LuxemburgJugendliche ab 12 Jahren dürfen Boosterimpfung erhalten

Luxemburg / Jugendliche ab 12 Jahren dürfen Boosterimpfung erhalten
 Foto: dpa/Christoph Schmidt

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Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren können ab dem 10. Januar eine Boosterimpfung erhalten. Diese Entscheidung des Regierungsrates hat das Staatsministerium am Freitagnachmittag in einem Presseschreiben mitgeteilt. Die Auffrischungsdosis soll jetzt auch drei Monate nach der zweiten Impfung verabreicht werden können.

Der Regierungsrat hat am Freitagmorgen entschieden, dass sich Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren ab dem 10. Januar auch eine Boosterimpfung verabreichen lassen können. Das schreibt das Staatsministerium am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung. Der Staat würde die Haftung für Nebenwirkungen direkt übernehmen, um den Arzt oder das Gesundheitspersonal, das die Impfung durchführt, von dieser Haftung zu entlasten. Die Mitglieder des Rates entschieden außerdem, die Frist für die Auffrischungsimpfung von vier Monaten auf drei Monate zu verkürzen.

In der Sitzung sei auch über die Einführung einer Impfpflicht geredet worden. „In diesem Zusammenhang beschloss der Rat die Einsetzung einer Ad-hoc-Expertengruppe, deren Aufgabe es sein wird, ein wissenschaftliches Gutachten über die zwingenden medizinischen Gründe für die Einführung einer Impfpflicht gegen das Coronavirus zu erstellen“, schreibt das Staatsministerium in der Pressemitteilung. Bei der Ausarbeitung des Gutachtens soll die Ausbreitung der Omikron-Variante berücksichtigt werden.

Diese Gruppe besteht aus folgenden fünf Experten:

  • Dr. Vic Arendt, „Service national des maladies infectieuses“
  • Prof. Claude Muller, Luxembourg Institute of Health
  • Dr. Gérard Schockmel, Facharzt für Infektionskrankheiten, „Hôpitaux Robert Schuman“
  • Dr. Thérèse Staub, „Service national des maladies infectieuses“
  • Prof. Dr. Paul Wilmes, Luxembourg Centre for Systems Biomedicine, Université du Luxembourg

Laut Pressemitteilung werde derzeit ein Katalog von Orientierungsfragen für die Impfpflicht-Konsultationsdebatte in der Abgeordnetenkammer erstellt. Dieser Katalog werde an Experten und „beteiligte gesellschaftliche Akteure“ gerichtet. Die Antworten sollen dann in die Vorbereitung der Konsultationsdebatte einfließen.