EU-Minister in LuxemburgKompromiss nach 17 Stunden Verhandlungen: Verbrenner-Aus(nahme) und reformierter Emissionshandel

EU-Minister in Luxemburg / Kompromiss nach 17 Stunden Verhandlungen: Verbrenner-Aus(nahme) und reformierter Emissionshandel
Die EU-Umweltminister haben das Ende von Autos mit Verbrennungsmotoren eingeläutet – aber eine Hintertür offengelassen Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

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Bis in die Nacht verhandelten die EU-Minister in Luxemburg. Am Ende steht ein Kompromiss, der das Ende von Autos mit Verbrennungsmotoren einläutet und den Handel mit klimaschädlichen Emissionen reformiert. Das Wichtigste im Überblick.

Auslaufdatum für Autos mit Verbrennungsmotor

Rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in der EU entstehen der Europäischen Umweltagentur zufolge im Straßenverkehr. Die CO2-Grenzwerte für Autos und Transporter sollen ab 2035 auf null sinken – was bedeutet, dass die Neuwagen beim Fahren kein CO2 ausstoßen dürften. Für herkömmlich betriebene neue Autos mit Verbrennungsmotor ist das dann das Aus. Schon zugelassene Fahrzeuge dürften weiter fahren.

Die Mitgliedstaaten lassen sich allerdings eine kleine Hintertür offen. Die EU-Kommission soll prüfen, ob es nicht doch vertretbar wäre, auch nach 2035 noch Autos mit Verbrenner zuzulassen, wenn sie mit klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen fahren. Für diese Ausnahme hatte sich vor allem die deutsche FDP eingesetzt; sie nennt es „Technologieoffenheit“. Offen ist aber, ob dies Wagen für den Individualverkehr einschließen würde. Das EU-Parlament ist bei den Forderungen deutlicher und will ein Verbrenner-Aus ohne Ausnahmen.


Ausweitung des Emissionshandels

Herzstück der EU-Klimapolitik ist der Emissionshandel, bei dem für den Ausstoß klimaschädlicher Gase gezahlt werden muss. Kostenlose Verschmutzungszertifikate für bestimmte Unternehmen sollen nach dem Willen der Länder schrittweise zwischen 2026 und 2035 abgeschafft werden. Zum Ende des Zeitraums soll die Verringerung schneller erfolgen. Das EU-Parlament hatte sich dafür ausgesprochen, diese Vergabe ab 2027 nach und nach auslaufen und schon ab 2032 ganz entfallen zu lassen, um Emissionen schneller zu verringern.

Das System soll zudem auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden. Dies wurde teils heftig diskutiert, weil befürchtet wird, dass Verbraucher dann noch mehr fürs Heizen und Fahren zahlen müssten. In Deutschland und anderen EU-Staaten gibt es für diese Bereiche bereits einen CO2-Preis. Die Zahlungspflicht für Klimagase galt bisher nur für die Industrie. Die EU-Parlamentarier sind dafür, dass zunächst nur bei gewerblichen Gebäuden und Verkehr bezahlt werden muss, wenn CO2 ausgestoßen wird.


Klimasozialfonds

Da für Verbraucher höhere Kosten während der Energiewende anfallen können – etwa höhere Heizkosten –, soll es einen Klimasozialfonds geben. Damit sollen betroffene Haushalte entlastet und langfristige Investitionen, zum Beispiel in effizientere Gebäude, finanziert werden. Auch hier könnte es jedoch Unstimmigkeiten mit dem Parlament geben. Der Fonds soll durch Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert werden. Nach Schätzungen des Parlaments könnten so bis zu 72 Milliarden Euro bis 2032 zusammenkommen.

Die EU-Länder haben sich jedoch für einen kleineren Fonds von rund 59 Milliarden Euro eingesetzt. Insbesondere Deutschland hatte dafür plädiert, den Fonds zu verkleinern. Ein zu kleiner Klimasozialfonds war am Ende auch für mehrere EU-Länder ein Grund, gegen das Paket zu stimmen. Für den Beschluss brauchte es aber keine Einstimmigkeit.


Schutz der Wälder und Böden

Wälder und Moore sind natürliche CO2-Speicher. Die Minister einigten sich auf Regeln, um diese zu schützen und zu vergrößern. Ziel ist es, so bis Ende des Jahrzehnts 310 Millionen Tonnen CO2 zu binden. Es gab auch eine Einigung zu Regeln gegen Entwaldung entlang von Lieferketten. Händler und Produzenten müssen überprüfen, ob Waren aus kurz zuvor abgeholzten Gebieten stammen.

Das soll für Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao und Soja gelten. Auch Waren, die daraus produziert werden, etwa Schokolade oder Möbel, sind betroffen. Mit dieser sogenannten Sorgfaltspflicht soll verhindert werden, dass die EU durch ihren Handel zur Waldschädigung oder -zerstörung beiträgt. Das Parlament muss sich zu letzterem Vorhaben noch festlegen.


Und wie geht es jetzt weiter?

Das Gesamtpaket geht nun noch in den sogenannten Trilog mit dem Europarlament und der Kommission. Dort könnte es erneut Änderungen geben.

Mit Spannung wird vor allem die Stellungnahme der Kommission zu synthetischen Kraftstoffen erwartet. Denn der Kompromiss ist nicht eindeutig; er könnte auch Pkw und Kleinlaster mit E-Fuel zulassen. Das Europaparlament lehnt diese Auslegung entschieden ab. Luxemburgs Umweltministerin Joëlle Welfring („déi gréng“) erhofft sich laut Pressemitteilung weitere Verschärfungen von den Trilog-Verhandlungen, insbesondere bei der Verordnung zum Schutz der Wälder und Böden.

Jempy
30. Juni 2022 - 10.29

@Romain C.- Null, déi produzéiere keen CO2. Et si nëmmen d'Autoen vun de Privatleit déi alles versauen.

Romain C.
30. Juni 2022 - 8.10

Wie viele CO2 Emissionen produziert der Fuhrpark der NATO und der Krieg in der Ukraine? ....