Stimmen die Maßnahmen des Corona-Wiederaufbaufonds mit nationalem und europäischem Recht überein? Wie soll im Falle des Nichterreichens von Zielen reagiert werden? Laut EU-Rechnungshof sind diese Fragen nicht geklärt. Dessen Vorsitzender attestiert der EU-Kommission gar eine „Lücke“ bei der Gewährleistung ordnungsgemäßer Mittelverwendung sowie einen „Mangel an Rechenschaftspflicht auf EU-Ebene“.