LuxemburgImmer noch viele Firmen in Kurzarbeit – auch Monate nach dem Corona-Stillstand

Luxemburg / Immer noch viele Firmen in Kurzarbeit – auch Monate nach dem Corona-Stillstand
Das Instrument Kurzarbeit hat sich in den letzten Jahren bewährt Foto: AFP/John MacDougall

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Die wohl wichtigste Unterstützungsmaßnahme für Unternehmen, die die luxemburgische Regierung im Laufe des Covid-Jahres-2020 eingeführt hatte, waren Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit. Doch auch wenn der pandemiebedingte Wirtschaftseinbruch mittlerweile zur Geschichte gehört, ist die Zahl der Firmen in Kurzarbeit trotzdem weiterhin überdurchschnittlich hoch.

Um zu verhindern, dass auf die gesundheitliche Krise, die zur Wirtschaftskrise wurde, eine soziale Krise folgt, wurden gleich zu Beginn des Corona-Stillstands, Mitte März 2020, Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit eingeführt. Die Kurzarbeit („chômage partiel“) sollte helfen, den Krisen-Schock abzufedern: Firmen konnten so ihre Beschäftigten mit ihrem Fachwissen kostengünstig halten – während gleichzeitig viele Arbeitnehmer davor bewahrt werden konnten, ihren Job zu verlieren.

Die Nachfrage nach dem Hilfsinstrument war gewaltig: In den Monaten März und April 2020 waren Anträge auf Kurzarbeit von jeweils mehr als 11.200 Unternehmen genehmigt worden. Mehr als 130.000 Menschen, berechnet in Vollzeitarbeitsplätzen, waren damals betroffen. Es war die Zeit des ersten Corona-Stillstands.

Die Kurzarbeit gilt für Arbeitgeber, die ihre Tätigkeit aus klar definierten Gründen teilweise oder ganz einstellen müssen. Ein Unternehmen kann einen Teil der Belegschaft oder aber eine ganze Abteilung in Kurzarbeit schicken. Das vom Arbeitgeber gezahlte Kurzarbeitergeld wird vom Beschäftigungsfonds zurückerstattet. Betroffene Arbeitnehmer erhalten 80 Prozent ihres normalen Bruttostundenlohns – jedoch darf das Maximum von 250 Prozent des sozialen Mindestlohns nicht überschritten werden. Damit eine Firma Kurzarbeit machen kann, muss das Unternehmen einen begründeten Antrag einreichen und das zuständige „Comité de conjoncture“ muss seine Zustimmung geben.

Zweite Welle zum Jahreswechsel 2020/2021

Nach dem sehr steilen Anstieg der Nachfrage nach Kurzarbeit zu Jahresbeginn ging die Zahl der betroffenen Menschen in den folgenden Monaten wieder merklich zurück. Im November 2020 wurden nur noch 2.679 genehmigte Anträge gezählt.

Doch mit einem neuen Corona-Stillstand im Dezember schnellte auch das Interesse an dem Hilfsinstrument wieder in die Höhe. Insgesamt 4.172 Firmen hatten für den letzten Monat des Jahres 2020 einen Antrag eingereicht. Auch in den ersten Monaten 2021 besserte sich die Lage nicht. Die Zahl der Anfragen wuchs weiter. Für März hatten von 4.450 Betriebe betreffende Genehmigungen erhalten.

In den Monaten April und Mai waren die Zahlen dann wieder rückläufig. Für April wurden nur mehr 4.029 Anträge genehmigt; 31.342 Angestellte, berechnet in Vollzeitarbeitsplätzen. Auch für Juni 2021 ging die Zahl der eingereichten Anfragen weiter zurück. Insgesamt hat die Regierung für den Monat die Anträge von 3.676 Unternehmen genehmigt.

Teuer, aber erfolgreich

Um die von der Krise betroffenen Firmen und ihre Arbeitnehmer weiter zu unterstützen, war die Corona-Sonderregelung zur Kurzarbeit, die ursprünglich nur hätte bis Ende 2020 gelten sollen, bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden. Da sich die Wirtschaft jedoch schnell erholt hatte (zwischen September und Oktober 2020 hatte das Großherzogtum seine Wirtschaftsleistung von vor der Krise wieder erreicht), wurden die Sonderregeln teilweise abgeschafft und der Zugang zu Kurzarbeit musste ab Juli 2021 wieder konjunkturell oder strukturell bedingt sein. Aus Gründen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Hinzugekommen war, für die Monate März bis Juni, eine Sonderregelung für Firmen aus dem Bauwesen, die von der außergewöhnlichen Rohstoffknappheit betroffen waren.

Die Corona-Kurzarbeit hat den Staat viel Geld gekostet. Von monatlich rund 635.000 Euro vor der Krise stieg die Summe seit März 2020 auf durchschnittlich 48 bis 49 Millionen, hatte Arbeitsminister Dan Kersch Anfang 2021 in einer Zwischenbilanz erklärt. Zwischen März 2020 und Februar 2021 wurden 985,3 Millionen Euro für Kurzarbeit ausgezahlt. Die meisten Unternehmen, die Kurzarbeit beantragten, kommen aus dem Handel, dem Bauwesen und dem Horeca-Sektor.

Doch das Instrument war nicht nur teuer – es war auch erfolgreich: Das statistische Institut Statec schätzt, dass die Arbeitslosenquote 2020 ohne Kurzarbeit bis auf 8 Prozent (Jahresbeginn 2020: 5,4 Prozent) gestiegen wäre. Tatsächlich lag die Quote im Dezember bei 6,3 Prozent. Im Zeitraum Mai/Juni 2020 hatte sie, mit 7 Prozent, ihren „Corona-Höchststand“ erreicht. Und im Oktober 2021 war sie wieder auf 5,4 Prozent gefallen, das gleiche Niveau wie in den Monaten vor Beginn der Krise. Seitdem ist sie weiter zurückgegangen. Im April 2022 lag sie wie bereits im März bei 4,7 Prozent. Das ist das niedrigste Niveau seit dem Jahreswechsel 2008/2009. Auch, dass die Zahl der Firmenpleiten während der Corona-Krisenzeit nicht gestiegen ist, dürfte (zumindest teilweise) diesem Instrument zu verdanken sein. 

Das Maßnahmen-Instrument ermöglicht gezielte Hilfen für Sektoren oder Firmen, die unter einer speziellen Situation zu leiden haben. Das erste Mal, dass die Maßnahme Kurzarbeit so richtig in den Einsatz kam, war im Rahmen der Finanzkrise von 2008.

Rohstoffknappheit und Überschwemmungen

Mit dem Auslaufen der Sonderregeln waren die Kurzarbeit-Anfragen der Unternehmen für den Monat Juli 2021 dann sehr deutlich zurückgegangen. Nur noch etwa halb so viele wurden eingereicht, 1.765 Ersuchen (17.144 Vollzeitarbeitsplätze) wurden genehmigt. Deutlich mehr als die Hälfte der Anfragen kamen weiterhin aus dem Horeca-Sektor.

Auch im zweiten Monat nach dem Ende der Sonderregeln für Corona-Kurzarbeit ging die Zahl der Anträge zurück, blieb jedoch immer noch hoch. Für August wurden 1.424 Anträge (13.201 Angestellte) genehmigt. Hinzu kam, mit den Opfern der Überschwemmungen im Juli, auch eine neue Kategorie von Unternehmen. Insgesamt 140 Ersuchen von Firmen, die keine eigene Versicherung abgeschlossen hatten, wurden diesbezüglich vom „Comité de conjoncture“ angenommen.

Erstmals wieder weniger als 1.000

Auch in den folgenden Monat ging die Zahl der Anträge weiter zurück. Erstmals seit Beginn der Corona-Krise war die Zahl der Unternehmen in Kurzarbeit im September wieder unter die Marke von 1.000 gefallen, wie die Regierung damals in einer Pressemeldung mitteilte. 734 Anträge waren für den Monat angenommen worden – betroffen sind 12.518 Angestellte. Im Oktober waren es 672 Anfragen (11.992 Vollzeitarbeitsplätze). Im November waren es 607 Anfragen (11.371 Beschäftigte). Hinzu kamen jeweils noch rund 20 Firmen, die eine Anfrage wegen Überschwemmungsschäden eingereicht hatten.

Auch im Dezember 2021 sind die Zahlen niedrig geblieben: Insgesamt 616 Anträge hat das „Comité de conjoncture“ angenommen. Von diesen 616 entfielen 534 auf die vereinfachte Strukturquelle Covid-19, 61 weitere auf die verarbeitende Industrie, 20 auf die Überschwemmungen und einer auf wirtschaftliche Abhängigkeit, so die Behörde damals. Die positiv beschiedenen Anträge für den Monat Dezember betrafen 10.874 Arbeitnehmer.

Mit der neuen Omikron-Welle sind die Zahlen im Januar 2022 dann wieder leicht gestiegen. Der Konjunkturausschuss hat 674 Anträge auf Kurzarbeit für den Monat Januar 2022 positiv beschieden. Von diesen 674 Anträgen fallen 608 unter die vereinfachten Covid-19-Regeln, 54 kommen aus dem verarbeitenden Gewerbe, elf beziehen sich auf die Überschwemmungen von Juli 2021 und ein Antrag fällt unter den Begriff der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Zuvor war beschlossen worden war, die Modalitäten der Kurzarbeitsbeihilfe für gefährdete Sektoren, deren Tätigkeiten weiterhin direkt von den Gesundheitsmaßnahmen betroffen sind, bis einschließlich Februar 2022 zu verlängern.

Schwankungen mit den Corona-Wellen

Im Februar 2022 sprangen die Zahlen dann wieder nach oben, auf 1.338 erfolgreiche Anträge. Die große Mehrzahl von ihnen ist auf strukturelle Covid-19-Probleme und auf die seit dem 25. Dezember 2021 geltende Schließung von Restaurants, Cafés und Diskotheken um 23 Uhr zurückzuführen. Betroffen waren 13.628 Arbeitnehmer, nach 11.500 im Vormonat.

Mit dem Rückgang der Corona-Zahlen und der Anti-Corona-Maßnahmen waren danach auch die Anzahl der Firmen in Kurzarbeit seit März stetig rückläufig. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen genehmigte der Konjunkturausschuss im März nur noch 831 Anträge. Im April schrumpfte die Zahl der Unternehmen in Kurzarbeit dann auf 708 Firmen. Gleichzeitig steigt jedoch die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer auf 14.860 (Vormonat 12.119), was die Behörde damit erklärt, dass nun es eine Zunahme der Anträge von großen Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe gebe, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind.

Nach einem weiteren leichten Rückgang im Mai 2022 (617 Firmen; 11.684 Angestellte) wird die genehmigte Zahl der Firmen in Kurzarbeit im Juni 2022 erstmals seit Beginn der Corona-Krise unter die Marke von 600 Firmen fallen. Von den insgesamt 527 angenommenen Anträgen fallen 470 unter die vereinfachten Covid-19-Regeln, 54 kommen aus dem verarbeitenden Gewerbe und drei Anträge fallen unter das Kriterium der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Betroffen sind 10.185 Arbeitnehmer.

Doch trotz des starken Rückgangs sind die Zahlen insgesamt immer noch sehr hoch. Zum Vergleich: Zu Jahresbeginn 2020 (Januar und Februar), als die Konjunktur noch normal lief und Corona hierzulande noch nicht zugeschlagen hatte, hatten gerade mal 26 bzw. 27 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Weniger als 2.400 Menschen waren betroffen.

Gross
30. Mai 2022 - 15.48

@Nicolas "Do profiteieren elo vill Patroen dovun obwuel se et net noutwendeg hun vir Kurzarbecht. D’Personal schafft ganz Deeg an et göt awer Kurzarbecht deklareiert an de Papa Staat , (d’Allgemengheet ) kann bezuelen." Nennen Sie Ross und Reiter oder lassen Sie die kindischen Unterstellungen und Verleumdungen sein.

Nicolas
26. Mai 2022 - 19.58

@Jeff Mat mengen 75 Joer an 45 Joer geschafft wor ech nie an enger Gewerkschaft. Mee durch dei' Plaatzen ( 4 a menger ganzer Carriere) dei' ech haat , wees ech ewei' den Hues leeft.

Jeff
26. Mai 2022 - 18.53

@ Nicolas - Personal huet jo net vun de Covid mesurem profitéiert ?!! Ech kennen genuch Patroen déi elo nach mat de nowéihen vum abus ze kämpfen hunn, an dobäi kennt nach déi Politesch crise wou ons ons Politiker elo opgebrummt hunn. Mä bon, Personal huet jo d‘recht fir emmer an oppositioun ze sinn, dofir hunn se jo hier Gewärkschaft

Nicolas
26. Mai 2022 - 16.46

Do profiteieren elo vill Patroen dovun obwuel se et net noutwendeg hun vir Kurzarbecht. D'Personal schafft ganz Deeg an et göt awer Kurzarbecht deklareiert an de Papa Staat , (d'Allgemengheet ) kann bezuelen.