KoblenzFrau starb durch Sturz aus Achterbahn – keine Hinweise auf Straftat

Koblenz / Frau starb durch Sturz aus Achterbahn – keine Hinweise auf Straftat
Nach einem tödlichen Unfall auf der Achterbahn ist der Wild- und Freizeitpark in Klotten geschlossen Foto: Thomas Frey/dpa

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Vier Tage nach dem Tod einer 57-Jährigen in dem Freizeitpark in Klotten an der Mosel ist klar: Die Frau starb durch den Sturz aus der Achterbahn. Während der Park drumherum wieder geöffnet hat, steht die Bahn noch still – das hat mit einer Entscheidung des Kreises zu tun.

Die im Freizeitpark in Klotten an der Mosel ums Leben gekommene Frau ist durch den Sturz aus der Achterbahn gestorben. Das habe die Obduktion ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Mittwoch mit. Der Anfangsverdacht einer Straftat habe sich bislang nicht ergeben.

Die Staatsanwaltschaft betonte, das laufende Todesermittlungsverfahren sei kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Es diene vielmehr als „Vorverfahren“ lediglich dazu, festzustellen, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Wann ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Vorfall vorliege, sei noch nicht absehbar.

Unterlagen zu der Achterbahn sind laut Staatsanwaltschaft sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Betreiber zur Verfügung gestellt worden. Sie würden zurzeit ausgewertet, darüber hinaus würden Zeugen vernommen.

Am vergangenen Samstag war das 57 Jahre alte Opfer aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt. Die Frau erlitt tödliche Verletzungen. Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg.

Betrieb der Achterbahn vorübergehend verboten

Der Park hat seit Dienstag wieder für Besucher geöffnet, die nach Angaben des Parks 2004 eröffnete, 532 Meter lange und 17,5 Meter hohe Achterbahn blieb aber zunächst stehen. Grund dafür ist, dass der Kreis Cochem-Zell den Betrieb der Bahn vorübergehend untersagt hat.

Zuerst müsse der TÜV die Sicherheit des Fahrgeschäfts prüfen, teilte der Kreis am Mittwoch mit. Bei der Achterbahn handle es sich um einen Sonderbau. Nach Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden gekommen seien, müssen solche Anlagen auf die Betriebs- und Standsicherheit geprüft werden. Erst wenn die Freigabe durch den TÜV erfolge, könne die Achterbahn wieder in Betrieb genommen werden.

Der Geschäftsführer des TÜV-Verbands, Joachim Bühler, hatte kürzlich gesagt, die Fahrgeschäfte in Deutschland seien grundsätzlich „auf einem sehr, sehr hohen Sicherheitsniveau“. Er verwies auch auf gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen und Wartungen. „Man muss keine Sorge haben, in unsicheren Fahrgeschäften unterwegs zu sein“, sagte er am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Zum Beispiel Bügel oder Anschnallgurte würden besonders geprüft.

Romain
11. August 2022 - 8.23

Egal wie gut die Technik ist, der Risiko, dummheit des Menschen, ist nicht zu berechnen