Wohnungsbau vs. DenkmalschutzGeplanter Teilabriss des Eisenborner Schlosses sorgt für Proteste

Wohnungsbau vs. Denkmalschutz / Geplanter Teilabriss des Eisenborner Schlosses sorgt für Proteste
Der linke Teil des Schlosses soll weg Foto: © Karin Waringo

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Pläne zum Teilabriss des Eisenborner Schlosses haben zu Protesten von Denkmalschutzaktivisten geführt. Der Besitzer des historischen Gebäudes, der „Fonds du logement“, plant, das Hauptgebäude für Wohnzwecke zu restaurieren, derweil das Nebengebäude einem Neubau weichen soll.

Das Schloss aus dem 18. Jahrhundert steht seit 2009 samt Garten und Weiher unter nationalem Denkmalschutz, weshalb auch der geplante Teilabriss den Unmut von Denkmalschutzaktivisten provoziert: Sie stellen grundsätzlich die Rechtmäßigkeit dieser Pläne infrage.

Mitte April richtete der Abgeordnete Sven Clement (Piraten) eine diesbezügliche parlamentarische Frage an die zuständigen Minister für Kultur, Inneres und Wohnungsbau. Daraus war zu erfahren, dass das Kulturministerium Anfang Februar dieses Jahres dem „Fonds du logement“ bestimmte Bedingungen mitgeteilt hatte, unter denen der Abriss des Nebengebäudes erlaubt sei: Markante Steine müssen zur späteren Wiederverwendung aufbewahrt werden. Wie aber sei es überhaupt zu verantworten, dass ein integral geschütztes Gebäude abgerissen werde, wollte Clement wissen, wo sich Luxemburg doch mit seiner Unterzeichnung der Konvention von Granada dazu verpflichtet hat, geschützte Bauten vor dem Abriss oder der Verunstaltung zu bewahren?

Das Hauptgebäude werde mit Sorgfalt restauriert und durch neue Wohnungen wiederbelebt, schreibt Kulturministerin Sam Tanson („déi gréng“) in ihrer kürzlich erfolgten Antwort an Clement. „Wäertvoll Strukturen a Finitioune vun der historescher Innenarchitektur ginn dobäi respektéiert an am Verlaf vun der Restauratioun erëm integréiert.“

Wie der Direktor der Denkmalschutzbehörde, Patrick Sanavia, dem Tageblatt sagte, müsse man eben stets abwägen, wann es Sinn mache, ein Gebäude zu erhalten und der Aufwand einer Restaurierung gerechtfertigt sei, und wann man im Interesse des Wohnungsbaus entscheiden müsse. Im Nebengebäude sei eben nicht mehr viel historische Substanz erhalten.

1975 verursachte ein Brand erhebliche Schäden und das Gebäude sei in vereinfachter Form erneuert worden. Eine markante historische Komposition sei bei dem Gebäude nicht mehr auszumachen, schreibt das Kulturministerium. Zudem würden die Ausmaße der Türen und Fenster nicht für genügend Licht und Belüftung sorgen. Manchmal würden in solchen Fällen zwar zusätzliche Öffnungen geschlagen, doch dieser Aufwand sei hier nicht zu rechtfertigen. Ein neues Gebäude ergebe auch vom energetischen Standpunkt mehr Sinn.

Scheune oder Kernbau?

Die Aktivistin von „Luxembourg under destruction“, Karin Waringo, vertritt jedoch in einem Artikel in der Wochenzeitschrift woxx die Auffassung, dass es sich bei der „sogenannten Scheune um den eigentlichen Kernbau handelt, der später, nachdem es sein Besitzer zu größerem Wohlstand gebracht hatte, durch ein repräsentatives Herrenhaus ersetzt und ergänzt wurde, sodass es fortan nur mehr als Wirtschaftsgebäude und zur Unterbringung des Personals diente“. Waringo weist darauf hin, dass weder die bauliche Beschaffenheit noch die Funktion entscheidend sein dürften, ob ein Gebäude erhaltungswürdig ist oder nicht, und verweist auf das neue Denkmalschutzgesetz und die Liste von Kriterien, die eine Gebäude erfüllen muss, um geschützt zu werden.

In der Tat, das Gesetz vom 25. Februar 2022 zählt 14 verschiedene Kriterien auf, und es genügt sogar, dass ein einziges davon erfüllt ist, damit ein Gebäude nationalen Schutz erhalten kann (nicht muss!). Allerdings nennt der gleiche Artikel auch eine Vorbedingung: Das infrage kommende Gebäude muss authentisch und wenig verändert worden sein. Der Brand von 1975 scheint diesbezüglich aber Fakten geschaffen zu haben.

2019 wurde das Bauprojekt des „Fonds du logement“ – geplant sind 14 Wohnungen – von der zuständigen „Commission des sites et monuments nationaux“ einstimmig gutgeheißen. Im September des gleichen Jahres erhielt das Projekt das Einverständnis der Kulturministerin. Es obliege allerdings dem Bauträger, darauf zu achten, die Abrissgenehmigung nur dann auszuführen, wenn er auch vom Kulturministerium die schriftliche Erlaubnis habe, die ihm genehmigten Arbeiten am Gebäude durchzuführen. Bei Zuwiderhandlung drohe ihm eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro.

Die Abrissgenehmigungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters. In den sozialen Medien wurde die Vorgehensweise der Junglinster Gemeinde kritisiert, die durch eine Umänderung des kommunalen Bebauungsplanes (PAG) den Abriss erst möglich gemacht hatte.

Die großherzogliche Verordnung aus dem Jahr 2017 über den Inhalt der allgemeinen Bebauungspläne siehe zwar vor, dass denkmalgeschützte Gebäude in dem grafischen oder schriftlichen Teil eines PAG aufgeführt werden, dass dies aber nur informativen Charakter besitze, schreibt das Kulturministerium. Soweit alles konform zum PAG und den Bauvorschriften sei, könne ein Bürgermeister einem Bauträger eine Abrissgenehmigung nicht mit dem Argument, das Gebäude sei ja national geschützt, verweigern.

Ein doppelter – kommunaler und nationaler – Schutz sieht die Ministerin übrigens als nicht angebracht, da dies zu einer Rechtsunsicherheit führen könnte. In Folge der Proteste hatte die Gemeinde die Abrissprozedur vorerst einmal gestoppt. Auch wolle sie erst mal abwarten, bis die korrekte Bezeichnung des Gebäudes geklärt sei: Handelt es sich nun um eine Scheune oder um einen Teil des Schlosses?

RoWo
29. Mai 2022 - 0.02

@ venant. wat soll ech Iech äntwerten? Dir hutt einfach Recht. Zefridden? A déi eeler Matbierger ugeet, wärd Dir wuel genee sou denken?!

venant
27. Mai 2022 - 22.57

@RoWo "Hierbei handelt es sich nicht nur um “ en déckt Bauernhaus mat enger aler Scheier “ ..., sondern um eine altehrwürdige, historische Bausubstanz." Jo, eng ural Brochbud, keng anstänneg Fundamenter, keen Drainage, keng anstänneg Speis tëscht den Zillen, wat soen ech, Zillen? Iergend e bréckelegt Material aus der Géigend. Voller Schimmelpilz an Asbest wa méiglech. Wann 2 Flantermais um Späicher wunnen, da kënnt Der et scho vergiessen. "Unsere Dörfer, unser Land besteht bald fat nur noch aus gleichförmigen, langweiligen, ideenlosen quadratischen Bauklötzen und dazu noch zu unerechwinglichen Preisen. " Dir mengt also wann een alen Dreck fir Horrorpräiser fir d'éischt sanéiere muss, ier komplizéiert mat ville Kompromësser ëmgebaut gëtt, dat wär méi bëlleg?

RoWo
27. Mai 2022 - 8.59

Als ob es keine Alternative gäbe? Abreissen ist die simpelste Lösung. Keine! Ein Skandal. Hierbei handelt es sich nicht nur um " en déckt Bauernhaus mat enger aler Scheier " von denen es übrigens " keng honnerten méi am Land ginn ", sondern um eine altehrwürdige, historische Bausubstanz.Unsere Dörfer, unser Land besteht bald fat nur noch aus gleichförmigen, langweiligen, ideenlosen quadratischen Bauklötzen und dazu noch zu unerechwinglichen Preisen. Seelenlose, Kommunen in denen für die Vergangenheit kein Patz mehr ist. Genau wie für die älteren Mitbürger. Das nennt man dann Fortschritt. Ein Armutszeugnis, mehr nicht.

Granny
25. Mai 2022 - 19.12

En déckt Bauernhaus mat enger aler Scheier. Ginn et honnerten am Land. Bagger, marsch!