitet weiss wie peinlich diese Disziplinarverfahren sind. Sie sind nicht nur ungerecht aber auch demütigend und sie sind auch nicht objektiv.

pierre Wollscheid
14. Februar 2019 - 15.36

Wirwatt wuell Vivill Leichen leien do am Keller

anne
14. Februar 2019 - 13.28

Ma dann as elo zehoffen ,dass Madame Polfer elo réageiert .Et kann net sin dass esou Sachen gedeckt gin.